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Apotheken-Nachrichten von heute: Zwischen rechtlichen Prüfungen, medizinischer Innovation und Zukunftsstrategien

Apotheken-Nachrichten von heute: Zwischen rechtlichen Prüfungen, medizinischer Innovation und Zukunftsstrategien Posted on 20. Februar 2024

In dieser Ausgabe nehmen wir Sie mit auf eine Reise durch aktuelle Entwicklungen. Erfahren Sie mehr über die steuerlichen Pflichten von Erben nach dem Tod von Apothekeninhabern und die rechtlichen Fallstricke in der Berufsunfähigkeitsversicherung. Tauchen Sie ein in die Welt der Medikationsanalysen mit den Top 5 Herausforderungen, präsentiert von Apotheker Stefan Göbel. Zudem beleuchten wir die wegweisende Zustimmung des Deutschen Apothekerverbands für die erleichterte Hilfsmittelabgabe und die neuesten Erkenntnisse zu Verhütungsmaßnahmen bei männlichen Valproat-Patienten. Verpassen Sie nicht die Milliardeninvestition eines Pharmakonzerns in die Krebsforschung und bleiben Sie informiert über die aktuellen Debatten und Herausforderungen im deutschen Gesundheitswesen. Tauchen Sie ein in die faszinierende Welt der Apotheken und bleiben Sie auf dem neuesten Stand!

Steuerpflicht und Erbenverantwortung: Betriebsprüfung nach dem Tod des Apothekeninhabers weiterhin möglich

Das Hessische Finanzgericht hat in einem wegweisenden Urteil am 10. Mai 2023 entschieden, dass eine Betriebsprüfung auch nach dem Tod des Betriebsinhabers zulässig ist. Das Urteil betrifft die steuerlichen Pflichten von Erben, die nach dem Ableben des Betriebsinhabers einen Betrieb übernehmen.

Die Klage, die diesem Urteil zugrunde liegt, wurde von den Söhnen eines verstorbenen Bauunternehmers eingereicht. Obwohl die Söhne den Betrieb ihres Vaters nicht weiterführten und die Geschäftstätigkeit eingestellt wurde, ordnete das Finanzamt eine Betriebsprüfung für mehrere zurückliegende Jahre an.

Die Kläger argumentierten, dass eine Betriebsprüfung nur dann erfolgen dürfe, solange der Inhaber selbst Auskünfte zur betrieblichen Tätigkeit geben könne und der Betrieb noch existiere. Eine Prüfung nach dem Tod des Betriebsinhabers sei demnach unzulässig. Das Hessische Finanzgericht wies diese Argumentation jedoch zurück.

Die Richter begründeten ihre Entscheidung damit, dass gemäß § 193 Absatz 1 der Abgabenordnung eine Betriebsprüfung grundsätzlich zulässig ist, solange ein Steuerpflichtiger einen Betrieb unterhält. Diese Regelung diene der Überprüfung der Buchführung und der selbst ermittelten Steuern von Gewerbetreibenden. Die Betriebstätigkeit nach dem Tod des Inhabers sei dabei nicht entscheidend, da sämtliche Rechte und Pflichten im Erbfall auf die Erben übergehen.

Das Gericht betonte, dass Schwierigkeiten bei der Erteilung von Auskünften oder der Vorlage von Unterlagen in Bezug auf die Zulässigkeit der Betriebsprüfung nicht berücksichtigt werden sollten. Solche Umstände könnten allenfalls im späteren Besteuerungsverfahren auf der Ebene der Beweisführung von Bedeutung sein.

Obwohl das Gericht keine Revision gegen seine Entscheidung zuließ, haben die Kläger eine Nichtzulassungs-Beschwerde beim Bundesfinanzhof eingereicht. Das Verfahren ist unter dem Aktenzeichen X B 73/23 anhängig, und eine Entscheidung über die Beschwerde steht noch aus.

Die Entscheidung des Hessischen Finanzgerichts hat potenziell weitreichende Auswirkungen auf verschiedene Branchen, einschließlich Apothekeninhaber, da sie die Pflicht zur Duldung von Betriebsprüfungen auch nach dem Tod des Inhabers bekräftigt. Unternehmen und Erben sollten daher ihre steuerlichen Verpflichtungen genau prüfen und gegebenenfalls rechtlichen Rat einholen, um sich auf mögliche Betriebsprüfungen vorzubereiten.

Rechtliche Fallstricke in der Berufsunfähigkeitsversicherung: Konsequenzen eines Versicherungsrücktritts

Im Bereich der Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) können komplexe rechtliche Fragen auftauchen, insbesondere wenn Versicherer sich dazu entschließen, vom Versicherungsvertrag zurückzutreten. In einer aktuellen Kolumne wurden die potenziellen Auswirkungen dieses Schritts auf die Versicherungsnehmer beleuchtet.

Ein Versicherungsvertrag gilt grundsätzlich als bindend und kann über einen langen Zeitraum Bestand haben. Dennoch können sich für Versicherer in bestimmten Situationen rechtliche Grundlagen ergeben, die es ihnen gestatten, sich vorzeitig von den ursprünglichen Vertragszusagen zu lösen.

Die Grundlage für einen Rücktritt seitens des Versicherers kann auf verschiedenen Voraussetzungen beruhen. Vor Abschluss des Vertrags liegt es in der Verantwortung des Versicherungsnehmers, die Gesundheitsfragen des Versicherers wahrheitsgemäß zu beantworten. Ein Recht zum Rücktritt seitens des Versicherers gemäß § 19 Abs. 2 des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) kann entstehen, wenn der Versicherte diese Anzeigepflicht grob fahrlässig verletzt hat und der Vertrag bei Kenntnis der nicht angezeigten Umstände nicht abgeschlossen worden wäre.

Die Anzeigepflicht des Versicherungsnehmers erstreckt sich auf sämtliche explizit gestellten Fragen im Antragsformular. In seltenen Ausnahmefällen besteht eine "spontane Anzeigeobliegenheit" für Informationen, die für jeden ersichtlich das Aufklärungsinteresse des Versicherers in grundlegender Weise betreffen.

Für einen wirksamen Rücktritt muss der Versicherungsnehmer die anzeigepflichtigen Umstände entweder vorsätzlich oder grob fahrlässig verschwiegen oder falsch angegeben haben. Vorsatz liegt vor, wenn der Versicherte um den rechtswidrigen Erfolg weiß und ihn will. Grobe Fahrlässigkeit besteht, wenn die im Verkehr erforderliche Sorgfalt in besonders hohem Maße verletzt wird.

Die Beweislast liegt dabei bei beiden Parteien. Der Versicherer muss die Anzeigepflichtverletzung und das Wissen des Versicherungsnehmers darüber nachweisen. Der Versicherte hingegen muss beweisen, dass keine grobe Fahrlässigkeit vorliegt. Zudem kann der Versicherte durch den Kausalitätsgegenbeweis die Leistungsfreiheit der Versicherung verhindern, indem er darlegt und beweist, dass der maßgebliche Umstand nicht kausal für den Versicherungsfall oder die Leistungspflicht ist.

Im Falle eines wirksamen Rücktritts seitens des Versicherers wandelt sich das Vertragsverhältnis gemäß § 346 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) in ein Rückgewährschuldverhältnis um. Die Parteien sind grundsätzlich verpflichtet, die erhaltenen Leistungen zurückzugeben, und das ursprüngliche Vertragsverhältnis besteht nicht weiter. Der Versicherte kann jedoch nur die seit dem Rücktritt geleisteten Prämien zurückverlangen, da der Versicherer das Leistungsrisiko während der gesamten Vertragslaufzeit getragen hat.

Versicherungsnehmer, die mit einem Rücktritt des Versicherers konfrontiert sind, sollten unverzüglich rechtlichen Rat einholen. Es besteht die Möglichkeit, dass Leistungsentscheidungen der Versicherer rechtlich nicht durchsetzbar sind, und unter Umständen kann der Versicherungsschutz wiederhergestellt werden, möglicherweise auch durch gerichtliche Hilfe.

