Posted in Allgemein

Apotheken, Gesundheitspolitik und wegweisende Forschung in Deutschland

Apotheken, Gesundheitspolitik und wegweisende Forschung in Deutschland Posted on 19. Januar 2024

Die Apotheken-Nachrichten bieten einen umfassenden Überblick über aktuelle Geschehnisse im Gesundheitssektor Deutschlands. In dieser Ausgabe: Ermittlungen gegen Apotheken, Forderungen nach einer reibungslosen Einführung des E-Rezepts, Fortschritte in der Long-COVID-Forschung, Verhandlungsstillstand zwischen Apothekern und Krankenkassen, neue Impfempfehlungen und weitere bedeutende Entwicklungen. Bleiben Sie informiert über wichtige Veränderungen im Gesundheitswesen.

Ermittlungen gegen Apotheken: Rechtliche Vorbereitung entscheidend bei Vorwürfen des illegalen Paxlovid-Handels

In einem aktuellen Fall wird darüber berichtet, dass mehrere Apotheken in Deutschland möglicherweise kostenlos zur Verfügung gestelltes Paxlovid ins Ausland verkauft haben könnten. Diese Vorgänge haben zu Ermittlungen geführt, wobei gegen einige Apotheken rechtliche Schritte eingeleitet wurden. Die genauen Umstände und Hintergründe dieser potenziellen Verstöße werden derzeit von verschiedenen Staatsanwaltschaften geprüft.

Die Juristen Professor Dr. Michael Tsambikakis und Dr. Markus Gierok äußern sich zu den rechtlichen Aspekten dieser Vorwürfe und geben Empfehlungen, wie Apotheken in derartigen Situationen angemessen reagieren sollten. Sie weisen darauf hin, dass die Ermittlungsverfahren gegen Apothekerinnen und Apotheker noch anhalten und unterschiedlich bewertet werden. Die Vorwürfe reichen von Unterschlagung über Untreue bis hin zu Betrug oder Verstößen gegen das Arzneimittelgesetz.

Unabhängig von der genauen Natur der Anschuldigungen können Apotheken im Zuge dieser Ermittlungen mit Durchsuchungen ihrer Räumlichkeiten konfrontiert werden. Dabei besteht auch die Möglichkeit, dass die Privaträume der Inhaber durchsucht werden. Diese Durchsuchungen können bereits bei einem Anfangsverdacht durchgeführt werden, und die Staatsanwaltschaften gehen dabei unterschiedlich vor.

Tsambikakis und Gierok betonen die Wichtigkeit einer sorgfältigen Vorbereitung seitens der Apotheker, um im Ernstfall angemessen reagieren zu können. Sie empfehlen, unverzüglich einen Rechtsanwalt zu kontaktieren, wobei die Auswahl eines auf Strafrecht spezialisierten Anwalts als besonders optimal betrachtet wird. Dieser soll die Betroffenen während der Durchsuchung unterstützen und sicherstellen, dass die rechtlichen Grenzen eingehalten werden.

Die Experten raten zudem dazu, klare Prozesse und Verhaltensregeln für das Apothekenpersonal festzulegen und in einem übersichtlichen Leitfaden zu dokumentieren. Dieser sollte unter anderem Vorgaben dazu enthalten, wie Mitarbeiter mit den anwesenden Ermittlern kommunizieren dürfen. Schulungen für das Team werden als entscheidend erachtet, da Durchsuchungen oft überraschend kommen und die Behörden verdeckt ermitteln, ohne dass die Beschuldigten darüber informiert sind. Das richtige Verhalten im Falle einer Durchsuchung sollte daher geschult und regelmäßig wiederholt werden, um auf mögliche Überraschungssituationen vorbereitet zu sein.

Freie Apothekerschaft fordert retaxfreie Testphase für E-Rezept zur Sicherung der Patientenversorgung

Die Freie Apothekerschaft setzt sich vehement für eine retaxfreie Testphase im Zusammenhang mit dem E-Rezept ein und bringt ihre Bedenken bezüglich der aktuellen Probleme in der Umsetzung dieses digitalen Systems zum Ausdruck. Reinhard Rokitta, Vorstandsmitglied und Schatzmeister der Freien Apothekerschaft, betont die Schwierigkeiten, denen Apotheken aufgrund von technischen Herausforderungen gegenüberstehen und fordert eine vorübergehende Aussetzung der Retaxationen während einer zwölfmonatigen Testphase.

Die Apothekerschaft sieht insbesondere Mängel in der Gesetzgebung bezüglich der Verantwortlichkeiten im Zusammenhang mit dem E-Rezept. Rokitta kritisiert nicht nur technische Störungen in der Telematikinfrastruktur (TI), sondern hebt auch die mangelnde Informiertheit der Bürger:innen hervor. Er argumentiert, dass Apotheken fälschlicherweise die Konsequenzen für die unzureichende Umsetzung des Systems tragen müssten, obwohl sie nicht für die "dilletantische Vorgehensweise" verantwortlich seien.

Die Forderung nach einer retaxfreien Testphase während der Einführung des E-Rezepts wird mit dem Ziel begründet, zunächst Sicherheit für Apotheken und Arztpraxen zu gewährleisten, bevor das System flächendeckend eingesetzt wird. In dieser Testphase sollen keine technischen Ausfälle verzeichnet werden, und die Krankenkassen sollen auf Retaxationen verzichten. Die Freie Apothekerschaft betont dabei die Notwendigkeit eines partnerschaftlichen Verhaltens zwischen den verschiedenen Akteuren im Gesundheitswesen, um die Patientenversorgung sicherzustellen.

