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Apotheken-Nachrichten von heute: Einblicke in Apotheken, Rechtsprechung und medizinische Fortschritte

Apotheken-Nachrichten von heute: Einblicke in Apotheken, Rechtsprechung und medizinische Fortschritte Posted on 17. Januar 2024

BGH-Urteil erlaubt nach Fristablauf den Widerruf von Rentenversicherungen, finanzielle Herausforderungen durch Lieferengpässe belasten Apotheken, Thüringen setzt Zeichen gegen Hasskommentare im Apothekerwesen. DAV fordert Retaxfreiheit bei E-Rezepten, während Reformpläne die Apotheken bedrohen. Innovative Lieferdienste in Hessen und aktuelle Entwicklungen in der COVID-19-Behandlung mit Paxlovid. Apotheken kämpfen mit E-Rezept-Unklarheiten, und neue Gesetzesentwürfe in Hessen werfen ihre Schatten voraus. Lesen Sie mehr zu diesen Themen und weiteren aktuellen Entwicklungen im Gesundheitssektor Deutschlands in den heutigen Apotheken-Nachrichten.

BGH-Urteil ermöglicht auch nach Fristablauf Widerruf von Rentenversicherungen: Wichtige Informationen für Apotheker

In einer wegweisenden Entscheidung vom 11. Oktober 2023 hat der Bundesgerichtshof (BGH) eine bedeutsame Rechtsprechung festgelegt, die auch Apotheker und ihre Kunden betreffen könnte. Das Urteil besagt, dass ein Versicherungsnehmer auch nach Ablauf der in den Vertragsunterlagen angegebenen Widerrufsfrist eine Rentenversicherung wirksam kündigen kann, wenn die Widerrufs-Belehrungen unvollständig sind. Insbesondere dann, wenn Informationen über die Rechte und Pflichten des Kunden fehlen.

Ein aktueller Fall, der vor den Gerichten verhandelt wurde, involviert einen Rentenversicherungsvertrag aus dem Jahr 2009. Der Versicherungsnehmer widerruf den Vertrag im Jahr 2019, nachdem er ihn acht Jahre zuvor beitragsfrei gestellt hatte. Die Forderung nach Rückerstattung der eingezahlten Beiträge in Höhe von 54.805,56 Euro zuzüglich Zinsen führte zu einer gerichtlichen Auseinandersetzung.

Ursprünglich hatte das Landgericht zugunsten der Versicherung entschieden, jedoch gab das Oberlandesgericht Stuttgart dem Kläger recht. Das Gericht verurteilte die Versicherung zur Zahlung von 31.226,26 Euro nebst Zinsen. Die Versicherung legte Revision ein, doch auch der BGH wies diese ab und bestätigte die Entscheidung zugunsten des Verbrauchers.

Die Begründung des Urteils betont, dass die Widerrufsfrist gemäß § 8 Absatz 2 Satz 1 Nummer zwei VVG nicht begonnen habe, da die Versicherung ihre Kunden nicht ausreichend über die Rechtsfolgen eines Widerrufs belehrt habe. Eine "deutlich gestaltete Belehrung über das Widerrufsrecht und über die Rechtsfolgen des Widerrufs" sei nach Ansicht des Gerichts erforderlich.

Dieses Urteil hat auch für Apotheker, die möglicherweise Lebens- oder Rentenversicherungen abgeschlossen haben, Relevanz. Es betont die Wichtigkeit einer klaren und vollständigen Kommunikation seitens der Versicherungsunternehmen, um den Kunden ihre Rechte verständlich zu machen und die gegenseitigen Ansprüche in verschiedenen Szenarien klarzustellen.

Apotheker sollten sich dieser neuen rechtlichen Situation bewusst sein, insbesondere wenn sie Versicherungen abgeschlossen haben oder dies in Betracht ziehen. Die Möglichkeit, auch nach Fristablauf eine Rentenversicherung zu widerrufen, eröffnet neue Optionen für Verbraucher. Experten raten dazu, die individuelle Situation zu prüfen und gegebenenfalls rechtlichen Rat einzuholen, um von den neuen Möglichkeiten Gebrauch zu machen.

Finanzielle Herausforderungen für Apotheken: Lieferengpässe und Konditionen belasten Branche

Infolge anhaltender Lieferengpässe sehen sich Apotheken in Deutschland mit erheblichen finanziellen Belastungen konfrontiert. Laut einer Analyse des Steuerberaters Torsten Feiertag sind die Warenbestände gestiegen, während die Konditionen durch Rabattausschlüsse verschlechtert wurden.

Die Apotheken wurden in zwei Gruppen eingeteilt – solche mit einem Umsatz über dem Durchschnitt von 3,22 Millionen Euro und solche darunter. Die Untersuchung für die ersten neun Monate des Jahres 2023 zeigt, dass die Wareneinsätze in beiden Gruppen im Vergleich zum Vorjahr gestiegen sind. In Gruppe 1 betrug die Verschlechterung etwa 1,38 Prozentpunkte, während es bei den größeren Apotheken in Gruppe 2 sogar rund 2,12 Prozentpunkte waren. Dies lässt darauf schließen, dass der Großhandel erhebliche Kürzungen vorgenommen hat.

Um die Einbußen bei der Rohertragsmarge auszugleichen, mussten die Apotheken höhere Umsätze erzielen. Dies führte dazu, dass der Rohertrag in absoluten Zahlen trotzdem höher lag als in Gruppe 1.

Ein interessanter Aspekt sind die Personalkosten, die sich unterschiedlich entwickelt haben. In Gruppe 1 sind sie um etwa 0,9 Prozentpunkte gesunken, während sie in Gruppe 2 um circa 0,58 Prozentpunkte gestiegen sind. Kleinere Apotheken könnten Schwierigkeiten haben, offene Stellen zu besetzen, während größere Apotheken möglicherweise höhere Gehälter zahlen müssen.

