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DIHK-Präsident zur heutigen Steuerschätzung: Ohne Reformen wird Deutschland 2022 im Vergleich der OECD-Länder die höchste Steuerbelastung haben

DIHK-Präsident zur heutigen Steuerschätzung: Ohne Reformen wird Deutschland 2022 im Vergleich der OECD-Länder die höchste Steuerbelastung haben Posted on 25. Oktober 2018

Mit Blick auf die erheblichen Steuerüberschüsse und die vor der deutschen Wirtschaft liegenden Herausforderungen ist es nach Einschätzung von Eric Schweitzer, Präsident des Deutschen Industrie- und Handelskammertages (DIHK), "höchste Zeit für steuerliche Entlastungen".

"Wir müssen runterkommen von den hohen Steuerlasten", sagt Schweitzer. "Nur so können wir im Wettbewerb um Zukunftsmärkte und Fachkräfte mithalten. Nur so bleibt unser Land im internationalen Vergleich attraktiv."

Schon heute rangiere Deutschland bei der Steuerbelastung der Unternehmen im oberen Drittel, gibt er zu bedenken. Ohne Reformen werde Deutschland 2022 im Vergleich der OECD-Länder sogar die höchste Steuerbelastung haben.

"Die Bundesregierung sollte jetzt die Chance nutzen, die Rahmenbedingungen auch für die Unternehmen am Standort Deutschland zu verbessern", mahnt der DIHK-Präsident. Es gebe ausreichend große Spielräume, um in der laufenden Legislaturperiode die Maßnahmen des Koalitionsvertrags zu finanzieren und gleichzeitig die Steuerbelastung von Bürgern und Betrieben zu senken.

Auch Länder und Kommunen verzeichneten stark steigende Steuereinnahmen, berichtet Schweitzer. "So können sie ab 2020 die Vorgaben der Schuldenbremse einhalten und ihre Haushalte ohne Kredite finanzieren. Steuerentlastungen, die von ihnen mitgetragen werden müssten, sind daher möglich."

Der DIHK habe "eine ganze Reihe von finanzierbaren Vorschlägen" vorgelegt, mit denen in Deutschland die Investitionsbremsen gelöst werden könnten: "Dazu gehören der vollständige Abbau des Solidaritätszuschlags, die Verbesserung der Abschreibungsbedingungen, die steuerliche Förderung von Forschung und Entwicklung, weniger Steuern auf Gewinne, wenn Unternehmen diese Gewinne wieder investieren, und überfällige Anpassungen bei der Verzinsung im Steuerrecht."

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