Posted in Ausbildung / Jobs

Tarifpartner gestalten Regelungen

Tarifpartner gestalten Regelungen Posted on 2. Mai 2017

Unter Tarifautonomie versteht man das Recht der Gewerkschaften und der Arbeitgeberverbände, Löhne, Gehälter und andere Arbeitsbedingungen selbstständig und unabhängig zu regeln – ohne staatliche Einflussnahme. Das gilt auch für die Überlassungsdauer: „Die Sozialpartner sind besser in der Lage, sachgerechte Branchenlösungen zu erarbeiten“, kommentiert in diesem Zusammenhang der iGZ-Hauptgeschäftsführer Werner Stolz die Möglichkeiten der Gestaltung der gesetzlich festgeschriebenen Tariföffnungsklausel zur Höchstüberlassungsdauer. Praktisches Beispiel dafür sei die Einigung von IG Metall und Metall-Arbeitgebern, Zeitarbeitnehmer bis zu 48 Monate in Kundenbetrieben der Metall- und Elektro-Industrie einzusetzen. Die starre 18-Monatsgrenze, die als Kompromiss zwischen SPD- und CDU-Forderung geschaffen wurde, passe nicht zur Vielfältigkeit der Zeitarbeitsbranche. Manchmal werde Zeitarbeit genutzt, um eine Auftragsspitze von wenigen Wochen oder Monaten zu überbrücken. Aber es komme eben auch vor, dass Zeitarbeitskräfte bei Projekten mitarbeiten, die sich über einen längeren Zeitraum ziehen. Ebenso endeten Elternzeit- und Krankheitsvertretungen nicht automatisch nach 18 Monaten. Aufgrund der gesetzlichen Vorgabe, dass Zeitarbeitskräfte nach neun Monaten dasselbe verdienen müssen wie Stammbeschäftigte, mache zudem eine Beschränkung der Einsatzdauer ohnehin keinen Sinn mehr. „Schon jetzt gelten in elf Bereichen Branchenzuschlagstarifverträge, die eine stufenweise Lohnangleichung sichern“, erklärt Stolz. Die Sozialpartner hätten sich bereits darauf geeinigt, dieses tarifliche Equal Pay-Modell noch weiter auszubauen. „Und so muss es auch gehen, damit die deutsche Wirtschaft wettbewerbsfähig bleibt: Die Politik formt die Leitplanken, die Tarifpartner die genaue Ausgestaltung der Regelungen“, resümiert der Hauptgeschäftsführer.
Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

iGZ Interessenverband Deutscher Zeitarbeitsunternehmen e.V.
Fridtjof-Nansen-Weg 3a
48155 Münster
Telefon: +49 (251) 32262-0
Telefax: +49 (251) 32262-100
http://www.ig-zeitarbeit.de

Ansprechpartner:
Wolfram Linke
Redakteur/ Pressesprecher
Telefon: +49 (251) 32262-152
Fax: +49 (251) 32262-452
E-Mail: linke@ig-zeitarbeit.de
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel