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Entlastung bei der Einkommensteuer: Mehr Geld für Personengesellschaften und Selbstständige

Entlastung bei der Einkommensteuer: Mehr Geld für Personengesellschaften und Selbstständige Posted on 1. Februar 2024

Die Steuerentlastung wird 2024 für Personengesellschaften, Selbstständige und für Millionen von Bürgern stärker ausfallen als bisher angenommen. Denn die Bundesregierung plant eine stärkere Anhebung des Grund- und Kinderfreibetrags. Ecovis-Steuerberater Stefan Lange aus Erfurt kennt die Details.

Fast jedes Jahr steigen die Freibeträge, die das Bruttoeinkommen mindern. Damit sinkt die Steuerlast und es bleibt mehr Nettovermögen übrig. Kurz gesagt: Je höher die Grundfreibeträge sind, desto mehr Netto bleibt vom Brutto. Den Vorschlag der FDP den Grundfreibetrag und den Kinderfreibetrag stärker als ursprünglich geplant anzuheben, hat die Regierung angenommen. Damit will Bundesfinanzminister Lindner die kalte Progression bekämpfen. Diese entsteht, wenn ein aufgrund steigender Verbraucherpreise erhöhter Lohn im progressiven Steuertarif zu einer höheren Steuerlast führt. Unter dem Grundfreibetrag ist die Grenze zu verstehen, bis zu der das Einkommen nicht zu versteuern ist. Er dient der Sicherung des Existenzminimums.

Wer sich über mehr Geld freuen darf

Nicht nur Angestellte und Privatpersonen können sich über eine Steuerersparnis und mehr Nettoeinkommen freuen. Der höhere Grundfreibetrag kommt auch Personengesellschaften, etwa der offenen Handelsgesellschaft (OHG), der Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) oder Selbstständigen zugute.

Den Gewinn einer Personengesellschaft besteuert das Finanzamt nicht direkt. Jeder Gesellschafter muss seinen anteiligen Gewinn in der persönlichen Einkommensteuererklärung angeben und versteuern. Die Höhe der Steuern richtet sich nach dem anteiligen Gewinn. Der Steuersatz ist progressiv, das heißt je höher der Gewinn der Gesellschaft ist, desto mehr Steuern sind zu zahlen.

Für das Jahr 2024 bedeutet dies eine dritte Tarifzone zwischen 17.006 Euro und 66.760 Euro mit einem Steuersatz zwischen 24 Prozent und 42 Prozent. Die geplanten neuen Freibeträge sehen wie folgt aus:

2023 2024 – ursprünglich geplant 2024 – tatsächlich geplant

Grundfreibetrag 10.908 € 11.604  €11.784 €

Kinderfreibetrag 6.024 € 6.384 € 6.612 €

Die stärkere Anhebung der Freibeträge ist eine Folge des steigenden Bürgergelds zum ersten Januar 2024. Denn, so die Argumentation der Politik: Steigende Sozialhilfen müssten auch auf Entlastungen bezüglich der Einkommensteuer übertragen werden.

Aufgrund der späten Entscheidung ist noch unklar, wann die höheren Steuerfreibeträge in Kraft treten. Wahrscheinlich ist, dass sie ein Bestandteil des Jahressteuergesetzes sind und somit rückwirkend zum ersten Januar 2024 in Kraft treten sollen. „Experten schätzen, dass dies mit einem hohen bürokratischen Aufwand und Kosten verbunden sein wird, da Unternehmen ihre Lohnabrechnungsprogramme umprogrammieren müssen. Bis die Entlastung tatsächlich bei den Bürgern ankommt, kann es also durchaus bis Mitte des Jahres 2024 dauern“, erklärt Stefan Lange bei Ecovis in Weimar.

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