Reinhard Rokitta unterstreicht, dass die Politik für Klarheit sorgen müsse, und schlägt vor, das E-Rezept auszusetzen, bis die gesamte Technik ohne Ausfälle funktioniert. Die Verantwortung für diesen Prozess sieht er bei der Gematik und dem Bundesgesundheitsministerium (BMG). Die Freie Apothekerschaft betont, dass die geforderte Testphase nicht nur dazu dienen soll, technische Probleme zu identifizieren, sondern auch als Indikator für das Engagement der Politik und der gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV) hinsichtlich einer sicheren und effizienten Patientenversorgung.

Neue Hoffnung für die Diagnose von Long COVID durch Identifikation von Biomarkern

Eine vielversprechende Entwicklung in der Langzeitfolgenforschung von COVID-19 könnte die Diagnose von Long COVID erleichtern. Forscher der Universität Zürich haben in einer aktuellen Studie im Fachjournal "Science" Biomarker identifiziert, die bei Personen mit Long-COVID-Syndrom Veränderungen in Blutserumproteinen aufzeigen.

Die identifizierten Veränderungen stehen in Zusammenhang mit einer Dysregulation des Komplementsystems, Gewebeschäden und einer veränderten Blutgerinnung. Diese Anomalien deuten auf eine thromboinflammatorische Reaktion hin, die möglicherweise eine Rolle bei den anhaltenden Beschwerden von Long-COVID-Patienten spielt.

Trotz dieser vielversprechenden Ergebnisse betonen Experten, dass die neuen Erkenntnisse noch nicht unmittelbar in die klinische Praxis übertragen werden können. Professor Andres Stallmach vom Universitätsklinikum Jena warnt davor, dass es bisher keinen schnell verfügbaren diagnostischen Test gibt, der die identifizierten Veränderungen gezielt anspricht.

Die Herausforderung der Long-COVID-Diagnose liegt in der Heterogenität der Erkrankung, wie in der aktuellen S1-Leitlinie betont wird. Die Pathogenese des Long/Post-COVID-Syndroms ist multifaktoriell und nicht bei allen Patienten gleich. Die verschiedenen Subgruppen des Post-COVID-Syndroms, beispielsweise Fatigue-dominant, Dyspnoe-dominant oder Polyneuropathie, machen eine Differenzierung und Diagnose zusätzlich komplex.

Die Studie schließt zudem Patienten mit milden Long-COVID-Verläufen aus, was darauf hinweist, dass verschiedene Unterformen der Erkrankung existieren könnten. Professorin Clara Lehmann von der Uniklinik Köln betont, dass die Studie nur eine spezifische Gruppe von Patienten mit schweren Verläufen abdeckt und es unklar bleibt, ob die identifizierten Mechanismen spezifisch für COVID-19 sind oder auf andere Erreger übertragbar sein könnten.

Experten fordern daher größere Studien mit Hunderten bis Tausenden von Patienten, um verlässliche Daten für diese heterogene Krankheit zu generieren. Professor Gabor Petzold von der Universitätsklinik Bonn betont, dass die Studie der ausgeprägten Verschiedenheit des Krankheitsbildes nicht vollständig gerecht wird.

Trotz der noch bestehenden Fragen und Herausforderungen wecken die identifizierten Biomarker Hoffnung für zukünftige Fortschritte in der Diagnose und möglicherweise auch in der gezielten Behandlung von Long COVID. Es bleibt abzuwarten, wie diese vielversprechenden Erkenntnisse in zukünftigen Studien und der klinischen Praxis weiterentwickelt werden können.

Verhandlungsstillstand: Apotheker und Krankenkassen ringen um Präqualifizierungspflicht

In den aktuellen Verhandlungen zwischen den gesetzlichen Krankenkassen und dem Deutschen Apothekerverband (DAV) steht die Abschaffung der Präqualifizierungspflicht für apothekenübliche Hilfsmittel im Fokus. Gemäß dem im vergangenen Sommer verabschiedeten Engpassgesetz (ALBVVG) sollen Apotheken künftig für bestimmte Hilfsmittel keine Präqualifizierung mehr vornehmen müssen. Die genaue Liste dieser Hilfsmittel soll bis spätestens 27. Januar 2024 festgelegt werden. Fehlt bis zu diesem Datum eine Einigung zwischen den Parteien, wird die Schiedsstelle bis zum 27. April 2024 eine Regelung finden.

ABDA-Vizepräsident Mathias Arnold äußerte während einer berufspolitischen Veranstaltung in Schladming seine Unzufriedenheit darüber, dass die Kassen offenbar keine Eile haben, zu einer Einigung zu gelangen. Er kritisierte, dass die Kassen sich nicht einmal zu Verhandlungen bereit erklären und betonte, dass die Apothekerschaft möglicherweise die Kassen zu Verhandlungen zwingen müsse.

Die Veranstaltung, bei der Fragen der Teilnehmer im Mittelpunkt standen, brachte insgesamt wenig neue Erkenntnisse. Sowohl die ABDA-Präsidentin als auch der DAV-Vorsitzende waren abwesend, was mit privaten Terminen begründet wurde. ABDA-Hauptgeschäftsführer Sebastian Schmitz, der Präsident der Bundesapothekerkammer Thomas Benkert und Mathias Arnold beantworteten stattdessen die Fragen der Apotheker.

Es wurde deutlich, dass die Runde keine Notwendigkeit sieht, sich als Standesvertretung professioneller zu präsentieren. Arnold betonte die Wichtigkeit von Authentizität gegenüber Professionalität in Gesprächen mit der Politik. Benkert verwies auf die Stabsstelle Kommunikation und externe Experten zur Sicherung von Professionalität.