Feiertag weist darauf hin, dass die Forderungen nach Tariflohnerhöhungen und der Anpassung des Mindestlohns Auswirkungen auf die Kosten haben werden. Dies könnte dazu führen, dass die Personalkosten in Zukunft weiter steigen.

Das Gesamtergebnis zeigt, dass sich die finanzielle Situation in Gruppe 1 um 1,03 Prozentpunkte verschlechtert hat, während es in Gruppe 2 im Vergleich zum Vorjahr um 0,79 Prozentpunkte verbessert wurde.

Die Apothekenverkäufe stagnieren laut Feiertag, da Käufer oft nicht bereit sind, die Kaufpreisforderungen der Verkäuferseite zu akzeptieren. Dies könnte mit der aktuellen Zinslage für Darlehen und den erwarteten Personalkosten zusammenhängen.

Zusätzlich gibt es Herausforderungen bei der Übergabe von Apotheken, darunter die Verhandlung von nachhaltigen Mietverträgen. Feiertag empfiehlt, Verhandlungen vor Vertragsunterzeichnung aufzunehmen und zu klären.

Ein weiterer Aspekt ist die Pause von Praxen, die sich negativ auf Umsatz und Rohgewinn auswirken kann, da Rezepte ausbleiben dürften.

Trotz dieser Herausforderungen betont Feiertag, dass die Führung einer Apotheke nach wie vor eine lohnenswerte Unternehmung ist. Er hofft darauf, dass die verschiedenen Interessengruppen den pharmazeutischen Beruf attraktiver gestalten und Anreize schaffen, um den pharmazeutischen Nachwuchs zu fördern.

Thüringen setzt Zeichen gegen Hass: Berufsordnung im Apothekerwesen angepasst

In Thüringen wurde kürzlich eine bedeutende Änderung in der Berufsordnung vollzogen, um dem zunehmenden Phänomen von Hasskommentaren, insbesondere im Kontext des Apothekerberufs, entgegenzuwirken. Die Landesapothekerkammer Thüringen (LAKT) initiierte diesen Schritt, der von der Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände (ABDA) unterstützt wird. Das Ziel besteht darin, die verbale Aggression, die oft hinter der Anonymität sozialer Medien verborgen ist, einzudämmen. Die ABDA plant, das Thema Hatespeech in ihren Gremien zu erörtern und aufzugreifen.

Die konkrete Anpassung betrifft den § 2 der Berufsordnung, der sich auf den Grundsatz der Kollegialität bezieht. Am 22. November des vergangenen Jahres beschloss die Kammerversammlung folgenden Passus: "Der Apotheker ist verpflichtet, sich gegenüber den Angehörigen seines Berufes kollegial zu verhalten." Darin wird betont, dass Behauptungen und Meinungsäußerungen gegenüber Berufskollegen sachlich und frei von herabsetzendem, beleidigendem oder diffamierendem Sprachgebrauch erfolgen sollen, insbesondere im öffentlichen Raum.

Die Intention hinter dieser Maßnahme ist, Hasskommentaren gegenüber Berufskollegen vorzubeugen. Betroffene haben zudem die Möglichkeit, rechtliche Schritte gegen beleidigende Kommentare einzuleiten. Die Kammer kann ebenfalls aktiv werden, wenn Anfeindungen oder Diffamierungen unter Klarnamen erfolgen. Danny Neidel, Geschäftsführer der Landesapothekerkammer Thüringen, betont, dass die Anpassung der Berufsordnung zwar keine radikale Veränderung herbeiführen werde, jedoch ein wichtiges Zeichen setze.

Die ABDA beabsichtigt, den Hinweis aus Thüringen aufzugreifen und das Thema Hatespeech in den relevanten Gremien zu diskutieren. Benjamin Rohrer, Kommunikationschef der ABDA, äußert seine Besorgnis über den zunehmend rauen Ton in Social-Media-Foren und einigen Fachmedien. Insbesondere weist er darauf hin, dass persönliche Beleidigungen, Beschimpfungen und sogar Gewaltandrohungen gegenüber ABDA-Vertretern inakzeptabel sind und die Grenzen des Diskurses überschreiten.

Die Apothekenbranche zeigt sich verunsichert und verärgert angesichts aktueller Herausforderungen wie Lieferengpässen, Schwierigkeiten beim Start des E-Rezepts und wirtschaftlichem Druck. Zusätzlich wird Kritik an der Bundesregierung laut, die trotz anhaltender Proteste keine Anpassung des seit 2004 eingefrorenen Apothekenhonorars vornimmt.

Immunologische Rätsel von SARS-CoV-2: Neue Erkenntnisse zu Autoimmunreaktionen und Long COVID

Inmitten des anhaltenden Kampfes gegen die COVID-19-Pandemie hat sich die Forschung verstärkt auf die immunologischen Aspekte des SARS-CoV-2-Virus konzentriert. Professor Rolf Marschalek, ein angesehener Molekularbiologe aus Frankfurt, beleuchtete während seines Vortrags beim Pharmacon in Schladming im Jahr 2024 einige faszinierende Einblicke in die Wechselwirkungen zwischen dem Virus und dem menschlichen Immunsystem.

Marschalek hob hervor, dass SARS-CoV-2 in Bezug auf seine Auswirkungen auf die Immunantwort einige markante Unterschiede zu anderen Viren aufweist. Insbesondere beeinträchtigt das Virus dramatisch die humorale Immunantwort aufgrund einer systemischen Entzündung. Die Omikron-Variante des Virus hat zudem die Fähigkeit, selektiv CD8+-Zellen zu eliminieren, was zu einer Immunsuppression bei den betroffenen Personen führt.

