Posted in Dienstleistungen

TÜV Rheinland: Tageslicht steigert Leistungsfähigkeit und Wohlbefinden

TÜV Rheinland: Tageslicht steigert Leistungsfähigkeit und Wohlbefinden Posted on 26. März 2019

In der Nacht zum 31. März werden die Uhren um eine Stunde vorgestellt. Bei der Frage nach dem Für und Wider der Sommerzeit sind die Deutschen laut einer repräsentativen Umfrage des Meinungsforschungsinstituts Civey vom Dezember 2018 gespalten. 40 Prozent wünschen sich durchgängig die Sommerzeit, 42 Prozent die Winterzeit. Zeitumstellungen favorisieren nur 14 Prozent der insgesamt 5.000 Befragten – wohl auch, weil sie in den Schlaf-Wach-Rhythmus eingreifen. Das spätere Hellwerden mit Beginn der Sommerzeit stört insbesondere Menschen, die morgens zur Arbeit müssen. Der Grund: „Tageslicht wirkt stimulierend und motivierend auf den menschlichen Organismus“, sagt Dr. Wiete Schramm, Expertin im Bereich Arbeitsmedizinischer Dienst bei TÜV Rheinland.

Arbeitsplatz: Verordnung sieht ausreichend Tageslicht vor

Die positive Wirkung von Tageslicht auf die Gesundheit und das Wohlbefinden findet auch Berücksichtigung im Arbeitsschutz. So sieht die Arbeitsstättenverordnung – sofern möglich – ausreichend Tageslicht und einen Blick nach draußen vor. Dabei helfen neben Fenstern auch Glastüren oder Dachoberlichter. „Nicht jeder Arbeitsplatz bietet vollständiges Tageslicht. Dann ist ein intelligentes Lichtkonzept wichtig für die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten“, so Schramm.

Ideal ist eine Kombination aus einer raumbezogenen Beleuchtung ergänzt durch eine auf den Arbeitsplatz bezogene Beleuchtung. Höhere Anforderungen an die Beleuchtungsqualität bestehen an Arbeitsplätzen mit besonderen Anforderungen an das Sehen, beispielsweise an einem Goldschmiedearbeitsplatz. Hier können eine höhere Beleuchtungsstärke und höhere Anforderungen an die Begrenzung der Blendung erforderlich sein. Auch einem höheren Alter der Beschäftigten sollte Rechnung mit dem Lichtkonzept getragen werde. Zudem gilt: Am Fenster darf ein Sonnenschutz nicht fehlen.

Positive Wirkung von Farbgestaltung

Bei schlechten Lichtverhältnissen am Arbeitspatz kann die Leistungsbereitschaft abnehmen, die Fehlerhäufigkeit und damit die Unfallgefahr steigen. Schließlich ist auch die Wirkung der Farbgestaltung im Büro ist nicht zu unterschätzen. Eine ausgewogene Raumatmosphäre steigert die Motivation und Freude an der Arbeit. Noch ein Expertentipp: Arbeitspausen möglichst draußen verbringen. Denn frische Luft, Bewegung und die Extra-Portion Vitamin-D, die der Körper durch die Aufnahme von Sonnenlicht produziert, mildern den Mini- Zeitumstellungs-Jetlag und machen munter.

Über TÜV Rheinland

TÜV Rheinland ist ein weltweit führender unabhängiger Prüfdienstleister mit 145 Jahren Tradition. Im Konzern arbeiten über 20.000 Menschen rund um den Globus. Sie erwirtschaften einen Jahresumsatz von knapp 2 Milliarden Euro. Die unabhängigen Fachleute stehen für Qualität und Sicherheit von Mensch, Technik und Umwelt in fast allen Wirtschafts- und Lebensbereichen. TÜV Rheinland prüft technische Anlagen, Produkte und Dienstleistungen, begleitet Projekte, Prozesse und Informationssicherheit für Unternehmen. Die Experten trainieren Menschen in zahlreichen Berufen und Branchen. Dazu verfügt TÜV Rheinland über ein globales Netz anerkannter Labore, Prüfstellen und Ausbildungszentren. Seit 2006 ist TÜV Rheinland Mitglied im Global Compact der Vereinten Nationen für mehr Nachhaltigkeit und gegen Korruption. Website: www.tuv.com

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

TÜV Rheinland
Am Grauen Stein
51105 Köln
Telefon: +49 (221) 806-2148
http://www.tuv.com

Ansprechpartner:
Jörg Meyer zu Altenschildesche
Stellvertretender Konzernsprecher
Telefon: +49 (221) 806-2255
Fax: +49 (221) 806-1567
E-Mail: joerg.meyer@de.tuv.com
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel