Die neue Richtlinie GEFMA 502 „Kriterien zur Anwendung bei der Ausschreibung & Vergabe von Facility Services“ stellt die unterschiedlichen Kriterien für die Ausschreibung und Vergabe von Facility Services anschaulich dar, erläutert sie und gibt Auftraggebern Empfehlungen zu deren Anwendung. Sie enthält außerdem konkrete Beispiele für öffentliche und privatwirtschaftliche Auftraggeber.
Die neue Veröffentlichung des gefma Arbeitskreises Ausschreibung und Vergabe verdeutlicht dabei insbesondere, dass der günstigste Angebotspreis nicht ausschließlich für die Wirtschaftlichkeit eines Angebotes ausschlaggebend ist – besonders vor dem Hintergrund der Vergabe von selten normierbaren oder skalierbaren Dienstleistungen.
„GEFMA 502 gibt öffentlichen und privatwirtschaftlichen Auftraggebern strukturierte Vorschläge für die Festlegung von Eignungs- und Zuschlagskriterien, um eine treffsichere, projektbezogene Bieterauswahl und Angebotswertung zu ermöglichen“, erklärt Wolfgang Inderwies, einer der beiden Leiter des gefma Arbeitskreises Ausschreibung und Vergabe. Klaus Forster, der das für die Publikation verantwortliche Gremium gemeinsam mit Inderwies leitet, ergänzt: „Gerade bei der Beschaffung von Dienstleistungen ist es bedeutsam, weitere Wertungskriterien neben dem Preis transparent und klar zu definieren.“
Wie alle neuen gefma Richtlinien befindet sich die Publikation nach ihrer Erstveröffentlichung zunächst im Status „Entwurf“. In dieser Phase sind Rückmeldungen, Kommentare und Stellungnahmen aus der Praxis willkommen.
GEFMA 502 ist ab sofort im gefma Online-Shop kostenlos für Verbandsmitglieder verfügbar. Nicht-Mitglieder können die Richtlinie dort für 94 Euro (zzgl. USt.) erwerben:
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