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AGG im Blick: Gleichbehandlung in Apotheken

AGG im Blick: Gleichbehandlung in Apotheken Posted on 9. Februar 2024

In einem wegweisenden Urteil hat das Amtsgericht Kassel am 7. September 2023 (Aktenzeichen: 435 C 777/23) eine Entscheidung getroffen, die erhebliche Auswirkungen auf die Praxis von Kreditkartenunternehmen hat. Der Fall betraf einen 88-jährigen Mann, der im September 2022 bei einem Kreditkartenanbieter einen Vertrag mit einem Verfügungsrahmen von 2.500 Euro beantragte. Das Unternehmen lehnte den Antrag ab und begründete dies mit der ungünstigen Prognose bezüglich der Rückzahlung aufgrund des fortgeschrittenen Alters des Antragstellers.

Der Kläger sah in dieser Entscheidung einen klaren Verstoß gegen das Allgemeine Gleichbehandlungs-Gesetz (AGG) und forderte eine Entschädigung in Höhe von 3.000 Euro. Als das Unternehmen sich weigerte, dieser Forderung nachzukommen, reichte der Senior Klage beim Amtsgericht Kassel ein. Das Gericht entschied zu Gunsten des Klägers und stellte fest, dass der Kreditkartenanbieter gegen das Benachteiligungsverbot des AGG verstoßen habe.

Die Richter argumentierten, dass das AGG auch auf zivilrechtliche Verträge anwendbar sei und die Verweigerung aufgrund des Alters eine klare Form der Altersdiskriminierung darstelle. Dieses Urteil könnte weitreichende Konsequenzen für den Finanzsektor haben, da es zeigt, dass Unternehmen nicht nur ethische, sondern auch rechtliche Verantwortung für ihre Praktiken tragen.

Die Entscheidung betonte auch, dass Kreditkarten heutzutage allgemein akzeptierte Zahlungsmittel sind, insbesondere für Online-Einkäufe und Hotelbuchungen. Die generelle Verweigerung aufgrund des Alters wird daher als unzulässig betrachtet, da sie den Zugang zu grundlegenden Dienstleistungen beeinträchtigen kann.

In diesem Kontext wird die Pharmabranche aufgefordert, dieses Urteil als Warnung zu betrachten. Das AGG muss auch in Apotheken beachtet werden, um Diskriminierung aufgrund des Alters zu verhindern und eine barrierefreie Gesundheitsversorgung zu gewährleisten.

Kommentar:

Das Urteil des Amtsgerichts Kassel markiert einen bedeutenden Schritt im Kampf gegen Altersdiskriminierung und unterstreicht die Relevanz des Allgemeinen Gleichbehandlungs-Gesetzes (AGG) im Finanzsektor. Die klare Aussage, dass die Verweigerung von Kreditkarten aufgrund des Alters rechtlich nicht haltbar ist, sollte Unternehmen als dringenden Appell dienen, ihre Praktiken zu überdenken.

Die Entscheidung hat nicht nur unmittelbare Auswirkungen auf Kreditkartenanbieter, sondern sendet auch eine wichtige Botschaft an andere Branchen, einschließlich der Pharmaindustrie und Apotheken. Es ist von entscheidender Bedeutung, das AGG in der Praxis umzusetzen, um eine inklusive und diskriminierungsfreie Dienstleistungsbereitstellung sicherzustellen.

Das Urteil erinnert uns daran, dass Gleichberechtigung und Fairness nicht nur ethische Grundsätze sind, sondern auch gesetzlich durchsetzbare Rechte. Unternehmen sollten dies als Aufforderung verstehen, ihre Prozesse zu überprüfen und sicherzustellen, dass sie den rechtlichen Anforderungen entsprechen. Es ist ein Schritt in Richtung einer Gesellschaft, in der jeder unabhängig von seinem Alter gleichen Zugang zu Dienstleistungen hat.

Von Engin Günder, Fachjournalist

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