Ein einzigartiges Merkmal von SARS-CoV-2 ist die Existenz von zwei viralen Proteasen im Gegensatz zu den meisten anderen humanpathogenen Viren, die nur über eine solche verfügen. Diese Proteasen spielen eine entscheidende Rolle bei der Virusreplikation, indem sie virale Vorläuferproteine schneiden. Interessanterweise schneidet SARS-CoV-2 mit seinen Proteasen über 6000 körpereigene Proteine, im Vergleich zu latent persistierenden Viren wie Varizella Zoster oder Herpes simplex, die weniger als zehn körpereigene Proteine schneiden.

Die Konsequenz dieser umfassenden Proteinschnitte liegt in der Entstehung von Neoantigenen, die potenziell zu einer autoimmune Reaktion führen können. Autoantikörper, die gegen körpereigene Strukturen gerichtet sind, werden bei einer Vielzahl von Menschen nach einer SARS-CoV-2-Infektion nachgewiesen. Während dies bei den meisten Personen keine spürbaren Folgen hat, können individuelle Unterschiede im Immunsystem und spezifische MHC-Kompositionen zu schwerwiegenderen Folgen führen, darunter Hyperinflammation und der Verlust des Geruchs- und Geschmackssinns.

In Bezug auf das Phänomen von Long COVID betonte Marschalek, dass auch hier ein autoimmuner Mechanismus im Spiel ist. Antikörper richten sich gegen G-Protein-gekoppelte Rezeptoren, die eine breite Proteinsuperfamilie im Körper darstellen. Mit mehr als 800 verschiedenen Mitgliedern erklärt diese Rezeptorfamilie die Vielfalt der Symptome von Long COVID, die bei den Betroffenen auftreten können. Aktuelle Erkenntnisse deuten darauf hin, dass das Risiko für Long COVID mit der Anzahl und dem Schweregrad der SARS-CoV-2-Infektionen steigt, während Impfungen das Risiko zu senken scheinen.

Die Forschung steht vor der Herausforderung, Heilungsansätze für diese autoimmunen Reaktionen zu entwickeln. Ein vielversprechender Ansatz ist die Entwicklung eines Aptamers namens BC007, das konzentrationsabhängig eine Vielzahl von Autoantikörpern gegen G-Protein-gekoppelte Rezeptoren binden und neutralisieren kann. Bereits angewandte Behandlungsansätze, darunter Plasmapharese und Antikörper-Cocktails, zielen ebenfalls darauf ab, den autoimmunen Prozess zu beeinflussen und zeigen teilweise Erfolge. Die Entschlüsselung dieser komplexen Zusammenhänge zwischen SARS-CoV-2 und dem menschlichen Immunsystem eröffnet neue Perspektiven für die Bekämpfung der Krankheit und die Entwicklung zielgerichteter Therapieansätze.

E-Rezepte: DAV fordert Retaxfreiheit bis 2024 angesichts Implementierungsherausforderungen

Der Deutsche Apothekerverband (DAV) hat angesichts der vielfältigen Herausforderungen im Zusammenhang mit der Einführung des E-Rezepts die Krankenkassen dazu aufgefordert, auf Retaxationen zu verzichten. Insbesondere die Probleme beim Signieren von E-Rezepten und Schwierigkeiten bei der korrekten Ausfüllung von Freitextfeldern sorgen für Unannehmlichkeiten. Die mangelnde Erfahrung von Arztpraxen im Umgang mit dem E-Rezept führt in Apotheken zu erheblichen Schwierigkeiten.

Anke Rüdinger, die stellvertretende Vorsitzende des DAV, betont in einer aktuellen Pressemitteilung die dringende Notwendigkeit einer Retaxationsfreiheit bis zum Ende des Jahres. Sie warnt davor, dass Apotheken, die bereits wirtschaftlich unter Druck stehen, auf ihr Honorar verzichten könnten, wenn fehlerhafte Verordnungen durch unerfahrene Arztpraxen ausgestellt werden.

Bereits in der vergangenen Woche kündigten zwei AOKen an, E-Rezepte ohne korrekte Berufsbezeichnung nicht zu retaxieren. Rüdinger begrüßte diese Entscheidung, hofft jedoch auf eine flächendeckende Unterstützung durch alle Krankenkassen. Sie schlägt vor, die Friedenspflicht gegebenenfalls zu verlängern, abhängig von der Entwicklung der Anzahl fehlerhafter E-Rezepte bis zum Jahresende.

Trotz der aktuellen Herausforderungen zeigt sich Rüdinger grundsätzlich zuversichtlich. Sie betont, dass Apotheken trotz des gesamten Systemumbruchs beim E-Rezept erheblichen Mehraufwand betreiben, um die Arzneimittelversorgung aufrechtzuerhalten. Um Unsicherheiten von Patienten zu minimieren, weist sie darauf hin, dass diese bei Bedarf ihre Ärzte um einen Ausdruck des E-Rezepts bitten können, da die Praxen gesetzlich dazu verpflichtet sind, diesem Wunsch nachzukommen.

Reformpläne bedrohen Apotheken: Kritik an geplanter Kürzung der Vergütungen und Kartenzahlungsgebühren

Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) präsentierte kurz vor Weihnachten seine Pläne für eine umfassende Reform der Apothekenstruktur und Honorare. Ein Kernpunkt dieser Reform ist die geplante Kürzung des prozentualen Zuschlags der Apothekenvergütung, wie aus Lauterbachs Eckpunktepapier hervorgeht. Demnach soll der Festzuschlag gemäß der Arzneimittelpreisverordnung von derzeit 3 Prozent auf 2,5 Prozent im Jahr 2025 und später auf 2 Prozent im Jahr 2026 reduziert werden.