Stefan Göbel enthüllt: Die Top 5 Herausforderungen bei Medikationsanalysen und Lösungsansätze

In einem aktuellen Pharma4u-Webinar präsentierte der erfahrene Apotheker Stefan Göbel die fünf häufigsten Probleme bei Medikationsanalysen. An erster Stelle betonte er die Herausforderungen in Bezug auf die Adhärenz, wobei er darauf hinwies, dass Apotheker hier einen signifikanten Einfluss ausüben können. Göbel verwies auf eine besorgniserregende Statistik, nach der 94 Prozent der Patienten ihre Medikamente anders einnehmen als vom Hausarzt erwartet.

Ein weiteres prominentes arzneimittelbezogenes Problem (ABP) sind Arzneimittelwechselwirkungen, von denen etwa 25 Prozent der Patienten betroffen sind. Göbel führte ein Beispiel aus seinem Webinar vor, bei dem die Kombination von Atorvastatin und Amiodaron zu schwerwiegenden Nebenwirkungen führte. Die Lösung in diesem Fall war der Wechsel zu dem wechselwirkungsärmeren Rosuvastatin.

Als drittes häufiges ABP identifizierte Göbel die Kombination von QT-Zeit-verlängernden Medikamenten, eine Wechselwirkung, die besonders häufig in öffentlichen Apotheken vorkommt. Er erklärte die Bedeutung der QT-Zeit im Elektrokardiogramm und betonte, dass Werte über 500 Millisekunden ein deutlicher Risikofaktor für Torsade-de-pointes-Tachykardien sind, die zu lebensbedrohlichem Kammerflimmern und plötzlichem Herztod führen können.

Ein weiteres bedeutendes arzneimittelbezogenes Problem ist die eingeschränkte Nierenfunktion, die nicht selten zu ABP führt. Göbel unterstrich die Wichtigkeit der regelmäßigen Einbeziehung von Nierenwerten bei der Dosierung von Arzneistoffen. Als Ressource zur Dosierungseinschätzung bei Niereninsuffizienz empfahl er www.dosing.de.

Insgesamt lieferte Stefan Göbel in seinem Webinar einen tiefen Einblick in die häufigsten Probleme bei Medikationsanalysen und präsentierte praxisnahe Lösungsansätze für Apotheker.

DAV-Zustimmung ebnet Weg für erleichterte Hilfsmittelabgabe ab April 2024

In einer wegweisenden Entscheidung hat der Deutsche Apothekerverband (DAV) heute grünes Licht für die Einigung zur Präqualifizierung von gängigen Hilfsmitteln gegeben. Damit wird der unkomplizierten Abgabe von Produkten wie Blutzuckermessgeräten, Milchpumpen, Inkontinenzprodukten, Spritzen und Bandagen durch Apotheken der Weg geebnet. Die Einigung zwischen dem DAV und dem Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) wurde bereits am 19. Januar erzielt und erforderte die Zustimmung der jeweiligen Gremien.

Mit dieser Entscheidung wird die bisherige bürokratische Hürde für Apotheken bei der Präqualifizierung von Hilfsmitteln beseitigt. Obwohl Apotheken bereits im Juli des vorherigen Jahres durch das Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetz (ALBVVG) von der Präqualifizierungspflicht für apothekenübliche Hilfsmittel befreit wurden, mussten Apotheken und Kassen sich zuvor darauf einigen, welche Produkte als "apothekenüblich" gelten.

Die Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände (ABDA) begrüßte den Wegfall der bürokratischen Lasten als eine Erleichterung für Apotheken, die bereits unter wirtschaftlichem Druck, Lieferengpässen und Fachkräftemangel leiden. ABDA-Präsidentin Gabriele Regina Overwiening unterstrich Ende Januar die positiven Auswirkungen dieser Einigung auf die Arbeit der Apothekenteams.

Die Neuregelung, sofern auch der GKV-Spitzenverband heute seine Zustimmung gibt, wird voraussichtlich ab dem 1. April 2024 in Kraft treten. Trotz der positiven Entwicklung gibt es jedoch eine potenzielle Herausforderung, da ein Sanitätshaus angekündigt hat, eine Verfassungsbeschwerde gegen das ALBVVG einzulegen. Dieser Schritt wird mit der Auffassung begründet, dass die Apotheken durch das Gesetz einen Vorteil gegenüber anderen Dienstleistern hätten.

Neue Erkenntnisse zu Valproat: Verhütungsmaßnahmen auch für Männer erforderlich

In einer aktuellen Mitteilung durch einen Rote-Hand-Brief wird betont, dass Männer, die sich einer Valproat-Therapie unterziehen, ebenfalls Verhütungsmaßnahmen ergreifen sollten. Valproat, ein weit verbreitetes Medikament zur Behandlung von Epilepsie, bipolarer Störungen und, in Deutschland off-Label, zur Migräneprophylaxe, steht bereits im Zusammenhang mit schweren Missbildungen und Entwicklungsstörungen bei im Mutterleib exponierten Kindern. Dies führte zu einem bestehenden Schwangerschafts-Verhütungsprogramm für Frauen.

Neue Erkenntnisse aus einer retrospektiven Beobachtungsstudie in Dänemark, Norwegen und Schweden legen nahe, dass Kinder von Vätern, die in den drei Monaten vor der Zeugung mit Valproat behandelt wurden, ein erhöhtes Risiko für neurologische Entwicklungsstörungen aufweisen. Das Risiko war im Vergleich zu einer Therapie mit Lamotrigin oder Levetiracetam erhöht und umfasste Autismus-Spektrum-Störungen, geistige Behinderungen, Kommunikationsstörungen, ADHS und Bewegungsstörungen.

Die eingeleiteten Vorsichtsmaßnahmen sehen vor, dass männliche Patienten, die Valproat zur Behandlung von Epilepsie oder bipolarer Störung erhalten, dies unter Aufsicht eines erfahrenen Neurologen oder Psychiaters tun sollten. Ärzte sollen ihre Patienten über das potenzielle Risiko aufklären und die Notwendigkeit zuverlässiger Verhütung besprechen. Während der Einnahme von Valproat und bis zu drei Monate nach dem Absetzen sollten die betroffenen Männer keine Samenspenden abgeben.

Es wird empfohlen, regelmäßig zu überprüfen, ob Valproat weiterhin die beste Behandlungsoption ist. Wenn ein Mann den Wunsch hat, ein Kind zu zeugen, sollten alternative Therapieoptionen für seine Grunderkrankung in Betracht gezogen werden. Die individuellen Umstände jedes Patienten sollten sorgfältig bewertet werden. Die Produkt- und Fachinformationen aller valproathaltigen Arzneimittel sowie der Leitfaden für medizinisches Personal zu Valproat und die beiliegende Patientenkarte werden aktualisiert.

Daiichi Sankyo investiert eine Milliarde Euro in Pfaffenhofen: Auf dem Weg zum internationalen Krebsforschungszentrum

Der japanische Pharmakonzern Daiichi Sankyo plant eine beeindruckende Investition von einer Milliarde Euro zur Erweiterung seines Werks im bayerischen Pfaffenhofen. Das Ziel besteht darin, den Standort zu einem bedeutenden Zentrum für die Entwicklung und Produktion von Arzneimitteln gegen Tumor-Erkrankungen zu transformieren.

Bei der Eröffnung eines ersten Laborgebäudes gab Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach Einblicke in die geplanten Schritte des Unternehmens. Daiichi Sankyo plant, Pfaffenhofen in den nächsten Jahren zu einem internationalen Innovationszentrum auszubauen. Dies beinhaltet nicht nur die Erweiterung der Produktionskapazitäten im Bereich der Herzkreislauf-Erkrankungen, sondern auch den Bau neuer Labore, insbesondere für die vielversprechende Antikörper-Wirkstoff-Konjugat-Technologie (ADC). Diese Technologie besteht aus einem monoklonalen Antikörper, der kovalent an einen zytotoxischen Wirkstoff gebunden ist und somit neue Wege für die Krebstherapie eröffnet.

