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Urlaubsrecht – EuGH zwingt zum Handeln!

Urlaubsrecht – EuGH zwingt zum Handeln! Posted on 18. März 2019

Der EuGH wirbelt das Urlaubsrecht der Bundesrepublik Deutschland schon seit einigen Jahren durcheinander. Nun hat der EuGH wieder wegweisende Urteile zu Urlaubsansprüchen gefällt.

Unser Referent Dr. Uwe Schlegel will den Seminarteilnehmern so viel Klarheit wie möglich über das aktuell geltende Recht verschaffen!

Teilnehmerkreis sind Führungskräfte mit Personalverantwortung aus Privatwirtschaft und öffentlichem Dienst sowie Mitarbeiter von Personalabteilungen.

Aus dem Inhalt:

  • Grundsätze zum Urlaubsanspruch und zum Anspruch auf Urlaubsabgeltung (Wartezeit / gesetzlicher  Mindesturlaub / Teilurlaub / Doppelansprüche / Übertragbarkeit / Urlaubsabgeltung …)
  • Das Erlöschen von Ansprüchen auf Urlaub und Ansprüchen auf Urlaubsabgeltung
  • Urlaubsansprüche von Kranken und Dauerkranken
  • Erkrankung während des Urlaubs
  • Urlaubsansprüche während eines Beschäftigungsverbots
  • Urlaubsansprüche während der Schutzfristen nach dem MuSchG 2018
  • Urlaubsansprüche während der Elternzeit
  • Urlaubsentgelt / zusätzliche Urlaubsgeld
  • Urlaub und gesetzlicher Mindestlohnnach nach dem MiLoG
  • Aufzwingen von Urlaub durch den Arbeitgeber – wen trifft die Initiativpflicht?
  • Zu viel gewährter Urlaub
  • Vererblichkeit von Ansprüchen auf Urlaub bzw. Anspruch auf Urlaubsabgeltung

Seminartermin und -ort:

9. April 2019 in Köln, Hotel Maritim 

Über PAN Seminare

Mit offenen und firmeninternen Seminaren, Workshops und Tagungen bieten wir Führungskräften und Mitarbeitern der Privatwirtschaft und Behörden Weiterbildung mit System an.

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