In Bezug auf pharmazeutische Dienstleistungen appellierte die Standesvertretung an die Kollegen, diese anzubieten, obwohl Probleme wie Personalmangel und Lieferengpässe bestehen. Auch in Bezug auf die Kommunikation wurde der schlechte Informationsfluss kritisiert, während Schmitz darauf hinwies, dass Informationen verfügbar seien, wenn man danach suche. Es wurde jedoch eingeräumt, dass die Kanäle, über die die Standesvertretung informiert, nicht immer wahrgenommen werden.

Apothekerpolitik im Fokus: Diskussion über Wirtschaftslage und Zukunftsaussichten beim Pharmacon-Kongress in Schladming

Im Rahmen des Pharmacon-Fortbildungskongresses in Schladming stand gestern eine politische Diskussion im Fokus, bei der ranghohe Vertreter der ABDA (Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände) den Fragen der Kongressbesucherinnen und -besucher gegenübertraten.

ABDA-Hauptgeschäftsführer Sebastian Schmitz eröffnete die Veranstaltung mit einem Überblick über die aktuelle politische Situation. Deutschland sei das einzige Land in Europa, dessen Wirtschaft im vergangenen Jahr geschrumpft sei. Globale Krisen, darunter die kriegerischen Auseinandersetzungen in der Ukraine und im Nahen Osten sowie die scheinbar stagnierenden Bemühungen um den Klimawandel und die Nachhaltigkeit, prägten die aktuelle Lage.

Schmitz betonte, dass Gesundheitspolitik angesichts dieser Herausforderungen eine Nebenrolle spiele. Gesundheitsminister Professor Karl Lauterbach (SPD) setze jedoch alles daran, dies zu ändern. Er präsentierte umfassende Pläne, darunter Krankenhausreform, Digitalisierung des Gesundheitswesens und Pflegereform. Die Apotheker hingegen fokussieren sich auf ihre zentralen Anliegen: die schlechte wirtschaftliche Situation und die Forderung nach sofortiger Anhebung des Fixums sowie der entschiedene Widerstand gegen die geplante "Apotheke light".

Die gestellten Fragen zeugten von einer aufgeheizten Stimmung unter den Apothekern. Ein Teilnehmer zweifelte an der angekündigten Eskalation des Protests und fragte provokant nach: "Sind wir zahnlose Tiger?" ABDA-Präsident Thomas Benkert widersprach vehement und betonte, dass die Apotheker mit ihren Aktionen definitiv ein Zeichen an die Politik gesendet hätten. Er erinnerte an den bundesweiten Protesttag im Juni 2023 und den Protestmonat November, der ebenfalls mediale Aufmerksamkeit erregte.

ABDA-Vizepräsident Mathias Arnold ergänzte, dass die Probleme der Apotheker in der Öffentlichkeit angekommen seien, was von der Politik nicht erwartet wurde. Die Strategie sei nun, aus der gestärkten Position durch den Rückhalt der Bevölkerung heraus Gespräche zu führen. Trotzdem äußerte sich Unzufriedenheit über die Verhandlungserfolge, insbesondere in Bezug auf die Honorierung der Rezeptur. Die Frage nach einer selbstbewussteren Verhandlungsposition wurde aufgeworfen, und Arnold betonte die Bedeutung, sich entsprechend der eigenen Rechtsauffassung zu verhalten, um Verhandlungsdruck aufzubauen.

STIKO empfiehlt Standardimpfung gegen Meningokokken B für Säuglinge: Ein Meilenstein im Schutz der Kindergesundheit

Die Ständige Impfkommission (STIKO) hat in ihrer 95. Sitzung im Jahr 2020 die Meningokokken-B-Standardimpfung für Säuglinge in Deutschland als prioritär eingestuft. Nach umfassender Prüfung von Studienergebnissen und Evidenzen empfiehlt die STIKO nun die Standardimpfung gegen Meningokokken der Serogruppe B für alle Säuglinge ab dem Alter von zwei Monaten. Hierbei wird der Impfstoff 4CMenB (Bexsero) verwendet.

Die Empfehlung für die Meningokokken-C-Impfung erstreckt sich auf alle Kinder im Alter von 12 Monaten und beinhaltet eine Impfstoffdosis eines konjugierten MenC-Impfstoffs. Zusätzlich wird eine Meningokokken-Impfung gegen die Serogruppen ACWY in bestimmten Fällen, wie bei Personen mit Immundefizienz oder Reisenden, empfohlen.

Trotz des Vorhandenseins von zwei Impfstoffen gegen Meningokokken der Serogruppe B hatte die STIKO in einer früheren Stellungnahme im Jahr 2018 keine generelle Empfehlung ausgesprochen. Diese Haltung wurde nun überdacht, und die STIKO erweitert ihre Empfehlung auf eine Standardimpfung für Säuglinge.

Gemäß den aktuellen Empfehlungen sollen Säuglinge im Alter von zwei, vier und zwölf Monaten drei Impfstoffdosen nach dem 2+1-Schema erhalten. Zusätzliche Nachholimpfungen gegen MenB werden bei Kleinkindern bis zum fünften Geburtstag empfohlen.

Obwohl invasive MenB-Erkrankungen insgesamt selten sind, weist die STIKO darauf hin, dass der Krankheitsverlauf besonders schwerwiegend sein kann, vor allem bei Säuglingen und Kleinkindern unter fünf Jahren. Das höchste Risiko für eine invasive MenB-Erkrankung besteht im ersten Lebensjahr.

Um eine effiziente Immunisierung sicherzustellen, empfiehlt die STIKO die Kombination der MenB-Impfung mit anderen Standardimpfungen, die zum jeweiligen Zeitpunkt empfohlen werden. Dies schließt die Verabreichung von bis zu drei Injektionsimpfstoffen ein.

Es wird darauf hingewiesen, dass der MenB-Impfstoff Bexsero als reaktogen gilt, weshalb Kindern unter zwei Jahren zur Vermeidung von Fieber nach der Impfung eine prophylaktische Paracetamol-Gabe empfohlen wird. Diese sollte gleichzeitig mit der Impfung beginnen und über einen Zeitraum von 24 Stunden fortgesetzt werden, unabhängig davon, ob Fieber auftritt. Die STIKO betont dabei, dass diese Maßnahme die Immunantwort nicht beeinträchtigt.

Frauengesundheit im Fokus: Deutschland auf dem vierten Platz, aber Prävention dringend geboten

Im Rahmen des Weltwirtschaftsforums in Davos wurde diese Woche der Global Women’s Health Index vorgestellt, der die Frauengesundheit in 143 Ländern und Regionen bewertet. Deutschland belegt dabei einen respektablen vierten Platz mit einem Gesamtindex von 67 von möglichen 100 Punkten, gleichauf mit Österreich. Die Spitzenplätze gehen an Taiwan und Kuwait.

Die Ergebnisse des Index, basierend auf einer Befragung von über 147.000 Frauen und Männern durch das Medizintechnikunternehmen Hologic®, legen jedoch nahe, dass in Deutschland trotz der guten Platzierung noch erheblicher Handlungsbedarf im Bereich der Prävention besteht. Nur 13 Prozent der befragten Frauen gaben an, im letzten Jahr auf sexuell übertragbare Krankheiten getestet worden zu sein. Bei Diabetes-Tests beteiligten sich dagegen 33 Prozent, während 60 Prozent auf Bluthochdruck getestet wurden. Der Appell von Stephen P. MacMillan, Präsident und CEO von Hologic, richtet sich daher an die Regierungschefs weltweit: Investitionen in die Frauengesundheit würden nicht nur den individuellen Frauen zugutekommen, sondern auch ihren Familien, Gemeinden und Volkswirtschaften.

Ein weiterer Aspekt, der mehr Aufmerksamkeit erfordert, betrifft die emotionale Gesundheit der Frauen. Über ein Viertel der befragten Frauen und Mädchen berichteten von Sorgen, Stress oder Traurigkeit am vergangenen Tag. Bemerkenswert ist der Anstieg der Traurigkeitswerte im Vergleich zum Vorjahr um sieben Prozentpunkte, während sich Sorgen und Stress leicht verbesserten. Zudem fühlten sich fast ein Drittel der Befragten nachts allein unterwegs unsicher.

Besorgniserregend sind auch die Angaben von 24 Prozent der befragten deutschen Frauen, die gesundheitliche Probleme angeben, die sie daran hindern, an normalen Aktivitäten teilzunehmen. Zusätzlich berichteten 27 Prozent von Schmerzen am Tag vor der Befragung. Diese Zahlen unterstreichen die Notwendigkeit, die Frauengesundheit ganzheitlich zu betrachten und gezielte Maßnahmen zur Verbesserung der präventiven Gesundheitsversorgung sowie des emotionalen und physischen Wohlbefindens der Frauen zu ergreifen.

CVS kündigt Schließung von 900 Filialen an: Apothekenkette reagiert auf tiefgreifende Veränderungen im Einzelhandel

Die amerikanische Apothekenkette CVS plant die Schließung von insgesamt 900 Filialen in den kommenden Monaten, wie aus Berichten von US-Medien hervorgeht. Bereits bis Ende des vergangenen Jahres wurden 600 Standorte stillgelegt, als Teil eines umfassenden Restrukturierungsplans, der seit 2022 umgesetzt wird.

CVS, mit insgesamt etwa 9000 Filialen, darunter 1800 in Target Stores, sieht sich gezwungen, seine Einzelhandelspräsenz zu reduzieren. Eine Unternehmenssprecherin gab als Grund die "Veränderungen in der Bevölkerung, dem Kaufverhalten der Verbraucher sowie zukünftigen Gesundheitsbedürfnissen" an. Die Covid-19-Pandemie hat dem Unternehmen zufolge zu Gewinnrückgängen geführt, insbesondere da viele Kunden auf Online-Apotheken umgestiegen sind. Zusätzlich belastet Personalmangel das Unternehmen, was zu einem drastischen Stellenabbau und zahlreichen Ladenschließungen als Kompensationsmaßnahmen führt.

Die Schließungen stehen in krassem Kontrast zu den ursprünglichen Plänen von CVS im Jahr 2022, als das Unternehmen eine Neuausrichtung seines Geschäftsmodells ankündigte. Ziel war es, den Aufenthalt in der Vor-Ort-Apotheke zu einem positiven Erlebnis für die Patienten zu machen und verstärkt auf Digitalisierung zu setzen. Diese Umstellung sollte den Mitarbeitern mehr Raum für Beratung schaffen. Zu dieser Zeit erkannte CVS nach Überwindung der Coronavirus-Pandemie eine positive Stimmung unter den Kunden und plante, den Berufsstand der Apotheker zu stärken. Die Vision war, die Apothekerinnen und Apotheker in ihren klinischen Fähigkeiten zu unterstützen und die pharmazeutische Versorgung grundlegend zu verändern.

Die Apothekenkette plant, die von den Schließungen betroffenen Mitarbeiter an anderen Standorten zu platzieren, um die Auswirkungen auf die Belegschaft zu minimieren. Die Entwicklungen bei CVS werfen einen Blick auf den sich wandelnden Apothekenmarkt in den USA, der nicht nur von den Auswirkungen der Pandemie, sondern auch von Veränderungen im Verbraucherverhalten geprägt ist. Die Zukunftsaussichten für den Berufsstand der Apotheker und die strategische Ausrichtung von Apothekenketten scheinen in einem stetigen Wandel begriffen zu sein.