Der erste Schritt in diese Richtung wurde mit der Einweihung des Laborgebäudes gemacht, und ein weiteres Gebäude für ADC soll bis Ende 2026 fertiggestellt werden. Die umfassende Erweiterung des Werks ist nach Angaben des Unternehmens bis 2030 geplant und wird voraussichtlich die Belegschaft von derzeit über 700 um mindestens 350 neue Arbeitsplätze vergrößern.

Masahiro Kato, Managing Director und Vorsitzender der Geschäftsführung von Daiichi Sankyo Europe, betonte die Ambition, eines der weltweit führenden Onkologie-Unternehmen zu werden. Standortleiter Matthias Kühn sieht das Unternehmen auf dem Weg, in die "erste Liga der Biotech-Unternehmen" in der DACH-Region aufzusteigen.

Bundesgesundheitsminister Lauterbach hob die Bedeutung dieser Investition für die Patienten hervor. Die Antikörper-Wirkstoff-Konjugat-Technologie (ADC) eröffnet eine vielversprechende Perspektive in der Onkologie und wird voraussichtlich die Art und Weise der Krebsbehandlung grundlegend verändern.

In Bezug auf digitale Innovationen gab Lauterbach Einblicke in die Zukunft des E-Rezepts, indem er ankündigte, dass Patienten künftig über dieses System herausfinden können sollen, welche Apotheken bestimmte Arzneimittel vorrätig haben. Bezüglich der elektronischen Patientenakte betonte der Minister, dass Deutschland zwar spät gestartet sei, aber heute über eine moderne Infrastruktur verfüge, die zahlreiche zusätzliche Anwendungen ermögliche.

ABDA fordert präzise Anpassungen: E-Rezept und die Herausforderung fehlerhafter Berufsbezeichnungen

In ihrem aktuellen Bestreben, die Arzneimittelverschreibungsordnung (AMVV) zu überarbeiten, setzt sich die Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände (ABDA) intensiv für Anpassungen im Kontext des elektronischen Rezepts (E-Rezept) ein. Die ABDA unterstreicht in ihrer Stellungnahme zum Referentenentwurf für Änderungen der AMVV die Notwendigkeit, die Regelungen an den aktuellen Stand von Wissenschaft und Technik anzupassen.

Ein zentrales Anliegen der ABDA liegt dabei auf der Problematik fehlerhafter Berufsbezeichnungen, die nach wie vor Unzufriedenheit in der Apothekerschaft hervorrufen und zu Retaxationen führen können. Der Referentenentwurf, datiert auf den 12. Januar, sieht unter anderem vor, dass bestimmte Medikamente wie Rizatriptan, Olopatadin und Bilastin in einer 10-mg-Dosierung ohne Verschreibung erhältlich sein sollen.

Obwohl die ABDA grundsätzlich die geplante Anpassung der AMVV begrüßt, warnt sie vor "erheblichem Streitpotential" hinsichtlich der Umsetzung der Vorgaben der Arzneimittelverschreibungsverordnung im digitalen Bereich. Diese Unsicherheit könnte nicht nur die Arzneimittelversorgung beeinträchtigen, sondern auch Apotheken der Gefahr von Retaxationen aussetzen und den Erfolg der Einführung des E-Rezepts in Frage stellen.

Ein spezifischer Fokus der ABDA betrifft die Angabe zur Berufsbezeichnung gemäß § 2 Absatz 1 AMVV Nr. 1, die die Qualifikation der verschreibenden Person und deren Befugnis gewährleisten soll. Die ABDA schlägt vor, dass diese Angaben nur für Rezepte verpflichtend sein sollten, die nicht innerhalb der Telematikinfrastruktur ausgestellt werden. Auf diese Weise könnten die Berufsbezeichnungen weiterhin arzneimittelrechtlich verbindlich bleiben.

Die Diskussion um unklare oder fehlende Berufsbezeichnungen hatte bereits zu Unstimmigkeiten in der Apothekerschaft geführt. Der Deutsche Apothekerverband (DAV) hatte sich diesbezüglich an den Vorsitzenden der Kassenärztlichen Bundesvereinigung gewandt. Einige Krankenkassen hatten zugesichert, bei Problemen mit den Berufsbezeichnungen auf Retaxationen zu verzichten. Der DAV forderte zusätzlich eine Friedenspflicht während der Startphase des E-Rezepts.

Wertvolles Personal vor Verkauf: Apotheker schließt Ravensburg Apotheke in Neubrandenburg

Apotheker Thomas Budde hat entschieden, die Ravensburg Apotheke in Neubrandenburg zu schließen, obwohl der Standort keine finanziellen Verluste verzeichnete. Der 43-jährige Inhaber sah sich aufgrund verschiedener Herausforderungen gezwungen, diesen Schritt zu unternehmen. Ein Verkauf der Apotheke kam für ihn nicht in Frage, da er das dort angestellte Personal als äußerst wertvoll erachtete. Die betroffenen Kollegen haben mittlerweile in den beiden verbleibenden Apotheken eine neue berufliche Heimat gefunden.

Die allgemeine Abnahme der Apothekenanzahl in der Region spielte eine Rolle in Buddes Überlegungen, die Ravensburg Apotheke vor etwa zwei Jahren zu schließen. Der Betrieb, der seit 30 Jahren existierte, wurde vor einem Jahrzehnt von Budde übernommen. Trotz einer stabilen finanziellen Lage des Standorts war der persönliche Einsatz im Verhältnis zu den Erträgen nicht ausgewogen. Ein Problem, das auch viele Kollegen in der Region, insbesondere im Landkreis Mecklenburgische Seenplatte, teilten, war der Mangel an qualifiziertem Personal.

Die Knappheit an Personal führte dazu, dass Budde oder seine Frau häufig selbst am Verkaufstresen aushelfen mussten, um sicherzustellen, dass die geleistete Arbeit angemessen entlohnt wurde. Die Reduzierung der Mitarbeitergehälter als Maßnahme zur Kostenreduktion wurde verworfen, da der Mangel an Personal die Lohnkosten erhöhte. Ein Verkauf der Apotheke wurde ausgeschlossen, da ein Besitzerwechsel wahrscheinlich einen Verlust der bestehenden Belegschaft bedeutet hätte. Budde entschied sich daher dafür, die Mitarbeiter trotz der Schließung weiter zu beschäftigen.

Die Schließung der Apotheke trägt auch dazu bei, die Situation bei Krankheitsfällen im Team zu entspannen, da Budde nicht länger die Rolle des "Feuerwehrmanns" spielen möchte. Zusätzlich zu den personellen Herausforderungen kamen weitere Faktoren wie gestiegene Miet- und Stromkosten sowie die veränderte Vergütungssituation mit dem seit Februar 2023 erhöhten Kassenabschlag hinzu, was kleinere Apotheken vor finanzielle Schwierigkeiten stellt.

Für Budde sind die Zeiten vorbei, in denen Apothekeninhaber "große Sprünge" machen konnten, und er betont die mangelnde Bereitschaft der Politik, angemessene Unterstützung zu bieten. In Mecklenburg-Vorpommern ist die Anzahl der Apotheken von 2008 bis 2023 um 11 Prozent gesunken, was auf eine zunehmende Herausforderung für kleinere Apotheken hinweist. Budde warnt vor einer massiven Zunahme von Apothekenschließungen, insbesondere in ländlichen Gebieten, wenn beispielsweise qualifiziertes Personal in den Ruhestand geht.

Apotheke in München setzt Zeichen gegen Wohnungsnot: Mitarbeiterwohnungen als innovative Lösung

Inmitten des anhaltenden Fachkräftemangels und der Wohnungsnot in deutschen Großstädten ergreift die Internationale Ludwigs-Apotheke in München eine innovative Initiative. Um dem Problem der mangelnden Unterbringungsmöglichkeiten für Auszubildende und Berufseinsteiger entgegenzutreten, plant die Apotheke den Bau eines Mitarbeiterwohnhauses.

