Posted in Ausbildung / Jobs

Jahreswechsel – Alle Jahre wieder Zeit zur Überprüfung von Arbeitsverträgen

Jahreswechsel – Alle Jahre wieder Zeit zur Überprüfung von Arbeitsverträgen Posted on 12. Januar 2017

Zum 01.01.2017 ist der gesetzliche Mindestlohn auf 8,84 Euro je Zeitstunde angestiegen. Damit verringert sich bei geringfügigen Beschäftigungen (sog. 450-Euro-
Jobs) die maximale Arbeitszeit eines Minijobbers. Soll deren Status erhalten bleiben, müssen unter Umständen zeitnah Korrekturen am Arbeitsvertrag vorgenommen werden.
Außerdem trat bereits zum 01.10.2016 eine Änderung von § 309 Nr. 13 Bürgerliches Gesetzbuch in Kraft. Danach sind Schriftformklauseln in seit diesem Zeitpunkt geschlossenen Arbeitsverträgen unwirksam, die die Geltendmachung von Ansprüchen betreffen (Ausschlussfristen). Die Verträge bedürfen einer Anpassung. Für die Geltendmachung von Ansprüchen und Forderungen aus dem Arbeitsverhältnis ist seit diesem Zeitpunkt die Textform (z.B. Fax, E-Mail) ausreichend.­­­­­

Alle Themen der Ausgabe:

  • Jahreswechsel – Alle Jahre wieder Zeit zur Überprüfung von Arbeitsverträgen
  • Änderungen für Minijobber durch das Flexirentengesetz
  • Das ändert sich im neuen Jahr
  • LAG Berlin – Brandenburg: Praktikum als Arbeitsverhältnis
  • Verlängerung der Probezeit im Ausbildungsverhältnis
  • Kumulierte Treueboni mit Stichtagsregelung
  • Abmahnung verfällt nicht
  • Versuchter Diebstahl: Außerordentliche Kündigung eines Lehrlings
  • Außerordentliche Verdachtskündigung bei Pflichtverletzung
  • Außerordentliche Kündigung nach betrügerischer Lohnauszahlung
  • Arbeitszeugnis: Wahrheit geht vor Wohlwollen
  • Vergleichstitel über gute Zeugnisbewertung nicht vollstreckbar

VERANSTALTUNGEN

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

Industrie- und Handelskammer des Saarlandes
Franz-Josef-Röder-Straße 9
66119 Saarbrücken
Telefon: +49 (681) 9520-0
Telefax: +49 (681) 9520-888
http://www.saarland.ihk.de

Ansprechpartner:
Sabine Lorscheider
IHK Saarland
Telefon: +49 (681) 9520-602
Fax: +49 (681) 9520-690
E-Mail: sabine.lorscheider@saarland.ihk.de
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.