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Kobrea führt erste Zahlung laut Optionsvereinbarung aus

Kobrea führt erste Zahlung laut Optionsvereinbarung aus Posted on 26. August 2024

Kobrea Exploration Corp. (CSE:KBX; FWB:F3I; OTCQB:KBXFF) („Kobrea“ oder das „Unternehmen“) freut sich bekannt zu geben, dass es – nachfolgend zu seiner Pressemitteilung vom 19. August 2024 – im Rahmen der Optionsvereinbarung vom 14. August 2024 (die „Optionsvereinbarung“) die erste Zahlung an die Optionsgeber ausgeführt hat. Der Optionsvereinbarung nach kann das Unternehmen eine Beteiligung von bis zu 100 % an bestimmten Mineralkonzessionsgebieten in der argentinischen Provinz Mendoza (die „Kupferprojekte Western Malargüe“ oder die „Konzessionsgebiete“) erwerben.

Die erste Zahlung im Rahmen der Optionsvereinbarung setzte sich aus 250.000 USD in bar sowie der Emission von 100.000 Stammaktien des Unternehmens (die „Aktien“) zusammen. Die Aktien und alle anderen Stammaktien des Unternehmens, die im Rahmen der Optionsvereinbarung auszugeben sind, unterliegen gemäß den geltenden Wertpapiergesetzen einer Haltefrist von vier Monaten und einem Tag ab dem Ausgabedatum.

Laut den Bedingungen der Optionsvereinbarung kann das Unternehmen – vorbehaltlich einer Net Smelter Return Royalty von 1,5 % zugunsten der Optionsgeber – eine Beteiligung von bis zu 100 % an den Kupferprojekten Western Malargüe erwerben, indem es an die Optionsgeber insgesamt 3.500.000 Stammaktien des Unternehmens ausgibt und schrittweise über einen Zeitraum von fünf Jahren Barzahlungen von insgesamt 6.760.000 USD an die Optionsgeber leistet. Weitere Informationen zu der Optionsvereinbarung und den Konzessionsgebieten können Sie der Pressemitteilung des Unternehmens vom 19. August 2024 entnehmen. 

Kupferprojekte Western Malargüe

Das Unternehmen plant, Explorationsarbeiten auf den Konzessionsgebieten so früh wie möglich durchzuführen. Über den Konzessionsgebieten wird eine distriktweite ZTEM-Untersuchung durchgeführt werden, um die hydrothermalen Alterations-Profile bestehender Porphyr-Prospektionsgebiete (Abbildung 1) besser zu definieren und weitere lagerstättenartige Kupfer-Porphyr-Zielgebiete innerhalb der Konzessionsgebietsgrenzen zu umreißen. Um vorrangige Zielgebiete voranzutreiben, werden geologische, geochemische und zusätzliche geophysikalische Untersuchungen unternommen werden.

Qualifizierter Sachverständiger

Die wissenschaftlichen und technischen Informationen in dieser Pressemitteilung wurden von Rory Ritchie, P.Geo., Chief Geologist und Direktor von Kobrea Exploration Corp., in seiner Eigenschaft als ein qualifizierter Sachverständiger im Sinne der Vorschrift National Instrument 43-101 geprüft.

Über die Kupferprojekte Western Malargüe

Kobrea besitzt das Recht, an 7 Projekten über insgesamt 733 kmin der südwestlichen Provinz Mendoza in Argentinien eine 100%-ige Beteiligung zu erwerben. Die Konzessionsgebiete werden als hoch aussichtsreich für Porphyr-Kupfer- und Porphyr-Kupfer-Gold-Lagerstätten erachtet. Bisher wurden mehrere Porphyr-Kupfer-Zielgebiete umrissen, die kilometerlange hydrothermale Alterations-Profile, eine anomale Kupfer ± Gold ± Molybdän-Geochemie, Quarz-Stockwerk-Äderung, örtliche hydrothermale Brekzien und dazitische bis dioritische Porphyr-Intrusionen aus dem Miozän aufweisen.

Weitere Informationen finden Sie in den Unterlagen des Unternehmens, die Sie unter www.sedarplus.ca einsehen können.

Für das Board of Directors
Per: „James Hedalen“

James Hedalen
CEO & Direktor

Ansprechpartner
James Hedalen
CEO & Direktor
Mobil: (778) 322-9066
E-Mail: James@kobreaexploration.com

Zukunftsgerichtete Aussagen

Diese Pressemitteilung enthält bestimmte zukunftsgerichtete Aussagen in Bezug auf das Unternehmen im Sinne der geltenden Wertpapiergesetze, einschließlich Aussagen in Bezug auf (i) die Konzessionsgebiete und die darauf befindlichen Mineralienvorkommen, (ii) die Erfüllung der Verpflichtungen des Unternehmens im Rahmen des Optionsvertrags und die Ausübung der damit verbundenen Option und (ii) die geplanten Explorationsarbeiten des Unternehmens auf den Konzessionsgebieten. Diese zukunftsgerichteten Aussagen sind im Allgemeinen an Begriffen wie „glauben“, „projizieren“, „anstreben“, „erwarten“, „antizipieren“, „schätzen“, „beabsichtigen“, „Strategie“, „Zukunft“, „Gelegenheit“, „planen“, „können“, „sollten“, „werden“, „würden“ und ähnlichen Ausdrücken zu erkennen. Obwohl das Unternehmen davon ausgeht, dass die Erwartungen und Annahmen, auf denen solche zukunftsgerichteten Aussagen und Informationen beruhen, angemessen sind, sollte man sich nicht vorbehaltlos auf die zukunftsgerichteten Aussagen und Informationen verlassen, da das Unternehmen keine Garantie dafür geben kann, dass sie sich als richtig erweisen werden. Da sich zukunftsgerichtete Aussagen und Informationen auf zukünftige Ereignisse und Bedingungen beziehen, sind sie naturgemäß mit Risiken und Ungewissheiten behaftet. Viele Faktoren können dazu führen, dass die tatsächlichen zukünftigen Ereignisse wesentlich von den zukunftsgerichteten Aussagen in dieser Pressemitteilung abweichen. Die in dieser Pressemitteilung enthaltenen zukunftsgerichteten Aussagen werden ausdrücklich durch diesen vorsorglichen Hinweis eingeschränkt. Das Unternehmen ist nicht verpflichtet, zukunftsgerichtete Aussagen oder Informationen öffentlich zu aktualisieren oder zu revidieren, sei es aufgrund neuer Informationen, zukünftiger Ereignisse oder aus anderen Gründen, es sei denn, dies wird von den geltenden Gesetzen verlangt.

Die Canadian Securities Exchange hat diese Pressemitteilung nicht überprüft und übernimmt keine Verantwortung für ihre Angemessenheit oder Richtigkeit.

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