Die Entscheidung basiert auf früheren Erfahrungen, bei denen potenzielle Praktikanten ihre Teilnahme aufgrund unzureichender Wohnmöglichkeiten kurzfristig absagen mussten. Inhaber Florian Picha betont die Notwendigkeit, nicht nur auf die klassischen Anreize wie Gehaltserhöhungen und verbesserte Arbeitsbedingungen zu setzen, sondern auch die Wohnsituation der Mitarbeiter zu berücksichtigen.

Das geplante Mitarbeiterwohnhaus umfasst insgesamt 18 kleine Wohnungen, darunter Ein- oder Zweizimmerwohnungen sowie zwei Wohnungen mit drei Zimmern. Die Mietpreise werden voraussichtlich zwischen 15 und 18 Euro pro Quadratmeter liegen, was im Vergleich zu den durchschnittlichen Mietpreisen in München als relativ erschwinglich gilt.

Die Fertigstellung des Wohnhauses ist für das zweite Quartal geplant, obwohl es sich außerhalb von München in Markt Schwaben befindet. Trotz der Lage außerhalb der Stadt betont Picha die gute Anbindung an den öffentlichen Nahverkehr. Die S-Bahnstation ist lediglich etwa acht Minuten Fußweg entfernt, und nach einer 30-minütigen Fahrt ohne Umstiege erreicht man den Arbeitsplatz.

Die hohe Lebens- und Mietkostenbelastung in München, einer der teuersten Städte Deutschlands, hat zu einem Mangel an bezahlbarem Wohnraum geführt. Laut aktuellen Daten der Hans-Böckler-Stiftung fehlen bundesweit etwa 1,9 Millionen günstige Wohnungen, insbesondere für Einpersonenhaushalte.

Die Ludwigs-Apotheke plant jedoch nicht nur, die neuen Wohnungen Praktikanten und Auszubildenden anzubieten. Auch Pharmazeutisch-Technische Assistenten (PTA) aus anderen Städten könnten die Wohnungen als Ausgangspunkt für ihre Suche nach weiterem Wohnraum nutzen. Die Nutzung der Wohnungen ist nicht zeitlich begrenzt, und während sie nicht für langfristiges Wohnen ausgelegt sind, bietet das Projekt eine vorübergehende Lösung für einen Zeitraum von mehreren Jahren. Mit dieser Initiative hofft die Apotheke nicht nur, den Bedarf an qualifiziertem Personal zu decken, sondern auch einen Beitrag zur Lösung des drängenden Wohnraumproblems in München zu leisten.

Diabetesmedikament Trulicity: Bürokratische Hürden und Informationslücken gefährden Patientenversorgung

In der aktuellen Auseinandersetzung um die Verfügbarkeit des Diabetesmedikaments Trulicity sieht sich die Apothekerin Julia Ludolf mit Frustration und Unverständnis konfrontiert. Ein Kunde ihrer Franklin Apotheke in Mannheim wartet dringend auf das Medikament, und trotz scheinbar positiver Zusicherungen von Seiten des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) sowie der DAK-Gesundheit, gestaltet sich die Beschaffung äußerst schwierig.

Das BfArM äußerte schriftlich, dass die Absatzzahlen für Trulicity vielversprechend seien und einem Lieferabriss nichts im Wege stünde. Die Behörde schlug vor, die Apotheke solle prüfen, ob ein Einzelimport gemäß § 73 Absatz 3 des Arzneimittelgesetzes möglich sei. Gleichzeitig versicherte die DAK-Gesundheit dem Kunden, dass die Beschaffung von Trulicity unproblematisch sei, sofern die Apotheke eine Genehmigung beantrage. Jedoch erwiesen sich die Kosten für den Import als exorbitant hoch, und die DAK lehnte trotz vorheriger positiver Aussagen die Übernahme der Kosten ab.

Julia Ludolf äußerte ihren Unmut über die Informationspolitik des BfArM, da sie den Kunden den Eindruck vermittelte, es gebe keine Lieferprobleme. Besonders frustrierend empfindet sie, dass Apotheken ständig in der Beweispflicht sind, während Kunden trotz ärztlicher Verordnung Zweifel an den Informationen hegen. Die DAK-Gesundheit rechtfertigte ihre ablehnende Haltung damit, dass es bei Trulicity wie auch generell bei GLP-1-Antagonisten erhebliche Lieferengpässe gebe, weshalb teilweise Einzelimporte beantragt werden müssten. Die Kostenübernahme sei dabei eine Einzelfallentscheidung.

Für den betroffenen Patienten bedeutet dies nicht nur einen akuten Engpass in der Versorgung, sondern auch die Gefahr von erheblichen Nebenwirkungen, wenn die Therapie ausgesetzt und wieder aufgenommen wird. Julia Ludolf betont die Dringlichkeit solcher Fälle und kritisiert die Diskrepanz zwischen positiven Zusicherungen und tatsächlicher Kostenübernahme seitens der DAK-Gesundheit. Die Apothekerin sieht die Notwendigkeit, derartige Missstände zu kommunizieren, um das Bewusstsein für die Herausforderungen in der Medikamentenversorgung zu schärfen und den Fokus auf die Bedürfnisse der Patienten zu lenken.

Digitales Dialogangebot: Politiker Tino Sorge und Mario Czaja laden Apotheker:innen zum Austausch

In einer digitalen Initiative laden die Bundestagsabgeordneten Tino Sorge und Mario Czaja Apotheker:innen in Sachsen-Anhalt zu einem offenen Dialog ein. Angesichts der dramatischen Lage vieler Apotheken, nicht nur im Wahlkreis Magdeburg, sondern auch deutschlandweit, stehen die Politiker für Fragen, Anliegen und Diskussionen zur Verfügung. Die Einladung unterstreicht die akute Gefährdung des Bestands und der wirtschaftlichen Zukunft der Apotheken angesichts aktueller Entwicklungen.

Tino Sorge, der als gesundheitspolitischer Sprecher der CDU/CSU Bundestagsfraktion agiert, setzt sich gemeinsam mit Kollegen regelmäßig für Maßnahmen zur Stärkung der Apotheken und zur Verbesserung ihrer Situation ein. Das digitale Treffen bietet Apotheker:innen die Möglichkeit, ihre Erfahrungen und Anliegen aus dem Apothekenalltag persönlich mit den Politikern zu teilen. Der Austausch findet am Mittwoch, den 21. Februar, um 14 Uhr statt.

Bereits im Dezember äußerte sich Tino Sorge kritisch gegenüber dem Eckpunktepapier von Gesundheitsminister Karl Lauterbach, insbesondere bezüglich der geplanten Umverteilung des Honorars. Sorge warf Lauterbach vor, die Apotheken auf dem Land und in der Stadt gegeneinander auszuspielen. Die geplante Erhöhung des Apothekenfixums entspräche nicht den Erwartungen der Apothekenverbände, und Minister Lauterbach müsse erklären, wie Apotheken in akuter wirtschaftlicher Schieflage aus solchen Ankündigungen Hoffnung schöpfen können.

Gesundheitsdebatte in Deutschland: Zwischen Forderungen nach Reformen und der Betonung von Systemfunktionalität

Inmitten der Diskussion um die Arbeitsbedingungen in Arztpraxen und mögliche Herausforderungen im deutschen Gesundheitswesen hat die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) mit der Sammlung von etwa einer halben Million Unterschriften ihre Forderungen nach verbesserten Arbeitsbedingungen unterstrichen. Die AOK Bundesverband hingegen äußert sich zuversichtlich und verneint das Vorliegen eines "Praxenkollapses". Carola Reimann, Vorstandschefin der AOK, betont, dass das Gesundheitswesen funktionsfähig sei und weist darauf hin, dass noch nie zuvor so viel Geld für die ambulante Versorgung aufgewendet wurde – allein im Jahr 2022 waren es 46 Milliarden Euro. Die Anzahl der niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte habe mit 185.000 einen Spitzenwert erreicht.

