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Änderungen beim Abruf der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU)

Änderungen beim Abruf der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) Posted on 7. November 2024

Zum Januar 2023 hat der Gesetzgeber den elektronischen Abruf der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) durch die Arbeitgeber verpflichtend eingeführt. Vor der Einführung der eAU war der Prozess der Krankmeldung deutlich umständlicher und zeitintensiver. Durch die Digitalisierung mit den Softwarelösungen des ZEUS® Workforce Managements von ISGUS gehört dieser umständliche Prozess nun der Vergangenheit an. Der Gesetzgeber hat nun weitere Schritte zur Vereinfachung des Verfahrens der eAU beschlossen, die von der ITSG in ein Pflichtenheft umgesetzt wurden. Die darin enthaltenen Änderungen haben wir rechtzeitig vor Inkrafttreten in ZEUS® umgesetzt.

Die Rolle der ITSG
Die Informationstechnische Servicestelle der gesetzlichen Krankenkassen (ITSG) ist verantwortlich für die Telematikinfrastruktur und entwickelt Produkte für den elektronischen Datenaustausch zwischen Arbeitgebern, Leistungserbringern und Krankenkassen. Sie legt die Vorgaben fest, nach denen der Abruf der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) zu erfolgen hat.

Die aktualisierte Softwarelösung ZEUS® wurde von der ITSG bereits am 12.09.2024 angenommen und steht unseren Kunden ab November 2024 zur Verfügung.

Neu hinzugekommen sind folgende Funktionen

  • Krankenhausaufenthalte (stationär und teilstationär): Sobald die Nachricht von der Krankenkasse über den GKV-Server eintrifft, wird der voraussichtliche Entlassungstermin über die Schnittstelle automatisch in ZEUS® übernommen und farblich hervorgehoben. Nach Beendigung des Krankenhausaufenthalts wird der Zeitraum der Maßnahme automatisch aktualisiert. Eine erneute Abfrage ist nicht erforderlich. Der Personalsachbearbeiter wird per Push-Nachricht und E-Mail informiert und hat sofort alle relevanten Informationen zur Hand.
     
  • Krankmeldungen aus dem Ausland: Auch Krankmeldungen aus dem Ausland werden ab sofort problemlos verarbeitet. Sie werden über die Schnittstelle des GKV-Servers in das System ZEUS® integriert.
     
  • Reha- und Vorsorgemaßnahmen: Bei Rehabilitations- oder Vorsorgemaßnahmen wird zunächst das vorläufige Ende der Maßnahme gemeldet. Diese Darstellung erfolgt im Kalender analog zum Meldegrund und wird im System grün dargestellt. Nach Erhalt des endgültigen Enddatums der Maßnahme kann die Meldung manuell aktualisiert werden. Der Benutzer wird aufgefordert, die eAU anzufordern. Liegt diese vor, wird sie automatisch im System ZEUS® farblich gekennzeichnet angezeigt. 

Wichtiger Stichtag: 01.12.2024
Ab dem 1. Dezember 2024 verlieren alle alten Formate der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ihre Gültigkeit. Mit der Lösung ZEUS® von ISGUS sind Unternehmen auf der sicheren Seite, denn nur zertifizierte Unternehmen dürfen diesen Prozess digital abwickeln.

Effiziente Analyse mit ZEUS® Reporting
ZEUS® Workforce Management von ISGUS unterstützt den gesamten Prozess nicht nur bei der Datenintegration, sondern auch bei der Analyse. Mit ZEUS® Reporting können Personalverantwortliche Krankheitsdaten umfassend auswerten und Trends erkennen.

Sicherheit und Hosting auf höchstem Niveau
Neben der Prozessoptimierung bietet ISGUS ein sicheres und zertifiziertes Hosting in der eigenen Cloud. Damit können Unternehmen die Software ohne zusätzliche Kosten nutzen und gleichzeitig höchste Sicherheitsstandards erfüllen. Das Hosting auf deutschen Servern garantiert die Einhaltung aller relevanten Datenschutzbestimmungen und bietet den Anwendern ein hohes Maß an Vertrauen im Umgang mit sensiblen Mitarbeiterdaten.

Mehr Effizienz und Sicherheit durch die digitale Krankmeldung
Die elektronische Übermittlung der AU-Daten ist ein wichtiger Schritt in Richtung Digitalisierung und Automatisierung im Personalwesen. Sie beschleunigt den Prozess, reduziert den manuellen Aufwand und minimiert Fehlerquellen. Durch die nahtlose Integration in Lösungen wie ZEUS® profitieren Unternehmen von einer deutlichen Effizienzsteigerung in der Personalplanung und -verwaltung.

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

ISGUS GmbH
Oberdorfstr. 18-22
78054 Villingen-Schwenningen
Telefon: +49 (7720) 393-0
http://www.isgus.de

Ansprechpartner:
Stefanie Müller
Marketing/Vertrieb
E-Mail: SMueller@isgus.de
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