Die Auswirkungen dieser geplanten Maßnahme sind unmittelbar ersichtlich: Die Marge der Apotheken wird schrumpfen, insbesondere bei teuren Medikamenten. Hochpreiser geraten vor allem bei Privatrezepten, die mit Karten bezahlt werden, in die Verlustzone. Die Apothekenvergütung sinkt, was nicht nur gesetzliche Kassen betrifft, sondern auch Privatrezepte erheblich beeinträchtigt.

Bereits jetzt stehen Apotheken, die teure Medikamente führen, vor diversen Herausforderungen wie dem wirtschaftlichen Risiko durch Retaxationen, Preissenkungen und Zahlungsausfällen bei Selbstzahlern. Der bestehende Festzuschlag von 3 Prozent konnte diese Probleme nur bedingt abfedern. Eine Kürzung dieses Zuschlags würde hochpreisige Medikamente für Apotheken zu einem existenzbedrohenden Risiko machen.

Apotheker Andreas Binninger betont, dass der eigentliche Preistreiber nicht der Festzuschlag von 3 Prozent ist, sondern die Mehrwertsteuer. Als Beispiel führt er an, dass bei einem Medikament wie Revlimid (Lenalidomid) 5 mg N1 die Mehrwertsteuer rund 1200 Euro beträgt, während die Marge der Apotheke lediglich bei 194 Euro liegt. Er sieht die Senkung der Mehrwertsteuer für Arzneimittel als Entlastung für die Kassen und bemängelt, dass derzeit der Staat der einzige "Gewinner" bei hochpreisigen Arzneimitteln sei.

Neben der Absenkung des Festzuschlags sorgen auch die Gebühren für Kartenzahlungen für Unmut bei Apothekern. Binninger kritisiert, dass die geplanten Änderungen in Berlin nicht durchdacht seien und keinen Bezug zur kaufmännischen Realität hätten. Die Gebühren für Kartenzahlungen, die zwischen 1 und 3 Prozent liegen können, sowie zusätzliche versteckte Kosten machen Kartenzahlungen für Apotheken bereits jetzt zu einem möglichen Verlustgeschäft.

Die Apotheken stehen vor der Herausforderung, kosteneffiziente Dienstleister für Kartenzahlungen zu finden und müssen bei jeder Transaktion die genaue Karte identifizieren, was angesichts verschiedener Zahlungsmethoden zusätzlichen Aufwand bedeutet. Binninger unterstreicht, dass selbst geringste Gebühren für Kartenzahlungen schmerzhaft sein können, insbesondere wenn die Handelsspanne knapp bei 3 Prozent liegt. Die geplanten Reformen und die Absenkung des Festzuschlags könnten erhebliche finanzielle Auswirkungen auf Apotheken haben und erfordern eine sorgfältige Berücksichtigung der kaufmännischen Realitäten und Herausforderungen, insbesondere im Zusammenhang mit Kartenzahlungen.

Digitale Rezeptausstellung: Herausforderungen und Lösungsansätze im Fokus der Apotheken und Ärzteschaft

Im Zuge von Problemen mit fehlerhaft ausgestellten E-Rezepten hat der Deutsche Apothekerverband (DAV) in einem Schreiben an die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) auf Herausforderungen hingewiesen. Der DAV äußerte Bedenken über "Umsetzungshürden", die einen erheblichen Verwaltungsaufwand und Retaxationsrisiken in Apotheken verursachen könnten. In einem Antwortschreiben zeigte die KBV Verständnis für die Anliegen, wies jedoch auch auf bestehende Schwierigkeiten hin. KBV-Vorständin Sibylle Steiner betonte, dass trotz des Übergangs zum Regelbetrieb des E-Rezepts immer noch Apotheken existieren, in denen die Einlösung von E-Rezepten nicht möglich ist.

Der DAV, vertreten durch Hans-Peter Hubmann und Anke Rüdinger, hatte in seinem Brief an den KBV-Bundesvorsitzenden Andreas Gassen um Unterstützung gebeten, um praxistaugliche Lösungen für die aufgezeigten Probleme zu finden. Die KBV reagierte in einem Schreiben, datiert auf den 11. Januar, und ging auf die vier vom DAV genannten Punkte ein.

Der erste Punkt betraf Fehler beim manuellen Eintragen der Berufsbezeichnung auf E-Rezepten, was zu zusätzlichen Überprüfungen in den Apotheken führt. Steiner erklärte, dass die verpflichtende Angabe zur Berufsbezeichnung als Freitextfeld in der Technischen Anlage zur elektronischen Arzneimittelverordnung vereinbart sei und eine Änderung als nicht zielführend betrachtet werde.

Der zweite Punkt behandelte die Nutzung der Stapelsignatur in Arztpraxen, die dazu führt, dass einige E-Rezepte in Apotheken nicht abrufbar sind. Obwohl die KBV bereits die Komfortsignatur bewirbt, gibt es Berichte über Verzögerungen bei der Bereitstellung auf dem E-Rezept-Fachdienst, die weiter beobachtet werden.

Der dritte Punkt thematisierte Schwierigkeiten bei der Nutzung von E-Rezepten in der Heimversorgung. Der DAV schlug vor, bei fehlender Anbindung an die Telematikinfrastruktur bei Muster-16-Formularen zu bleiben. Steiner betonte, dass die KBV sich für eine zeitnahe digitale Verwaltungsfunktion für Pflegeheime und ambulante Pflegedienste einsetzt.