Reimann stellt sich gegen die von der KBV alarmistisch geäußerten Warnungen vor einem "Praxenkollaps" und betont, dass eine strukturelle Weiterentwicklung notwendig sei. Ihrer Ansicht nach führen die aktuellen Strukturen zu einer ineffizienten Verteilung der finanziellen und personellen Ressourcen. Reformen und Digitalisierung werden von Reimann als Lösungsansätze vorgeschlagen, um den Herausforderungen wie dem Ärztemangel auf dem Land und langen Wartezeiten zu begegnen.

Die AOK-Vorstandschefin spricht sich dafür aus, die Praxisstrukturen weiterzuentwickeln, die Kompetenzen anderer Gesundheitsberufe zu erweitern und verstärkt auf Digitalisierung zu setzen. Sie betont, dass eine strukturelle Weiterentwicklung notwendig sei, anstatt lediglich mehr Geld in bestehende Strukturen zu investieren. Dabei sollten auch die Möglichkeiten der Digitalisierung stärker genutzt werden.

Trotz unterschiedlicher Standpunkte stimmt die AOK der KBV in der Forderung nach einer sinnvollen Umsetzung der Ambulantisierung zu. Es wird betont, dass mehr ambulante Operationen notwendig seien, um die Überbelegung von Krankenhäusern zu reduzieren und eine qualitativ hochwertige ambulante Versorgung zu gewährleisten.

Neues Meldeportal ‚Mehr Patientensicherheit‘: Anonymer Austausch für eine verbesserte Gesundheitsversorgung

Der Verband der Ersatzkassen (vdek) hat ein neues Meldeportal namens "Mehr Patientensicherheit" eingeführt, das Versicherten ermöglicht, kritische Vorfälle und Probleme bei medizinischen Behandlungen zu melden. Das Ziel des Portals ist es, solche Meldungen zu sammeln und für allgemeine Verbesserungen in der Gesundheitsversorgung zu nutzen. Versicherte und ihre Angehörigen können die Art der medizinischen Einrichtung auswählen, in der sie Probleme erlebt haben, und ihre Erfahrungen anonym teilen, zum Beispiel im Zusammenhang mit falscher Medikation.

Es ist wichtig zu betonen, dass das Meldeportal nicht dazu dienen soll, einzelne Einrichtungen an den Pranger zu stellen. Alle Meldungen sollen anonym und ohne Angabe von Namen oder Orten erfolgen. Dennoch wird von den Teilnehmenden erwartet, so präzise wie möglich zu sein, um genaue Schilderungen von besonders positiven oder negativen Erfahrungen zu ermöglichen. Die gesammelten Angaben sollen anonymisiert und in Form von beispielhaften Fällen veröffentlicht werden.

Der Patientenbeauftragte der Bundesregierung, Stefan Schwartze (SPD), hebt die Wertigkeit der Perspektive der Patientinnen und Patienten hervor, um systembedingte Fehlerrisiken zu erkennen und abzubauen. Ulrike Elsner, Vorstandschefin des Ersatzkassenverbands, betont die Bedeutung solcher Berichtssysteme im Qualitäts- und Risikomanagement von Gesundheitseinrichtungen.

Die Meldungen werden von Experten der Deutschen Gesellschaft für Patientensicherheit analysiert und anonymisiert aufbereitet. Das Portal ist als Pilotprojekt bis Ende 2025 angelegt und hat ein Budget von etwa 300.000 Euro. Es wird erwartet, dass rund 600 Fälle bearbeitet werden. Marcus Rall, Geschäftsführer der Deutschen Gesellschaft für Patientensicherheit, bezeichnet das Portal als eine Art "Frühwarnsystem", das nicht dazu dient, Einzelfälle zu verfolgen, sondern von ihnen zu lernen, bevor Schäden auftreten. Positive Beispiele werden ebenfalls berücksichtigt.

Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) begrüßt das neue Portal, betont jedoch die Notwendigkeit, dass es zu tatsächlichen Verbesserungen führen sollte. Die Deutsche Stiftung Patientenschutz äußert Bedenken hinsichtlich des Mehrwerts des Portals angesichts der großen Anzahl von medizinischen Behandlungen, plädiert jedoch für einen Härtefallfonds, um Transparenz zu schaffen.

Medizinforschungsgesetz: BPI begrüßt Potenzial, fordert präzisere Regelungen

Im Zuge eines kürzlich vorgelegten Referentenentwurfs des Bundesgesundheitsministeriums (BMG) für ein Medizinforschungsgesetz äußert der Bundesverband der Pharmazeutischen Industrie (BPI) gemischte Reaktionen. Das Ziel dieses Gesetzesentwurfs besteht darin, die Rahmenbedingungen für die Entwicklung, Zulassung und Herstellung von Arzneimitteln und Medizinprodukten in Deutschland zu optimieren, um den Forschungs- und Entwicklungsstandort des Landes zu stärken.

Laut Dr. Kai Joachimsen, dem Hauptgeschäftsführer des BPI, bergen die geplanten Maßnahmen das Potenzial, Deutschland wieder näher an die Weltspitze im Bereich der medizinischen Forschung zu bringen. Er hebt besonders hervor, dass viele der neuen Regelungen langjährigen Forderungen des BPI entsprechen und eine teilweise Umsetzung der Nationalen Pharmastrategie darstellen.

Positiv bewertet der Verband die vorgesehenen beschleunigten und vereinfachten Genehmigungs- und Anzeigeverfahren für sichere klinische Prüfungen. Diese Schritte könnten dazu beitragen, Deutschland als attraktiven Standort für Studien zu stärken, wobei auch der internationale Charakter klinischer Prüfungen gefördert wird.

Allerdings äußert der BPI auch Kritikpunkte am Entwurf. Insbesondere wird die Schaffung einer Bundes-Ethik-Kommission beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) als unklar und potenziell ressourcenbindend kritisiert. Dr. Joachimsen fordert klare Vorgaben und vermutet, dass die vorgeschlagene Kommission zusätzliche Ressourcen binden und Parallelstrukturen schaffen könnte. Stattdessen plädiert er für eine mögliche Spezialisierung einzelner Ethik-Kommissionen.

Ein weiterer Kritikpunkt betrifft den Bereich der Erstattung im Zusammenhang mit dem Arzneimittelmarktneuordnungsgesetz (AMNOG). Der BPI betont, dass das Medizinforschungsgesetz nicht von bestehenden Hürden wie den AMNOG-Leitplanken und Abschlägen für Kombinationstherapien ablenken sollte. Dr. Joachimsen unterstreicht, dass eine faire Honorierung von Forschungsergebnissen essentiell ist, um ein effektives politisches Bekenntnis zur Förderung von Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten zu gewährleisten.

Insgesamt zeigt sich der BPI optimistisch über die geplanten Maßnahmen, betont jedoch die Notwendigkeit weiterer Schritte, um die angestrebten Ziele des Medizinforschungsgesetzes vollständig zu erreichen.

Apothekenkrise in Senftenberg: Personalengpässe und Arbeitsbelastung zwingen zu drastischen Maßnahmen

In der Adler-Apotheke in Senftenberg, unter der Leitung von Dr. Maike Gruno-Richter, sind im vergangenen Jahr sechs Mitarbeiterinnen ausgeschieden, und die Personalnotlage hat dazu geführt, dass die Öffnungszeiten nun gekürzt wurden. Gruno-Richter berichtet, dass der Personalverlust im Februar begann, als zwei Mitarbeiterinnen kündigten. Die verbleibenden Angestellten mussten daraufhin mehr Aufgaben übernehmen, was durch Krankheitsausfälle und weitere Kündigungen verschärft wurde.

