Frist für Corona-Schlussabrechnungen endet

Die Industrie- und Handelskammer (IHK) Bonn/Rhein-Sieg weist darauf hin, dass Unternehmen, die Corona-Wirtschaftshilfen erhalten haben, spätestens bis zum 30. September 2024 ihre Schlussabrechnungen einreichen müssen. Übermitteln Unternehmen die Schlussabrechnung nicht…