Neue Vereinbarung erleichtert Kennzeichnung bei Austausch von Kinderarzneimitteln

Seit Mitte Dezember 2023 gelten neue Austauschregeln für Kinderarzneimittel, die auf der Dringlichkeitsliste des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) verzeichnet sind. Dies hat erhebliche Auswirkungen auf die Abrechnungspraxis von Apotheken nach sich gezogen. In einem jüngsten Schritt haben der Deutsche Apothekerverband (DAV) und der GKV-Spitzenverband eine weitere Vereinbarung getroffen, die speziell den Austausch von wirkstoffgleichen Fertigarzneimitteln in einer anderen Darreichungsform betrifft.

Gemäß § 129 Abs. 2b SGB V des Sozialgesetzbuches 5. Buch wurde eine Regelung eingeführt, um die Arzneimittelversorgung im Falle von Engpässen zu gewährleisten. Diese betrifft Arzneimittel, die auf der Dringlichkeitsliste Kinderarzneimittel Herbst-Winter 2023/24 des BfArM stehen. Im Falle der Nichtverfügbarkeit eines verschriebenen Fertigarzneimittels und der Unmöglichkeit, es innerhalb angemessener Zeit vom Großhandel zu beschaffen, können Apotheken das Präparat ohne vorherige Arztrücksprache gegen eine wirkstoffgleiche Rezeptur oder ein wirkstoffgleiches Fertigarzneimittel in einer anderen Darreichungsform austauschen.

Bereits im Dezember wurden für den Austausch gegen eine Rezeptur spezielle Sonderkennzeichen für Muster 16- und E-Rezepte eingeführt. Trotzdem erfolgt keine zusätzliche Vergütung für diese Austauschform, jedoch bleibt eine Retaxation aus, sofern die Vorgaben des Rahmenvertrags eingehalten werden.

Die aktuell getroffene Regelung betrifft die Abgabe eines wirkstoffgleichen Fertigarzneimittels in einer anderen Darreichungsform. Im Falle eines Muster-16-Rezepts ist die Pharmazentralnummer des abgegebenen Fertigarzneimittels in der Abrechnungszeile anzugeben. Dabei ist das Sonderkennzeichen SOK 02567024 für "Abweichende Abgabe in den Fällen gemäß Ziffer 4.10" aufzudrucken. Zusätzlich soll das Kürzel "DL" (= für Dringlichkeitsliste) handschriftlich auf dem Muster-16 vermerkt werden.

Für E-Rezepte ist das abgegebene Fertigarzneimittel im Abgabedatensatz anzugeben. Zur Kennzeichnung des Austauschs soll im Feld "Rezeptänderung" der Schlüssel 12 mit dem Wortlaut "DL" (= für Dringlichkeitsliste) angegeben und qualifiziert elektronisch signiert werden.

Der DAV und der GKV-Spitzenverband haben zudem vereinbart, dass das Fehlen des Kürzels "DL" weder beim Muster-16 noch beim E-Rezept zu Retaxationen führen soll, sofern dies der alleinige Grund für eine Retaxation ist. Bei Unklarheiten behält sich die Krankenkasse jedoch das Recht vor, Rückfragen an die Apotheke zu stellen. Diese Informationen wurden entsprechend an Softwarehäuser und Apothekenrechenzentren weitergeleitet.

Revolutionäre Entdeckung: Biomarker für Long Covid identifiziert

Forscher des Instituts für Immunologie an der Universität Zürich haben einen bedeutenden Fortschritt bei der Identifizierung von Biomarkern für Long Covid erzielt. Long Covid bezeichnet anhaltende Beschwerden, die bei etwa 5 Prozent der mit SARS-CoV-2 infizierten Personen auftreten. Die genauen Ursachen und Mechanismen dieser langanhaltenden Symptome sind bisher wenig verstanden, was die Entwicklung gezielter Diagnostik und Therapie erschwert.

Die Forscher, angeführt von Dr. Carlo Cervia-Hasler, analysierten Blutproben von 113 Covid-19-Patienten bis zu einem Jahr nach ihrer Infektion und verglichen sie mit Proben von 39 gesunden Kontrollpersonen. Ihr Hauptaugenmerk lag auf der Identifizierung von Biomarkern und immunologischen Veränderungen, die mit Long Covid assoziiert sind. Die Studie ergab einen entscheidenden Befund: eine fehlgeleitete Aktivierung des Komplementsystems, einer Schlüsselkomponente des angeborenen Immunsystems.

Insbesondere stellten die Forscher fest, dass das Komplementsystem, das normalerweise für die Bekämpfung von Infektionen und die Beseitigung infizierter Zellen entscheidend ist, bei Long-Covid-Patienten Probleme verursacht. Nach sechs Monaten litten 40 der 113 Betroffenen weiterhin unter Long-Covid-Beschwerden. Die Studie identifizierte eine anhaltende Aktivität des Komplementsystems im Blut dieser Patienten, insbesondere im terminalen Komplementweg.

Der terminale Komplementweg führt zur Bildung des terminalen Komplementkomplexes, der Zellen schädigen kann. Dieser Komplex wurde bei Long-Covid-Patienten in erhöhter Konzentration nachgewiesen. Die Forscher betonten auch, dass der klassische Komplementweg aktiviert zu sein scheint, möglicherweise durch Antigen-Antikörper-Komplexe. Autoantikörper und Antikörper gegen bestimmte Viren könnten an diesem Prozess beteiligt sein.