Die Gründe für die Kündigungen sind vielfältig, wobei gesundheitliche Probleme und psychische Belastungen eine Rolle spielen. Die Inhaberin betont, dass nicht nur die Arbeitsbelastung, sondern auch äußere Faktoren wie gestiegene Energie- und Lebensmittelkosten die Mitarbeiter belasten. Zusätzlich zu diesen Herausforderungen hat sich die Stimmung in der Apotheke verschlechtert, was auf Stressfaktoren wie die Einführung des E-Rezepts, unzufriedene Kunden und eine gestiegene Arbeitslast zurückzuführen ist.

Um den Personalmangel zu überbrücken, hat Gruno-Richter vorübergehend fachfremdes Personal eingestellt, das sich um die Warenbearbeitung kümmert. Derzeit arbeiten acht pharmazeutische Angestellte in der Apotheke, darunter mehrere in Teilzeit. Aufgrund bevorstehender Elternzeiten von zwei Mitarbeiterinnen im April hat die Apothekerin nun die Öffnungszeiten um eine halbe Stunde pro Tag reduziert. Unter der Woche schließt die Apotheke nun um 18 Uhr, auch am Wochenende ist der Betrieb früher beendet.

Die Inhaberin befindet sich aktuell auf der Suche nach einer Apothekerin und einer pharmazeutisch-technischen Assistentin (PTA) und bietet attraktive Anreize, darunter Weihnachtsgeld, Erholungsbeihilfen, außertarifliche Zulagen, Boni, familienfreundliche Arbeitszeiten und die Möglichkeit von 3- bis 4-Tage-Wochen. Trotz dieser Bemühungen gibt Gruno-Richter zu, dass das Thema Personal an ihren Nerven zerrt. Sie übernahm die traditionsreiche Apotheke im Jahr 2005 von ihrem Vater und sieht sich heute gelegentlich an ihre Grenzen gebracht. Die Apotheke bereite ihr mittlerweile Bauchschmerzen, und sie überlegt, ob sie sich diese Belastung weiterhin antun möchte.

Alarmierender Fachkräftemangel: Apotheken droht akute Approbierten-Lücke bis 2029

Im Blick auf das Jahr 2029 zeichnet sich in deutschen Apotheken ein beunruhigender Mangel an Approbierten ab, wie von der Geschäftsstelle Pharmazie der ABDA (Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände) prognostiziert. Im Vergleich zu den Schätzungen vor drei Jahren, die von 10.000 unbesetzten Stellen ausgingen, rechnet man nun mit einem Bedarf von 13.000 fehlenden Apothekerinnen und Apothekern. Diese Entwicklung ist besonders bedenklich angesichts des kontinuierlichen Rückgangs der Apothekenanzahl seit 2009.

Die Zahl der Apotheken in Deutschland erreichte zum Ende des Jahres 2023 mit 17.571 einen historischen Tiefstand, ein Rückgang um 497 Apotheken im Vergleich zum Vorjahr. Dennoch steht die Branche vor einem akuten Nachwuchsmangel. Bereits vor drei Jahren prognostizierte die ABDA einen Fachkräftemangel von mindestens 10.000 Apothekerinnen und Apothekern bis 2029. Diese Prognose bezieht sich ausschließlich auf das Apothekerpersonal.

In den kommenden fünf Jahren wird ein Bedarf von mindestens 28.400 Vollzeitstellen in Apotheken erwartet. Je nach Entwicklung der Teilzeitarbeit könnten sogar bis zu 33.000 zusätzliche Fachkräfte notwendig sein, um die Versorgung sicherzustellen. Das bedeutet, dass im Durchschnitt jeder der aktuellen knapp 17.600 Apothekenstandorte etwa zwei Stellen nachbesetzen müsste. Selbst bei der möglichen Gewinnung von 20.000 Nachwuchskräften bleibt ein Mangel von 13.000 Apothekerinnen und Apothekern bestehen. Alle Inhaberinnen und Inhaber würden demnach mindestens eine unbesetzte Stelle haben, selbst wenn es sich nur um Vertretungspositionen handelt.

Um diesem Herausforderung entgegenzuwirken, hat die ABDA die Schaffung zusätzlicher Studienplätze für das Pharmaziestudium gefordert. Bedauerlicherweise hat sich jedoch gezeigt, dass die Anzahl der Approbationen in den letzten Jahren nicht merklich gestiegen ist. Dies lässt die Apothekenbranche mit einem wachsenden Fachkräftemangel und einer ungewissen Zukunft konfrontiert.

CardLink-Verfahren: Die Zukunft der E-Rezepte und digitalen Gesundheitsversorgung

Ein wegweisendes Verfahren könnte bald die Art und Weise verändern, wie Patienten E-Rezepte handhaben und Apotheken diese abwickeln. Das CardLink-Verfahren, ursprünglich von Arzneimittelversendern konzipiert, um einen rein digitalen Einlöseweg für E-Rezepte zu schaffen, hat möglicherweise einen weiteren Anwendungsfall von echtem Mehrwert für die Patienten gefunden.

Die zunehmende Verbreitung von E-Rezepten ermöglicht es Patienten, diese über die Webseiten von Arztpraxen zu bestellen. Mit der Gematik-App können sie die E-Rezepte einer (Versand)-Apotheke ihrer Wahl zuweisen oder mithilfe der Versichertenkarte (eGK) in der Apotheke vor Ort abrufen lassen. Doch hier liegt das Problem: Wenn die versicherte Person im jeweiligen Quartal noch nicht in der Praxis war und die Karte nicht eingelesen wurde, wird die Aufforderung erteilt, die Karte vorbeizubringen, bevor das E-Rezept ausgestellt werden kann.

Das CardLink-Verfahren könnte hier eine effiziente Lösung bieten. Vereinfacht gesagt fungiert das NFC-fähige Handy der Patienten als mobiles Kartenlesegerät. Die NFC-fähige Versichertenkarte wird an das Handy gehalten, auf dem eine entsprechende App installiert ist. Über den CardLink, der in einem Rechenzentrum betrieben wird, kann sich das Handy mit dem Konnektor einer Apotheke verbinden, einen Versichertenstammdatenabgleich durchführen und die E-Rezepte vom Fachdienst abrufen. Im Gegensatz zum herkömmlichen Einlösen von E-Rezepten benötigt man keine Pin, sondern nur die Kartennummer zur Legitimation.

Die Innovation des CardLink-Verfahrens liegt darin, dass sich das Handy auch mit einem Konnektor in einer Arztpraxis verbinden kann, um dort den Versichertenstammdatenabgleich durchzuführen. Dies könnte besonders bei Videosprechstunden oder Hausbesuchen von Vorteil sein und stellt somit eine wirkliche Neuerung dar. Die Entwickler planen, das CardLink-Verfahren weiterzuentwickeln und führen bereits Gespräche mit Anbietern von Praxissoftware, Heimen und Krankenkassen.

In Bezug auf den Einsatz in Apotheken liegt die Spezifikation des CardLink-Verfahrens seit Ende Januar zur Kommentierung vor. Nach Abschluss der Spezifikation können Hersteller- und Anbieterzulassungen erfolgen. Das CardLink-Verfahren könnte somit nicht nur das E-Rezept-Handling optimieren, sondern auch die Zusammenarbeit zwischen Patienten, Arztpraxen und Apotheken revolutionieren.

Orale Antitumortherapie: Apotheken im Fokus der umfassenden Patientenbetreuung

Im Rahmen einer gemeinsamen Fortbildungsveranstaltung der Apothekerkammer Hamburg (AKHH) und der Landesgruppe Hamburg der Deutschen Pharmazeutischen Gesellschaft (DPhG) wurde am vergangenen Samstag die komplexe Thematik der oralen Antitumortherapie beleuchtet. Das 4,5-stündige Webinar, geleitet von Dr. Dorothee Dartsch und Jürgen Barth, versorgte die Apothekerschaft mit klinisch-pharmazeutischem Wissen, insbesondere im Hinblick auf die Herausforderungen bei der Abgabe und Betreuung von oralen Krebsmedikamenten.