Der vierte Punkt betraf die Aushändigung des Token-Ausdrucks an Versicherte, der gesetzlich vorgeschrieben ist. Der DAV berichtete jedoch von Fällen, in denen dieser Ausdruck trotz ausdrücklichen Wunsches verweigert wurde. Steiner versicherte, dass die Information über diesen Anspruch an die Patienten weitergegeben wird und betonte die Notwendigkeit flächendeckender Fähigkeiten der Apotheken, E-Rezepte via eGK einzulösen.

Insgesamt zeigt die Antwort der KBV Verständnis für die Herausforderungen, weist jedoch darauf hin, dass einige Probleme nicht direkt von ihnen gelöst werden können und eine flächendeckende Einführung volldigitaler Lösungen von verschiedenen Faktoren abhängt.

HIV-Medikamentenmangel in Deutschland: Alarmierende Engpässe bedrohen laufende Therapien und Prävention

Inmitten anhaltender Lieferengpässe bei der HIV-Medikamentenkombination Emtricitabin/Tenofovirdisoproxil in Deutschland zeichnet sich eine potenzielle Krise in der Versorgung von Patient:innen ab. Bereits im November hatten die Arbeitsgemeinschaft ambulant tätiger HIV-Mediziner:innen (Dagnä), die Deutsche Aids-Gesellschaft (DAIG) und die Arbeitsgemeinschaft HIV-kompetenter Apotheken (DAHKA) vor den sich abzeichnenden Problemen gewarnt.

Seitdem hat sich die Situation weiter verschärft, wobei laut einer Umfrage der Dagnä nun 90 Prozent der HIV-Schwerpunktpraxen von Lieferengpässen betroffen sind. Besorgniserregend ist insbesondere, dass Emtricitabin/Tenofovirdisoproxil in Deutschland die einzige zugelassene Kombination für die Präexpositionsprophylaxe (PrEP) ist, die von rund 40.000 Menschen genutzt wird, um sich vor einer HIV-Infektion zu schützen. Gleichzeitig müssen auch laufende HIV-Therapien in 28 Prozent der Fälle umgestellt werden, was bei bestimmten Patientengruppen problematisch sein kann.

Die DAHKA-Umfrage zeigt, dass mehr als 90 Prozent der Mitglieder keine Bestände mehr von Emtricitabin/Tenofovirdisoproxil haben. Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) hat die Schwere der Situation bestätigt, da drei Hersteller, die 71 Prozent des Marktes abdecken, Lieferengpässe gemeldet haben. Besonders kritisch ist die Lage bei Ratiopharm, dessen Präparat voraussichtlich bis mindestens März von Lieferschwierigkeiten betroffen ist.

Angesichts dieser Herausforderungen erwägt das BfArM nun die Prüfung von Optionen, die es ausländischen Herstellern ermöglichen könnten, wirkstoffgleiche Medikamente mit europäischer Zulassung für den deutschen Markt bereitzustellen. Allerdings äußern Experten Skepsis hinsichtlich einer effektiven Kompensation des Engpasses durch ausländische Anbieter, und auch Schweden, Spanien und Belgien verzeichnen Lieferausfälle.

In der Zwischenzeit wird das teurere Originalmedikament Truvada als mögliche Alternative diskutiert. Jedoch wird betont, dass dies nur eine begrenzte Lösung darstellt. Apotheken stehen vor wirtschaftlichen Risiken, da sie auf den Kosten sitzen bleiben könnten, wenn Generika wieder verfügbar sind. Das BfArM plant, mit dem Bundesgesundheitsministerium (BMG) zu klären, ob ein offizieller Versorgungsmangel festgestellt werden soll, was den Import erleichtern könnte.

Die Apotheken sind gezwungen, den Mangel zu verwalten, indem sie beispielsweise Dreimonatspackungen aufteilen oder auf die anlassbezogene PrEP hinweisen. Dennoch könnte dies nicht für alle Nutzer:innen eine geeignete Lösung sein. Die Deutsche Aidshilfe unterstreicht die Bedeutung der PrEP als wesentlichen Bestandteil der HIV-Prävention und warnt vor möglichen fatalen Auswirkungen auf die Gesundheit, sollten die Lieferprobleme den Schutz vor HIV beeinträchtigen.

Revolutionäre Lieferdienste in Hessen: LieferMichel-Projekt erweitert Angebot um rezeptfreie Medikamentenlieferung per Drohne

In Michelstadt, Hessen, wird das wegweisende Pilotprojekt "LieferMichel" bis Ende März fortgesetzt, um den Bewohnern der Ortsteile Würzberg und Rehbach eine bequeme Lieferoption für kleine Einkäufe anzubieten. Seit Oktober 2023 ermöglicht das Projekt den Anwohnern, über die Website eine breite Palette von Produkten zu bestellen, wobei rezeptfreie Medikamente nun auch im Lieferportfolio enthalten sind. Die Bären-Apotheke aus Erbach, etwa drei Kilometer entfernt, hat sich dem Projekt angeschlossen und wird die Lieferung der Medikamente übernehmen.

Initiiert von der Firma Wingcopter und wissenschaftlich begleitet von der Frankfurt University of Applied Sciences, erhält das Pilotprojekt Unterstützung durch das Förderprogramm "Innovative Luftmobilität" des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr (BMDV). LieferMichel dient als anwendungsorientiertes Forschungsprojekt, das die Erprobung neuer Technologien im regulären Betrieb ermöglicht. Bislang konzentrierte sich der Service hauptsächlich auf die Lieferung von Lebensmitteln und täglichen Bedarfsartikeln.

Die Liefermethode kombiniert den Einsatz von Lieferdrohnen und E-Lastenrädern. Die Drohnen, mit einer beeindruckenden Geschwindigkeit von 90 km/h, können Pakete von bis zu vier Kilogramm, vergleichbar mit einem Schuhkarton, transportieren. Die Flugstrecke von etwa zehn Kilometern wird in weniger als sieben Minuten zurückgelegt, wobei die Drohnen an festen Punkten am Rande der Ortschaften landen. Von dort aus übernehmen E-Lastenräder den Transport der Produkte bis vor die Haustür der Kunden.