Die dysregulierte Aktivierung des Komplementsystems erklärt plausibel die beobachteten Gewebeschäden und die Thromboinflammation bei Long-Covid-Patienten. Trotz vielversprechender Ergebnisse betonen Experten die Notwendigkeit größer angelegter Studien. Dr. Rainer Kaiser von der Universität München hebt die umfangreiche Natur der Studie hervor, weist jedoch darauf hin, dass die identifizierten Proteine im Körper essenzielle Funktionen erfüllen, was die Entwicklung neuer Therapiekonzepte erschweren könnte.

Privatdozent Dr. Leo Nicolai betont ebenfalls die Bedeutung größerer Studien, um verlässliche Daten für das heterogene Krankheitsbild von Long Covid zu generieren. Trotz vielversprechender Ergebnisse betonen Experten, dass die neuen Erkenntnisse noch nicht für Routine-Tests nutzbar sind. Professor Dr. Andreas Stallmach vom Universitätsklinikum Jena weist darauf hin, dass es derzeit keinen schnell verfügbaren diagnostischen Test gibt, der die identifizierten Veränderungen adressiert.

Nachhaltiger Gewichtsverlust: Schritte zu einer Gesunden Lebensweise

Im Bestreben, dauerhaft Gewicht zu verlieren, steht eine umfassende Änderung von Ernährungs- und Lebensgewohnheiten im Fokus. Die Realisierung dieser Veränderungen gestaltet sich jedoch oft als Herausforderung, selbst bei gutem Willen. Apotheken bieten in solchen Fällen unterstützende Beratung an.

Viele Kunden suchen nach Wegen, ihren Stoffwechsel anzuregen oder fragen nach neuen Injektionen zur Gewichtsreduktion. Die nüchterne Antwort lautet, dass weder Tabletten noch Spritzen allein die langfristigen Effekte von jahrelangen Ernährungsfehlern und Bewegungsmangel korrigieren können.

Die Motivation zur Veränderung muss von innen kommen, und ein effektiver Startpunkt ist die kritische Selbstreflexion, sei es durch ein Ernährungstagebuch auf Papier oder mithilfe digitaler Apps. So können Abweichungen von gesunden Empfehlungen identifiziert werden. Wer dauerhaft Fettreserven abbauen möchte, kommt um eine langfristige Anpassung seiner Gewohnheiten nicht herum.

Die Grundpfeiler dieser Anpassung sind drei ausgewogene Mahlzeiten mit angemessenen Pausen, der Verzicht auf Snacks und regelmäßige körperliche Aktivität. Dies sollte nicht als kurzfristige Diät, sondern als dauerhafte Ernährungsgewohnheit betrachtet werden. Die Umsetzung gestaltet sich oft schwierig, aber es ist wichtig zu verstehen, dass neue Gewohnheiten Zeit brauchen, um sich zu festigen.

Programme zur Gewichtsreduktion wie "Abnehmen mit Genuss", "Weight Watchers", "Leichter leben in Deutschland" oder "Optifast-52" können bei der Umstellung unterstützen. Medikamentöse Unterstützung wird gemäß der nicht mehr aktuellen S3-Leitlinie "Adipositas – Prävention und Therapie" nur empfohlen, wenn bereits Basismaßnahmen umgesetzt wurden. Ein zugelassenes Selbstmedikament gegen Adipositas ist der Wirkstoff Orlistat, vorausgesetzt, er wird in Verbindung mit einer leicht kalorienreduzierten, fettarmen Ernährung angewendet.

Formula-Diäten können in der Anfangsphase helfen, die Energiezufuhr zu kontrollieren und sich an einen neuen Mahlzeitenrhythmus zu gewöhnen, besonders in beruflichen Umgebungen mit unregelmäßigen Arbeitszeiten oder im Schicht- und Außendienst.

Die Evidenz für verschiedene Medizinprodukte oder Nahrungsergänzungsmittel zur Reduzierung der Resorption von Nahrungsfetten im Darm oder zur Verstärkung des Sättigungsgefühls ist begrenzt. Nebenwirkungen können auftreten, beispielsweise unangenehme Fettstühle oder Probleme bei zu geringer Flüssigkeitsaufnahme. Personen mit starkem Übergewicht und bestehenden Grunderkrankungen sollten vor einer Ernährungsumstellung Rücksprache mit ihrem Arzt halten, da dies eine Anpassung der Medikation erforderlich machen kann.

Einige müssen sicherstellen, dass sie ausreichend bestimmte Nährstoffe erhalten. Hierbei sind individuelle Bedürfnisse zu beachten, wie etwa die empfohlene tägliche Eiweißzufuhr. Personen mit Osteoporose müssen auf ausreichende Vitamin-D- und Calcium-Versorgung achten. In bestimmten Fällen kann die Ergänzung von Vitaminen und/oder Mineralstoffen sinnvoll sein.

Nahrungsmittelallergien und Unverträglichkeiten: Differenzierte Einblicke von Dr. Stefan Wöhrl

In einem aktuellen Vortrag beim Pharmacon in Schladming betonte Privatdozent Dr. Stefan Wöhrl die häufig übertriebene Selbstwahrnehmung von Nahrungsmittelallergien und -unverträglichkeiten bei Erwachsenen. Er differenzierte dabei klar zwischen immunologisch vermittelten Nahrungsmittelallergien und nicht-immunologischen Nahrungsmittelunverträglichkeiten.