Die Entwicklung der oralen Krebstherapie hat in den letzten Jahren erheblich zugenommen, mit einer Vielzahl neuer Medikamente auf dem Markt. Dr. Dartsch, Vizepräsidentin der AKHH, betonte, dass nahezu jede Tumor-Entität mittlerweile auch oral behandelt werden kann. Die Vielfalt der Medikamente erfordert von Apotheken ein fundiertes Verständnis der unterschiedlichen Wirkungsweisen, Nebenwirkungen und Interaktionen.

Die Verantwortung für die orale Therapie liegt heute vermehrt beim Patienten und der Apotheke. Bei der Abgabe der hochwirksamen und teuren Medikamente spielen Einnahmehinweise, die Kommunikation von Nebenwirkungen und die Förderung der Therapietreue eine entscheidende Rolle. Die Fortbildung unterstrich die Bedeutung einer umfassenden Beratung und informierte über die ersten beiden Teile des Curriculums der Bundesapothekerkammer zur "Pharmazeutischen Betreuung bei oraler Antitumortherapie".

Besondere Aufmerksamkeit wurde den Herausforderungen der Informationsbereitstellung gewidmet. Da die oralen Therapien einen zeitlichen Spielraum für die Medikamentenbestellung lassen, ermutigte Dr. Dartsch die Apotheker, sich auf die Beratung vorzubereiten und schriftliche Informationen für die Patienten bereitzustellen.

Die Fortbildung betonte auch die Komplexität möglicher Interaktionen zwischen oralen Krebsmedikamenten und anderen Medikamenten, Supplementen sowie Lebensmitteln. Insbesondere Enzyme wie CYP3A4 und der Transporter p-Glykoprotein wurden als Schlüsselfaktoren identifiziert. Die Apotheke wurde aufgefordert, die Gesamtmedikation zu überprüfen und auf mögliche Wechselwirkungen zu achten.

Die Referenten unterstrichen die Priorität der Krebstherapie in Bezug auf Interaktions-Management und wiesen darauf hin, dass bei klinisch relevanten Wechselwirkungen stets das andere Medikament ausgetauscht werden sollte, was in die Zuständigkeit des Arztes fällt. Die pharmakoökonomische Verantwortung der Apotheken wurde ebenfalls hervorgehoben, da fehlerhafte Anwendungen erhebliche Kosten verursachen können.

Die Fortbildung verdeutlichte die herausfordernde Rolle der Apotheken bei der Betreuung von Krebspatienten unter oraler Antitumortherapie und unterstrich die Notwendigkeit einer fundierten pharmazeutischen Beratung.

Kommentar:

Das Urteil des Hessischen Finanzgerichts unterstreicht die Pflicht der Erben, auch nach dem Tod des Betriebsinhabers eine Betriebsprüfung zu dulden. Die Entscheidung basiert auf der Übertragung sämtlicher Rechte und Pflichten im Erbfall. Diese Klarstellung hat potenzielle Auswirkungen auf verschiedene Sektoren, einschließlich Apotheken. Unternehmen und Erben sollten nun ihre steuerlichen Verpflichtungen sorgfältig überprüfen und sich auf mögliche Prüfungen vorbereiten, um rechtlich auf der sicheren Seite zu sein.

Die Thematik des Versicherungsrücktritts in der Berufsunfähigkeitsversicherung verdeutlicht die rechtlichen Komplexitäten, denen Versicherungsnehmer gegenüberstehen können. Die Gewichtung von Anzeigepflichtverletzungen, grober Fahrlässigkeit und Vorsatz erfordert eine präzise Analyse. Die Beweislastverteilung und die Konsequenzen eines wirksamen Rücktritts betonen die Notwendigkeit, im Ernstfall umgehend rechtlichen Rat einzuholen. Versicherungsnehmer sollten sich bewusst sein, dass eine fundierte juristische Beratung möglicherweise die Rechtmäßigkeit von Leistungsentscheidungen infrage stellen und den Versicherungsschutz wiederherstellen kann.

Stefan Göbels Präsentation zu den häufigsten Problemen bei Medikationsanalysen wirft einen kritischen Blick auf Adhärenzprobleme, Arzneimittelwechselwirkungen, QT-Zeit-Verlängerungen und Nierenfunktionsstörungen. Seine Betonung der Rolle von Apothekern bei der Verbesserung der Patientenbindung und der gezielten Überwachung von Wechselwirkungen zeigt deutlich, wie entscheidend Medikationsanalysen für die Optimierung der Therapie sind.

Die Zustimmung des Deutschen Apothekerverbands zur Einigung bezüglich der Präqualifizierung von Hilfsmitteln markiert einen positiven Schritt für Apotheken, der bürokratische Hürden abbaut. Die Vereinbarung mit dem GKV-Spitzenverband ermöglicht ab dem 1. April 2024 eine erleichterte Abgabe von gängigen Produkten. Trotz der Entlastung gibt es jedoch potenzielle rechtliche Herausforderungen, da ein Sanitätshaus Verfassungsbeschwerde gegen das zugrunde liegende Gesetz angekündigt hat, unter Verweis auf mögliche Wettbewerbsvorteile für Apotheken. Die Entscheidung wird die Arbeitsbelastung für Apotheken reduzieren, aber die rechtliche Klärung bleibt abzuwarten.

Die jüngsten Erkenntnisse über ein erhöhtes Risiko für neurologische Entwicklungsstörungen bei Kindern von Vätern, die in den drei Monaten vor der Zeugung mit Valproat behandelt wurden, werfen ernsthafte Bedenken auf. Die aus diesem Zusammenhang resultierenden Vorsichtsmaßnahmen, die auch männliche Patienten zur Verhütung anhalten, sind begrüßenswert. Die sorgfältige Überwachung durch erfahrene Neurologen oder Psychiater sowie die regelmäßige Bewertung der Behandlungsoptionen sind entscheidend, um potenzielle Risiken zu minimieren und die bestmögliche Betreuung sicherzustellen.

Die millionenschwere Investition von Daiichi Sankyo in den Standort Pfaffenhofen markiert einen bedeutenden Schritt in der pharmazeutischen Forschung und Produktion. Die Fokussierung auf die Antikörper-Wirkstoff-Konjugat-Technologie verspricht innovative Krebstherapien. Diese Expansion könnte nicht nur das Unternehmen, sondern auch die Region zu einem Vorreiter in der Biotech-Branche machen. Die digitale Vision von Bundesgesundheitsminister Lauterbach für E-Rezepte und elektronische Patientenakten unterstreicht die fortschreitende Integration von Technologie in die Gesundheitsversorgung. Ein wegweisendes Vorhaben mit weitreichenden Auswirkungen.

Die ABDA setzt sich nachdrücklich für eine zeitgemäße Anpassung der Arzneimittelverschreibungsordnung ein, insbesondere im Kontext des E-Rezepts. Die aktuelle Debatte über fehlerhafte Berufsbezeichnungen verdeutlicht die Notwendigkeit präziser Regelungen. Die vorgeschlagenen Änderungen sollten jedoch nicht nur technologischen Fortschritten Rechnung tragen, sondern auch einen reibungslosen Übergang für Apotheken sicherstellen, um Retaxationen zu vermeiden und den Erfolg des E-Rezepts zu gewährleisten.

Die Entscheidung von Apotheker Thomas Budde, die Ravensburg Apotheke zu schließen, verdeutlicht die aktuellen Herausforderungen für Apothekeninhaber. Der Verzicht auf den Verkauf zugunsten des Erhalts wertvollen Personals zeigt das starke Engagement für Mitarbeiter. Der Mangel an qualifiziertem Personal und finanzielle Belastungen, einschließlich gestiegener Kosten und veränderter Vergütungssituation, stellen kleinere Apotheken vor existenzielle Schwierigkeiten. Diese Entwicklung wirft ein Schlaglicht auf die dringende Notwendigkeit politischer Unterstützung, um die Zukunft der Apothekenlandschaft zu sichern.