Die Bären-Apotheke aus Erbach erweitert das LieferMichel-Projekt um die Versorgung mit rezeptfreien Medikamenten. Inhaber Frank Buffleb betont das Ziel, die Medikamentenversorgung in ländlichen Gebieten zu verbessern, wo lange Wege oft eine Hürde für kranke Menschen darstellen.

Ansgar Kadura, Mitgründer und Chief Services Officer von Wingcopter, hebt hervor, dass die Medikamentenlieferung einen bedeutenden Aspekt des Projekts darstellt. Bisher fokussierte sich das Unternehmen auf die Anlieferung von Medikamenten an Krankenhäuser und den Transport von Laborproben. Die direkte Lieferung von Medikamenten an Endkunden markiert einen bedeutenden Meilenstein für das Projekt.

Professor Dr. Kai-Oliver Schocke, Präsident der Frankfurt University of Applied Sciences, unterstreicht die Attraktivität des Projekts und die steigende Nachfrage nach individuellen Dienstleistungen, insbesondere im Bereich der nicht verschreibungspflichtigen medizinischen Produkte. Das Pilotprojekt "LieferMichel" bleibt somit nicht nur ein technologischer Fortschritt, sondern zeigt auch die wachsende Relevanz innovativer Lieferdienste in ländlichen Regionen.

Kommunale Gesundheitsstärkung: Lauterbachs wegweisender Gesetzesentwurf

Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) plant eine umfassende Reform im Gesundheitswesen durch das "Gesetz zur Stärkung der Gesundheitsversorgung in der Kommune" (GVSG). Der Referentenentwurf sieht vor, dreistellige Millionenbeträge in neue Versorgungsstrukturen zu investieren, darunter Gesundheitskioske, Gesundheitsregionen und Primärversorgungszentren bzw. kommunale Medizinische Versorgungszentren (MVZ).

Insbesondere in benachteiligten Regionen und Stadtteilen sollen Gesundheitskioske als niedrigschwellige Anlaufstellen für Prävention und Behandlung dienen. Unabhängig vom Versichertenstatus sollen hier allgemeine Beratungs- und Unterstützungsleistungen angeboten werden. Gesundheitsregionen sollen, falls die Kiosk-Option nicht gewählt wird, als gemeinsame Bemühungen von Kommunen und Krankenkassen regionale Defizite in der Gesundheitsförderung und Versorgung beheben.

Die Einführung von Gesundheitsregionenverträgen ermöglicht eine alternative Organisation der Regelversorgung ohne Einschreibepflicht der Versicherten. Dabei sollen die freie Arzt- und Leistungserbringerwahl gewahrt bleiben, und es sind Regelungen zur Verbesserung der Mobilität sowie zum Ausbau des Versorgungsangebots vor Ort vorgesehen.

Zusätzlich sollen Primärversorgungszentren gegründet werden, um den Herausforderungen in der hausärztlichen Versorgung in ländlichen und strukturschwachen Regionen zu begegnen. Die Gründung kommunaler MVZ wird erleichtert, um die lokale Versorgungsinfrastruktur zu stärken. Kooperationsverträge mit Gesundheitskiosken, Kommunen und Fachärzten sind erforderlich.

Die finanzielle Belastung für diese neuen Strukturen ist erheblich, wobei Gesundheitskioske und Gesundheitsregionen mittel- und langfristig zu Einsparungen führen sollen. Die Kosten werden vorerst von den Krankenkassen getragen, während auch die Kommunen einen Beitrag leisten sollen. Die Gesamtkosten für Gesundheitskioske und Gesundheitsregionen belaufen sich auf knapp 100 Millionen Euro im Jahr 2027.

Das Gesetz beinhaltet auch weitere Maßnahmen wie die Beschleunigung von Bewilligungsverfahren für Hilfsmittelversorgungen und die Einführung eines Transparenzregisters für Kranken- und Pflegekassen. Die Budgetierung der ärztlichen Honorare im hausärztlichen Bereich wird gestrichen, und homöopathische sowie anthroposophische Arzneimittel und Leistungen sollen aus der Erstattung entfernt werden.

Um Abrechnungsbetrug zu bekämpfen, wird die Fehlverhaltensbekämpfung weiterentwickelt und gestärkt. Landesverbände der Krankenkassen, Kassenärztliche Vereinigungen (KVen), der Bundesrechnungshof (BRH) und der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) sollen Zugang zu erweiterten Datenübermittlungsbefugnissen erhalten. Der G-BA wird zudem weiterentwickelt, um die Interessenvertretung der Pflege und Patienten zu stärken. Ein Wechsel aus der privaten Krankenversicherung (PKV) in die Familienversicherung wird für bestimmte Personen untersagt.

Diese weitreichende Reform soll die Gesundheitsversorgung auf kommunaler Ebene stärken und auf verschiedene Defizite in der aktuellen Struktur reagieren. Die Umsetzung der Maßnahmen wird voraussichtlich erhebliche Auswirkungen auf das deutsche Gesundheitssystem haben.

Paxlovid: Neuer Meilenstein im COVID-19-Management und Übergangsphase in der Versorgung

In einer aktuellen Entwicklung im Bereich der COVID-19-Behandlung steht das antivirale Arzneimittel Paxlovid von Pfizer im Fokus. Seit dem 15. Januar 2024 ist Paxlovid offiziell über den regulären Vertriebsweg erhältlich, wobei der Verkaufspreis gemäß der Lauer-Taxe bei 1149,19 Euro liegt. Gleichzeitig können noch bis Ende Februar Packungen aus den Beständen des Bundes abgegeben werden, wobei es eine Übergangszeit gibt, in der sowohl Bundesbestände als auch frische Packungen direkt vom Hersteller im Umlauf sind, jeweils mit unterschiedlichen Pharmazentralnummern (PZN).