Dr. Wöhrl erläuterte, dass Nahrungsmittelallergien immunologisch bedingt sind und als erworbene Überreaktion des Immunsystems gegen ansonsten harmlose Umweltstoffe auftreten. Primäre Nahrungsmittelallergien, wie gegen Nüsse, Kuhmilch, Hühnereier, Fisch und Meeresfrüchte, stellen das Nahrungsmittel selbst als Allergen dar und sind besonders bei Kindern häufig. Sekundäre Nahrungsmittelallergien hingegen resultieren aus Kreuzreaktionen bei Personen, die primär gegen Inhalationsallergene sensibilisiert sind, und treten vorwiegend bei Erwachsenen auf.

Im Gegensatz dazu stehen nicht-immunologische Nahrungsmittelunverträglichkeiten, die auf einem Enzymmangel oder einer Rezeptor-Kapazitätsschwäche im oberen Dünndarm beruhen. Dr. Wöhrl wies darauf hin, dass Kinder extrem selten von Nahrungsmittelunverträglichkeiten betroffen sind und eher zu Nahrungsmittelallergien neigen.

Ein Beispiel für Nahrungsmittelunverträglichkeiten ist die Fructose-Malabsorption, bei der die Resorption von Fructose im Dünndarm beeinträchtigt ist. Die Diagnose erfolgt durch die Messung von Wasserstoffgas, das bei der Verstoffwechslung von Fructose entsteht. Ähnlich verhält es sich bei der Lactoseintoleranz, die auf einer natürlichen Reduktion der Lactase-Expression ab der Pubertät beruht.

Dr. Wöhrl betonte, dass eine umfassende Vermeidung der auslösenden Substanzen nicht immer angezeigt ist. Beim Management von Nahrungsmittelallergien liegt der Fokus auf der Vermeidung oder schrittweisen Einführung potenter Allergene in den ersten Lebensjahren, um die Toleranzentwicklung zu fördern. Insgesamt verdeutlichte der Vortrag die Bedeutung der klaren Unterscheidung zwischen Allergien und Unverträglichkeiten sowie die Notwendigkeit einer differenzierten Diagnose und angepassten Therapie.

Kommentar:

Die aktuellen Ermittlungen gegen Apotheken wegen möglichen illegalen Handels mit Paxlovid zeigen, dass die Branche sich auf komplexe rechtliche Herausforderungen vorbereiten muss. Die Empfehlung, sich sorgfältig auf mögliche Durchsuchungen vorzubereiten und sofort einen auf Strafrecht spezialisierten Anwalt zu konsultieren, ist angebracht. Klare interne Prozesse und Schulungen für das Team sind entscheidend, um in solchen Situationen angemessen zu reagieren und die rechtlichen Grenzen zu wahren.

Die Forderung der Freien Apothekerschaft nach einer retaxfreien Testphase für das E-Rezept reflektiert die bestehenden Bedenken hinsichtlich der technischen Herausforderungen und unklaren Verantwortlichkeiten. Reinhard Rokitta betont die Belastung der Apotheken durch Ausfälle in der Telematikinfrastruktur und fordert eine zwölfmonatige Testphase ohne Retaxationen. Die Forderung unterstreicht den Wunsch nach sicherer Implementierung, während die Apothekerschaft auf partnerschaftliches Verhalten aller Beteiligten drängt, um eine reibungslose Patientenversorgung zu gewährleisten.

Die Identifikation von Biomarkern für Long COVID durch die Universität Zürich ist vielversprechend, aber die Herausforderungen in der Diagnose bleiben bestehen. Die Heterogenität der Erkrankung und die Vielfalt der Symptome erfordern weiterhin umfassende Studien. Obwohl die aktuellen Ergebnisse noch nicht sofort in die Praxis umgesetzt werden können, bieten sie Hoffnung für zukünftige Fortschritte in der Diagnose und möglicherweise auch in der gezielten Behandlung von Long COVID.

Die festgefahrene Situation in den Verhandlungen zwischen Apothekern und Krankenkassen bezüglich der Präqualifizierungspflicht für Hilfsmittel wirft Fragen zur Zusammenarbeit auf. Die zögerliche Haltung der Kassen lässt eine konstruktive Lösungsfindung vermissen, und die unklare Liste der von der Präqualifizierung befreiten Hilfsmittel schafft Unsicherheit. Die Abwesenheit der Standesvertretungsführung bei einer wichtigen Veranstaltung wirft zusätzliche Schlaglichter auf die Herausforderungen in der Branche. Ein konzertiertes Engagement ist entscheidend, um effektive Lösungen zu finden und die Interessen der Apotheker angemessen zu vertreten.

Die politische Diskussion beim Pharmacon-Kongress in Schladming zeigt die angespannte Lage der Apotheker angesichts wirtschaftlicher Herausforderungen. Die Forderungen nach sofortiger Honoraranpassung und der klare Widerstand gegen die geplante "Apotheke light" stehen im Mittelpunkt. Die Diskrepanz zwischen politischen Plänen und den drängenden Anliegen der Apotheker bleibt ein zentrales Spannungsfeld.