Die Entscheidung der Ludwigs-Apotheke in München, Mitarbeiterwohnungen zu bauen, ist eine positive und praktische Antwort auf den Fachkräftemangel und die Wohnungsnot. Der geplante Wohnkomplex mit 18 erschwinglichen Einheiten adressiert nicht nur die Bedürfnisse von Auszubildenden, sondern zeigt auch das Bewusstsein für die herausfordernde Wohnsituation in teuren Städten wie München. Eine begrüßenswerte Initiative, die hoffentlich Schule macht.

Die aktuelle Problematik um die Lieferengpässe des Diabetesmedikaments Trulicity zeigt deutlich, wie bürokratische Hürden und unklare Informationspolitik die Patientenversorgung beeinträchtigen. Die Diskrepanz zwischen positiven Zusicherungen von Behörden und tatsächlicher Kostenübernahme durch die DAK-Gesundheit führt nicht nur zu Frustration bei Apothekern wie Julia Ludolf, sondern setzt auch Patienten einem unnötigen Risiko aus. Es ist dringend erforderlich, dass solche Fälle öffentlich kommuniziert werden, um Bewusstsein zu schaffen und den Fokus auf pragmatische Lösungen für die Gesundheitsversorgung zu legen.

Die digitale Einladung von Tino Sorge und Mario Czaja an Apotheker:innen in Sachsen-Anhalt verdeutlicht die akute Bedrohung der Branche. Die politische Initiative, sich persönlich den Fragen und Anliegen der Apotheker:innen zu stellen, zeugt von einem notwendigen Dialog in Zeiten wirtschaftlicher Unsicherheit. Die Kritik von Tino Sorge an Gesundheitsminister Lauterbach im Dezember unterstreicht die Dringlichkeit von Maßnahmen zur Stärkung der Apotheken, um ihre vitalen Funktionen im Gesundheitssystem zu erhalten.

Die Diskussion um die Arbeitsbedingungen in Arztpraxen spitzt sich zu, während die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) Verbesserungen fordert. Die AOK Bundesverband betont hingegen die Funktionsfähigkeit des Gesundheitswesens und weist auf Rekordinvestitionen hin. Die AOK-Vorstandschefin plädiert für strukturelle Weiterentwicklung, Reformen und Digitalisierung, um effizientere Ressourcennutzung zu gewährleisten. Trotz Differenzen unterstützt die AOK die Ambulantisierungsforderung der KBV. Die Debatte unterstreicht die dringende Notwendigkeit einer fundierten Weiterentwicklung im Gesundheitswesen.

Das neue Meldeportal "Mehr Patientensicherheit" des Ersatzkassenverbands vdek ist ein wichtiger Schritt, um kritische Vorfälle in der Gesundheitsversorgung zu erfassen. Die anonyme Meldemöglichkeit ermöglicht es Versicherten, ihre Erfahrungen zu teilen und trägt so zur systematischen Verbesserung der Patientensicherheit bei. Die Fokussierung auf Anonymität und präzise Schilderungen stärkt die Glaubwürdigkeit des Portals. Die Einbindung von positiven Beispielen und die Analyse durch Experten tragen dazu bei, ein umfassendes Bild zu zeichnen. Die Reaktionen der Krankenhausgesellschaft und der Stiftung Patientenschutz verdeutlichen die Herausforderungen, aber auch die Notwendigkeit solcher Initiativen.

Der vorgelegte Referentenentwurf des Bundesgesundheitsministeriums für ein Medizinforschungsgesetz erhält gemischte Reaktionen vom Bundesverband der Pharmazeutischen Industrie (BPI). Obwohl die geplanten Maßnahmen potenziell den Forschungsstandort Deutschland stärken könnten, äußert der BPI Bedenken hinsichtlich der unklaren Schaffung einer Bundes-Ethik-Kommission und der Notwendigkeit, bestehende Erstattungshürden im Zusammenhang mit dem Arzneimittelmarktneuordnungsgesetz zu überwinden. Eine faire Honorierung von Forschungsergebnissen bleibt für den Verband eine entscheidende Voraussetzung für eine effektive Förderung von Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten.

Die Personalprobleme in der Adler-Apotheke in Senftenberg verdeutlichen die allgegenwärtigen Herausforderungen im Gesundheitssektor. Der Verlust von sechs Mitarbeitern im vergangenen Jahr, vor allem wegen gesundheitlicher Probleme, führt nicht nur zu einer Arbeitsüberlastung, sondern beeinträchtigt auch die Atmosphäre in der Apotheke. Die Inhaberin, Dr. Maike Gruno-Richter, betont die steigenden Belastungen durch E-Rezepte, unzufriedene Kunden und niedrige Gehälter. Die vorübergehende Einstellung von fachfremdem Personal und die Reduzierung der Öffnungszeiten sind kurzfristige Lösungen. Langfristig stellt sich die Frage, wie der Gesundheitssektor attraktiver gestaltet werden kann, um qualifiziertes Personal anzuziehen und zu halten.

Die Prognose eines drohenden Mangels von 13.000 Apothekern bis 2029 in Deutschland verdeutlicht die Dringlichkeit, dem anhaltenden Rückgang der Apothekenanzahl und dem Nachwuchsmangel entgegenzuwirken. Die Forderung nach zusätzlichen Studienplätzen für das Pharmaziestudium ist nachvollziehbar, doch bisherige Bemühungen zeigen wenig Wirkung. Es bedarf effektiverer Maßnahmen, um eine stabile Versorgung zu gewährleisten und die Zukunft der Apotheken zu sichern.

Das CardLink-Verfahren zeigt vielversprechendes Potenzial, um die Handhabung von E-Rezepten zu revolutionieren. Durch die Nutzung von NFC-fähigen Handys als mobile Kartenlesegeräte könnte der bisherige Einschränkung bei der Quartalsbindung überwunden werden. Dies ermöglicht nicht nur ein reibungsloses Einlösen von E-Rezepten, sondern eröffnet auch innovative Anwendungsmöglichkeiten, insbesondere bei Videosprechstunden oder Hausbesuchen. Die aktuellen Gespräche mit Praxissoftware-Anbietern, Heimen und Krankenkassen deuten auf eine breite Akzeptanz hin. Die bevorstehende Zulassung des CardLink-Verfahrens in Apotheken verspricht eine effiziente und nutzerfreundliche Zukunft im Bereich der digitalen Gesundheitsversorgung.

Die Fortbildung zur oralen Antitumortherapie unterstreicht die wachsende Bedeutung der Apotheken in der umfassenden Betreuung von Krebspatienten. Die Vielfalt der oralen Krebsmedikamente erfordert nicht nur ein tiefes Verständnis der pharmakologischen Aspekte, sondern auch eine präzise Beratung zu Einnahmezeitpunkten und potenziellen Interaktionen. Die Apotheke spielt eine zentrale Rolle bei der Sicherstellung der Therapietreue und dem Management von Nebenwirkungen. Die pharmakoökonomische Verantwortung betont die finanziellen Auswirkungen fehlerhafter Anwendungen. Insgesamt verdeutlicht die Fortbildung die Schlüsselrolle der Apotheken in der modernen Krebstherapie.

In einer Welt im ständigen Wandel bleibt die Apothekenlandschaft nicht nur ein zentraler Akteur im Gesundheitswesen, sondern auch ein Spiegelbild der sich entwickelnden Herausforderungen und innovativen Lösungen. Möge die fortwährende Engagement der Apotheker:innen und die Integration moderner Technologien die Gesundheitsversorgung weiter vorantreiben und den Weg für eine optimale Patientenbetreuung ebnen. Bleiben Sie gespannt auf weitere Entwicklungen in der faszinierenden Welt der Apotheken!

Von Engin Günder, Fachjournalist

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Die ApoRisk® GmbH ist ein Versicherungsmakler und seit vielen Jahren Spezialist für Risiken der Apothekerinnen und Apothekern. Das Maklerunternehmen ist in der Apothekenbranche erfahren und unabhängig. Das Direktkonzept über die Internetportale aporisk.de und pharmarisk.de spart unseren Kunden viel Geld. Diese Ersparnis kommt dem hohen Wert und dem fairen Preis der Policen zugute.

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