Die Bundesbestände von Paxlovid, die kurz vor dem Ablaufdatum stehen, können bis Ende Februar von Hausärzten, stationären Pflegeeinrichtungen und Apotheken ohne Mengenbeschränkung abgegeben werden. Der Verkaufspreis für das Bundes-Paxlovid beträgt 59,50 Euro, wovon 30 Euro an die Apotheke und 20 Euro an den Großhandel gehen, jeweils zuzüglich Umsatzsteuer.

Ärzte werden bis zum 14. Februar bevorzugt aufgefordert, Packungen aus dem Bundesbestand zu verordnen. Sollte die Verfügbarkeit nicht sichergestellt werden können, dürfen bereits jetzt Packungen mit der Pfizer-PZN 18380061 abgegeben werden. Apotheken können jedoch bei Bedarf Rücksprache mit der verordnenden Praxis halten und um eine Neuausstellung des Rezepts mit der neuen PZN bitten. Ab dem 15. Februar 2024 können in der Regelversorgung ausschließlich Packungen mit der Pfizer-PZN bestellt werden.

Es wird davon ausgegangen, dass in der Übergangsphase noch ausreichend Bundes-Paxlovid verfügbar ist. Für Ärzte stellt die Verordnung aufgrund einer bundesweiten Praxisbesonderheit, basierend auf einer positiven Nutzenbewertung des Gemeinsamen Bundesausschusses, kein wirtschaftliches Risiko dar. Diese Praxisbesonderheit gilt über das gesamte Anwendungsgebiet von Paxlovid und schützt vor einem möglichen Regress.

Es ist zu beachten, dass das Dispensierrecht für Hausärzte und stationäre Pflegeeinrichtungen nur für Bundes-Packungen bis Ende Februar 2024 gilt. Die neuen Pfizer-Packungen (PZN 18380061) dürfen ab dem 15. Februar nur noch von Apotheken abgegeben werden.

Hessische Koalitionswechsel: Neuer Kurs für Apotheken vor Ort und Gesundheitspolitik

Die hessische Landesregierung bereitet sich auf einen Wechsel vor, der am kommenden Donnerstag wirksam wird. Nach einem Koalitionswechsel zwischen CDU und Grünen zu CDU und SPD wird Boris Rhein (CDU) auch weiterhin als Regierungschef agieren. Die designierte Gesundheitsministerin, Diana Stolz von der CDU, wird die Ressorts Familie, Senioren, Sport, Gesundheit und Pflege übernehmen.

Der Koalitionsvertrag zwischen CDU und SPD hebt das klare Bekenntnis zur Unterstützung inhabergeführter Apotheken vor Ort hervor. Dieses Engagement wurde vom Hessischen Apothekerverband (HAV) positiv aufgenommen. Der Verband zeigt sich zuversichtlich in Bezug auf die Zusammenarbeit mit der neuen Gesundheitsministerin Stolz und erwartet, dass sie die im Koalitionsvertrag festgelegten Maßnahmen zur Stärkung der wohnortnahen Arzneimittelversorgung zeitnah umsetzen wird.

In einem Statement betont ein Sprecher des HAV die Entschlossenheit, weiterhin für die Ziele der Apothekerschaft zu kämpfen. Neben der Honorierung, die auf Bundesebene geregelt ist, werden auch landesspezifische Themen angesprochen. Hierzu zählt insbesondere die Schaffung von Ausbildungsplätzen durch den Ausbau von PTA-Schulen, was ebenfalls im Koalitionsvertrag verankert ist.

Der HAV betont die enge Zusammenarbeit mit den politisch Verantwortlichen und kündigt an, auch weiterhin entschlossen für die Anliegen der Apotheker einzutreten. Die anstehende Zusammenarbeit wird somit nicht nur auf Bundesebene, sondern auch auf Landesebene intensiv ausgerichtet sein. Ein zeitnahes erstes Treffen zwischen dem Hessischen Apothekerverband und der neuen Gesundheitsministerin ist bereits in Planung, um die gemeinsamen Ziele anzugehen.

Unklarheiten bei E-Rezepten: Apotheken kämpfen mit Problemen bei Arztbezeichnungen

In deutschen Apotheken sorgen derzeit Unklarheiten und Uneinigkeit bezüglich der korrekten Angabe von Arztbezeichnungen auf elektronischen Arzneimittelverordnungen (E-Rezepten) für erhebliche Herausforderungen. Trotz vermeintlicher Klärung durch den Deutschen Apothekerverband (DAV) und die Gematik bleiben viele Apotheken mit liegengebliebenen Rezepten und retaxbedingten Schwierigkeiten konfrontiert.

Der DAV hat kürzlich betont, dass die Berufsbezeichnung auf den E-Rezepten immer sorgfältig geprüft werden müsse, um Retaxationen seitens der Krankenkassen zu vermeiden. Die Prüfung beschränke sich jedoch lediglich darauf, ob eine sinnhafte Berufsbezeichnung angegeben wurde. Die Definition von "sinnhaft" sorgt jedoch im schlimmsten Fall für Unstimmigkeiten und Verhandlungen mit den Krankenkassen über die Sinnhaftigkeit der Angaben.

In verschiedenen Apotheken herrscht Unklarheit darüber, welche Arztbezeichnungen als korrekt gelten. Beispielsweise wurde berichtet, dass "Allgemeinmedizin" nicht ausreichend sei, während "Arzt oder Facharzt für Allgemeinmedizin" gefordert werde. Die uneinheitlichen Informationen von verschiedenen Verbänden, einschließlich des Bayerischen Apothekerverbands und der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein, führen zu Verwirrung und teils unangenehmen Diskussionen mit Praxisteams.