Die Empfehlung der Ständigen Impfkommission (STIKO) zur Standardimpfung gegen Meningokokken der Serogruppe B für Säuglinge ist ein wichtiger Schritt im Schutz der Gesundheit unserer jüngsten Bevölkerungsgruppe. Die Entscheidung basiert auf sorgfältiger Prüfung von Studienergebnissen und adressiert das erhöhte Risiko für invasive MenB-Erkrankungen, insbesondere im ersten Lebensjahr. Die Kombination mit anderen Standardimpfungen und die prophylaktische Gabe von Paracetamol zeigen einen ausgewogenen Ansatz, um eine effektive Immunisierung zu gewährleisten und gleichzeitig mögliche Nebenwirkungen zu minimieren. Diese Empfehlung unterstreicht die fortlaufenden Bem

Die Präsentation des Global Women’s Health Index beim Weltwirtschaftsforum in Davos verdeutlicht Deutschlands respektablen vierten Platz, doch die Zahlen zeigen, dass präventive Maßnahmen dringend gestärkt werden müssen. Nur 13% der Frauen wurden auf sexuell übertragbare Krankheiten getestet, während 33% Diabetes-Tests und 60% Bluthochdruck-Tests durchführten. Stephen P. MacMillan von Hologic unterstreicht den globalen Appell zur Investition in Frauengesundheit. Besorgniserregend sind auch steigende emotionale Belastungen und gesundheitliche Einschränkungen. Ein umfassender Ansatz ist notwendig, um die Frauengesundheit ganzheitlich zu verbessern.

Die geplante Schließung von 900 Filialen durch die Apothekenkette CVS reflektiert einen tiefgreifenden Wandel im Einzelhandel. Die Entscheidung, bedingt durch Veränderungen in der Bevölkerung und im Kaufverhalten, markiert einen drastischen Kurswechsel gegenüber den optimistischen Plänen von 2022. Die Auswirkungen der Covid-19-Pandemie und der verstärkte Trend zum Online-Apothekenkauf haben die Branche herausgefordert. Die geplante Umstrukturierung verdeutlicht, dass der Apothekenmarkt in den USA weiterhin dynamisch auf aktuelle Gesundheitstrends und Kundenpräferenzen reagiert.

Die jüngste Vereinbarung zwischen dem Deutschen Apothekerverband und dem GKV-Spitzenverband zur Kennzeichnung des Austauschs von Fertigarzneimitteln in anderer Darreichungsform ist ein wichtiger Schritt, um die Arzneimittelversorgung sicherzustellen. Die Einführung des Kürzels "DL" (= für Dringlichkeitsliste) auf Muster-16-Rezepten und E-Rezepten erleichtert die Abrechnung und minimiert das Risiko von Retaxationen. Die Flexibilität im Austausch von verschriebenen Medikamenten im Kontext von Lieferengpässen wird so verbessert, ohne unnötige bürokratische Hürden für Apotheken zu schaffen.

Die Forschungsergebnisse bezüglich der Identifizierung von Biomarkern für Long Covid sind vielversprechend. Die fehlgeleitete Aktivierung des Komplementsystems, insbesondere im terminalen Komplementweg, bietet wichtige Einblicke in die langanhaltenden Symptome. Trotzdem betonen Experten die Notwendigkeit größerer Studien und weisen darauf hin, dass therapeutische Anwendungen aufgrund der essenziellen Funktionen der identifizierten Proteine möglicherweise komplex sind. Die Erkenntnisse sind zwar vielversprechend, aber noch nicht für Routine-Tests nutzbar, da ein spezifischer diagnostischer Test fehlt.

Die Notwendigkeit einer nachhaltigen Veränderung von Ernährungs- und Lebensgewohnheiten für dauerhaften Gewichtsverlust wird in diesem Artikel betont. Klare Empfehlungen wie ausgewogene Mahlzeiten, Verzicht auf Snacks und regelmäßige Bewegung werden präsentiert. Die Herausforderungen der Umsetzung werden realistisch dargelegt, und Programme wie "Abnehmen mit Genuss" werden als unterstützende Maßnahmen vorgestellt. Die begrenzte Evidenz für Medikamente und Nahrungsergänzungsmittel wird sachlich beleuchtet. Insgesamt ein informativer Kommentar, der die Komplexität des Themas prägnant zusammenfasst.

Dr. Stefan Wöhrls differenzierte Betrachtung von Nahrungsmittelallergien und -unverträglichkeiten auf dem Pharmacon in Schladming verdeutlicht die oft übertriebene Selbstwahrnehmung bei Erwachsenen. Die klare Abgrenzung zwischen immunologischen Allergien und nicht-immunologischen Unverträglichkeiten betont die Bedeutung einer präzisen Diagnose und angepassten Therapie. Sein Hinweis auf die natürliche Lactase-Reduktion nach der Pubertät wirft zudem ein interessantes Licht auf die vermeintliche Lactoseintoleranz bei Erwachsenen. Ein informativer Vortrag, der die Komplexität dieser Thematik herausstellt.

In Anbetracht der vielfältigen Herausforderungen und Entwicklungen in der pharmazeutischen Landschaft wird deutlich, dass die Apothekenbranche sich in einem stetigen Wandel befindet. Ein gemeinsames Engagement für klare rechtliche Richtlinien, technologische Innovationen und eine nachhaltige Patientenversorgung wird entscheidend sein, um den zukünftigen Anforderungen gerecht zu werden und die Gesundheitsversorgung auf höchstem Niveau zu gewährleisten.

Von Engin Günder, Fachjournalist

Über die ApoRisk GmbH

Die ApoRisk® GmbH ist ein Versicherungsmakler und seit vielen Jahren Spezialist für Risiken der Apothekerinnen und Apothekern. Das Maklerunternehmen ist in der Apothekenbranche erfahren und unabhängig. Das Direktkonzept über die Internetportale aporisk.de und pharmarisk.de spart unseren Kunden viel Geld. Diese Ersparnis kommt dem hohen Wert und dem fairen Preis der Policen zugute.

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

ApoRisk GmbH
Scheffelplatz | Schirmerstr. 4
76133 Karlsruhe
Telefon: +49 (721) 161066-0
Telefax: +49 (721) 161066-20
http://aporisk.de/

Ansprechpartner:
Roberta Günder
Telefon: +49 (721) 16106610
E-Mail: info@aporisk.de
Für die oben stehende Story ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel