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Muss man sich wirklich an den Datenschutz halten?

Muss man sich wirklich an den Datenschutz halten? Posted on 31. Mai 2017

Heute hatte ich ein Telefonat mit einem Mandanten. Es ging um das Thema Datenschutz und die Umsetzung der neuen Datenschutzgrundverordnung. Letztlich sind – wie bei allen Unternehmen – mindestens die Datenschutzhinweise, die Einwilligungen und die Auftragsdatenverarbeitungsverträge (ADV) zu ändern. Es dürfte aber wohl noch etwas mehr zu tun sein. Das müssen wir noch klären.

Worum es mir aber geht: Der Mandant fragte, ob man denn wirklich die neue Verordnung so ernst nehmen müsse. Seine Begründung: Es wurde ja auch um die „Safe Harbour“-Entscheidung „ein riesen Wirbel“ gemacht oder auch um die „Cookie-Richtlinie“ und letztlich sei ja nichts passiert. Also könne man doch auch jetzt beruhigt sein. Es werde schon gut gehen.

Das aber, so sagte ich ihm, ist ein großer Irrtum. Denn es ist nicht „nichts“ passiert. Es wurden sehr wohl von den Datenschutzaufsichtsbehörden Bußgelder verhängt. Diese Maßnahmen gehen lediglich nicht durch die Presse. Schaut man sich aber einmal die Tätigkeitsberichte der Aufsichtsbehörden an, die diese regelmäßig auf ihren Webseiten veröffentlichen, dann sieht man, was pro Jahr an Prüfungen und Ordnungswidrigkeiten- Verfahren laufen.

So mussten, als Beispiel, die nicht gerade unbekannten Unternehmen Adobe, Punica und Unilever an ihrem deutschen Firmensitz in Hamburg Bußgelder bezahlen. Sie hatten sich trotz Übergangfrist der Datenschützer nicht an die neuen Anforderungen zur Datenübermittlung in die USA gehalten.

Ergebnis: Adobe wurde mit 8.000 Euro zur Kasse gebeten, Punica mit 9.000 Euro und Unilever sogar mit 11.000 Euro Bußgeld.

Theoretisch sind Bußgelder aktuell bis zu 300.000 Euro möglich. Und ab der Geltung der Datenschutzgrundverordnung ab dem 25.05.2018 reden wir von beachtlichen 20 Millionen Euro (!), die verhängt werden können!

Also: Man darf nicht glauben, dass die Datenschutzbehörden Verstöße nicht verfolgen würden. Das Gegenteil ist richtig. Und: Neben den Bußgeldern drohen auch kostenpflichtige Abmahnungen bei Datenschutzverstößen. Beides kann im schlimmsten Fall parallel geltend gemacht werden.

Es wäre also fatal, wenn man sich nicht an das aktuelle und noch viel mehr an das kommende Datenschutzrecht halten würde. Denn das Risiko ist ungleich höher, als die Kosten für eine saubere und rechtssichere Umsetzung der Vorschriften.

Natürlich unterstützen wir Sie dabei sehr gerne. Wir machen Sie sich rechtssicher! Rufen Sie uns an oder schreiben Sie eine E-Mail. Sie können auch das Kontaktformular unserer Website nutzen. Wir freuen uns auf Sie.

Timo Schutt
Rechtsanwalt
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