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IHKs in NRW unterstützen Nachfolgen

IHKs in NRW unterstützen Nachfolgen Posted on 15. April 2019

Die Industrie- und Handelskammern (IHKs) in Nordrhein-Westfalen haben mit der Kapitalbeteiligungsgesellschaft NRW (KBG) das Sonderprogramm „Wachstum/Nachfolge“ für die gewerbliche Wirtschaft aus Handel, Dienstleistung und Industrie vereinbart. „Damit wollen wir Unternehmen unterstützen, sich für die Zukunft aufzustellen und ihre Nachfolge rechtzeitig zu regeln“, sagt Regina Rosenstock, Gesamtbereichsleiterin Unternehmensförderung der IHK Bonn/Rhein-Sieg.

Bereits die „IHK-Studie zum Nachfolgegeschehen in NRW“ hat deutlich gezeigt: In den nächsten zehn Jahren werden die Inhaber von zirka 282.000 Unternehmen in NRW in den Ruhestand gehen und eine Nachfolge suchen. „Viele dieser Unternehmen sind dann zwar übergabereif, aber bei Weitem nicht übernahmefähig“, so Rosenstock. Sie geht davon aus, dass etwa drei Viertel der Unternehmen keinen Nachfolger finden werden. Das liege vor allem daran, dass die Unternehmen in der Regel nicht wettbewerbsfähig aufgestellt und aufgrund ihrer geringen Gewinne für potenzielle Nachfolger nicht interessant seien. Sie haben somit nur eine Chance, wenn sie die nächsten Jahre nutzen und den Grundstein für eine Zukunftsfähigkeit und ausreichende wirtschaftliche Tragfähigkeit ihres Unternehmens legen.

Mit dem Programm sollen zudem gewerbliche Unternehmen in NRW unterstützt werden, die Zukunftsinvestitionen tätigen möchten. Viele notwendige Investitionen sind aber nur dann realisierbar, wenn die Finanzierung mit ausreichend Eigenkapital untermauert ist. Hier setzt das Sonderprogramm an: Das vorhandene wirtschaftliche Eigenkapital des Unternehmens wird aufgestockt. Dabei richtet sich die Höhe der Beteiligung nach dem vorhandenen wirtschaftlichen Eigenkapital. Rosenstock: „Durch das Sonderprogramm verbessert sich nicht nur die Eigenkapitalausstattung des Unternehmens, sondern die Kreditfinanzierung wird ergänzt und macht viele Finanzierungen erst möglich.“ Anders als bei privaten Beteiligungsgesellschaften hält die KBG als stille Gesellschafterin keine Anteile am Unternehmen und nimmt auch keinen Einfluss auf die laufende Geschäftsführung. Der Unternehmer bleibt der alleinige Inhaber und Gesellschafter.

Interessierte Unternehmen können sich an die IHK Bonn/Rhein-Sieg, Regina Rosenstock, Telefon 0228/2284-181, E-Mail rosenstock@bonn.ihk.de, wenden. Von dort aus werden auch die Unterlagen der Antragstellung an die KBG NRW weitergeleitet. Diese wird zeitnah prüfen und im positiven Fall die Übernahme der stillen Beteiligung zusagen.

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