Posted in Allgemein

Kommunalworkshop beantwortet Fragen zum Landesentwicklungsplan

Kommunalworkshop beantwortet Fragen zum Landesentwicklungsplan Posted on 30. Mai 2017

Seit Ende Januar ist in Nordrhein-Westfalen der neue Landesentwicklungsplan (LEP) rechtskräftig. Wie aus den Koalitionsverhandlungen von CDU und FDP nach Meldung zu hören ist, so berichten unterschiedliche Tagesmedien, wird er zwar komplett überarbeitet, aber grundsätzlich auch weiterhin Geltung haben. Doch nicht alle Regierungsbezirke haben ihre Regionalpläne entsprechend überarbeitet, was in der Praxis auf Planungs- und Genehmigungsebene viele Fragen aufwirft. Unter anderem diese werden beim Kommunalworkshop beantwortet, der im Rahmen des 9. Branchentags Windenergie NRW am 29. Juni in Düsseldorf stattfindet.

Der Kommunalworkshop richtet sich an Mitarbeiter/innen aus der Kommunalverwaltung, aus Bau- und Planungsämtern, an Klimaschutzmanager sowie an Vertreter der Genehmigungs- und Fachbehörden in Nordrhein-Westfalen – kurz an alle, die sich auf kommunaler Ebene mit der Realisierung von Windenergieprojekten auseinandersetzen. „Kommunen sehen sich mit der aktuellen Rechtsprechung konfrontiert und müssen sich häufig neuen Anforderungen stellen. Gerade bei der Raumentwicklung hängen sie aktuell in der Luft, weil nicht alle Regierungsbezirke ihre Regionalpläne abgestimmt haben“, sagt Maik Schatto vom EnergieDialog.NRW.

Durch Vorträge von Rechtsanwälten sowie von Vertretern von Rechts- und Bauamt werden im Rahmen des Kommunalworkshops die wichtigsten Fragen nicht nur zum LEP geklärt. Weitere Themen sind Windenergie im Wald, der Einfluss von Windenergieanlagen auf Flugsicherungseinrichtungen und Wetterradar sowie der Umgang mit der Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm (TA Lärm). Eine großzügig geplante Diskussionsrunde gibt Raum und Zeit, alle Fragen der Teilnehmer zu klären.

Der Kommunalworkshop wird veranstaltet vom EnergieDialog.NRW der EnergieAgentur.NRW in Kooperation mit Lorenz Kommunikation. Er findet statt am 29. Juni von 10 bis 15 Uhr im Van der Valk Airporthotel in Düsseldorf. Für Teilnehmer/innen des Branchentags Windenergie NRW, der bereits am 28. Juni startet, ist die Teilnahme kostenlos. Ebenfalls kostenlos teilnehmen können kommunale Vertreter, wenn sie sich über die Homepage des EnergieDialog.NRW zum Kommunalworkshop anmelden.

Vor und nach diesem Workshop setzen sich weitere Referenten der Firmen Ostwind AG und eueco GmbH mit Stolpersteinen auf dem Weg zur Genehmigung und planerische Lösungen auseinander bzw. resümieren die Erfolgsfaktoren und Praxiserfahrungen aus digitalen Bürgerbeteiligungen.

Weitere Informationen finden Sie unter www.nrw-windenergie.de sowie unter www.energieagentur.nrw.
 
Diese Institutionen und Unternehmen unterstützen den 9. Branchentag Windenergie NRW:

Agentur für Erneuerbare Energien e.V., Bundesverband Windenergie e.V (BWE), DZ Bank AG, EnBW Energie Baden-Württemberg AG, EnergieAgentur.NRW, Grünwerke GmbH, HAUS DER TECH-NIK e.V., Kraftwerksschule e.V., Landkreistag Nordrhein-Westfalen, Offshore-Wind-Industrie-Allianz (OWIA), OSTWIND AG, Messe Husum GmbH, Netzwerk Windenergie c/o EnergieAgentur.NRW, RPOKON Regenerative Energien eG, Siemens Wind Power GmbH & Co. KG, Spreewind GmbH, Städte- und Gemeindebund Nordrhein-Westfalen e.V., Städtetag Nordrhein-Westfalen, Verband kommunaler Unternehmen e.V. Landesgruppe Nordrhein- Westfalen (VKU), WAB e.V., WindEnergy Network e.V., Wirtschaftsförderungsgesellschaft Nordfriesland mbH / Projekt EE.SH, Women of WindEnergy Deutschland e.V.

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

Lorenz Kommunikation
Veilchenweg 10
41516 Grevenbroich
Telefon: +49 (2182) 57878-0
Telefax: +49 (2182) 57878-22
http://www.lorenz-kommunikation.de

Ansprechpartner:
Maik Schatto
EnergieAgentur.NRW
Telefon: +49 (202) 2455240
E-Mail: schatto@energieagentur.nrw
Klaus Lorenz
Inhaber
Telefon: +49 (2182) 57878-0
Fax: +49 (2182) 57878-22
E-Mail: k.lorenz@lorenz-kommunikation.de
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.