Apothekenbetreiberinnen wie Christina Zipfel aus der Barbara-Apotheke in Voerde beklagen die mangelnde Klarheit und Rechtsicherheit in dieser Angelegenheit. Es wird darauf hingewiesen, dass sogar innerhalb der Ärzteschaft Uneinigkeit herrscht, was zu Beschimpfungen und Geschäftsschädigung führt. Patient:innen werden von Ärzten sogar angewiesen, bestimmte Apotheken zu meiden.

Die Apotheken stehen nicht nur vor organisatorischen Herausforderungen, sondern auch vor technischen Schwierigkeiten. Es wird darauf hingewiesen, dass Korrekturen falsch ausgestellter Rezepte offenbar erst im nächsten Quartal möglich sind, was zu weiteren Verzögerungen führt.

Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) lehnt eine Vereinheitlichung der Bezeichnungen ab, während die Gematik klare Vorgaben zu zulässigen Berufsbezeichnungen macht. Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) betont die einmalige Hinterlegung der Berufsbezeichnung im Praxisverwaltungssystem als einmaligen Aufwand.

Insgesamt verdeutlicht die aktuelle Situation die dringende Notwendigkeit einer einheitlichen und verbindlichen Klärung seitens aller beteiligten Parteien, um Apotheken vor weiteren Unsicherheiten und zeitaufwändigen Diskussionen zu bewahren.

KBV erwägt Streichung der Berufsbezeichnung im E-Rezept: Effizienz versus Bürokratie

Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) prüft die Möglichkeit, die Berufsbezeichnung von Ärzten im Kontext des elektronischen Rezepts (E-Rezept) gänzlich zu streichen. Laut der KBV verursacht die Angabe der Berufsbezeichnung beim E-Rezept Probleme, und die Organisation schlägt vor, dieses prüfungsrelevante Feld zu eliminieren. Die qualifizierte elektronische Signatur wird von der KBV als ausreichender Nachweis dafür angesehen, dass ein Arzt das E-Rezept ausgestellt hat. Die KBV kritisiert die uneinheitliche Einführung der Berufsbezeichnung als weitere bürokratische Hürde ohne erkennbaren Mehrwert.

Der Deutsche Apothekerverband (DAV) hatte zuvor auf Probleme bei der Umstellung auf das E-Rezept hingewiesen, darunter Fehler bei der manuellen Eingabe der Berufsbezeichnung, Schwierigkeiten bei der Stapelsignatur-Nutzung, Herausforderungen bei der Heimversorgung und die Ausgabe eines Tokenausdrucks in Papierform. Die KBV reagiert in einem Antwortschreiben und geht auf die genannten Kritikpunkte ein.

Die KBV bestätigt die Probleme im Zusammenhang mit der Stapelsignatur, die zu Verzögerungen bei der Bereitstellung des E-Rezepts führen kann. Die Nutzung der schnelleren Komfortsignatur wird von der KBV gefördert, jedoch gibt es auch hier Berichte über Verzögerungen, die weiter beobachtet und in Zusammenarbeit mit der Gematik mögliche Lösungsansätze erarbeitet werden sollen.

Bezüglich der Heimversorgung teilt die KBV die Auffassung des DAV, dass das Muster 16 und der Tokenausdruck weiterhin angewendet werden sollten. Die KBV setzt sich dafür ein, dass Pflegeeinrichtungen und ambulante Pflegedienste bald eine digitale Verwaltungsfunktion für E-Rezepte erhalten.

In Bezug auf den Tokenausdruck betont die KBV ihre Unterstützung für vollständig digitale Lösungen. Sie informiert Praxen zwar über den Ausdruck des Tokens, setzt jedoch auf die flächendeckende Fähigkeit von Apotheken zur Einlösung von E-Rezepten per elektronischer Gesundheitskarte (EGK). Die KBV appelliert an den DAV, sich ebenfalls für zeitnahe volldigitale Lösungen einzusetzen. Erste Krankenkassen haben bereits zugesagt, in Fällen ohne Berufsbezeichnung nicht zu retaxieren. Der DAV fordert eine allgemeine Retaxfreiheit für E-Rezepte bis zum Ende des Jahres.

Frankreich testet digitale Beipackzettel: QR-Codes auf Arzneimitteln im Fokus

In einem innovativen Schritt testet Frankreich die Einführung von QR-Codes auf Arzneimittelpackungen, wodurch herkömmliche Papierbeipackzettel möglicherweise der Vergangenheit angehören könnten. Laut Berichten der französischen Nachrichtenagentur AFP plant die nationale Agentur für Arzneimittelsicherheit (ANSM) in Zusammenarbeit mit der Generaldirektion für Gesundheit ein einjähriges Pilotprojekt, das im ersten Halbjahr 2024 beginnen soll.

Die QR-Codes sollen vorerst auf ausgewählten Arzneimittelschachteln erscheinen, darunter Paracetamol, Ibuprofen, weit verbreitete Antibiotika und Krebsmedikamente. Dieser Schritt wird als sanfte Einführung einer digitalen Packungsbeilage betrachtet, die die traditionelle Papierform vorerst ergänzen und nicht ersetzen soll. Patienten, die den QR-Code scannen, erhalten zusätzliche Informationen über das jeweilige Medikament sowie Zugang zu weiteren Merkblättern und Videos.

Das Pilotprojekt wird dazu dienen, die Akzeptanz der digitalen Variante in der Bevölkerung zu prüfen, und könnte möglicherweise zu einer vollständigen Umstellung führen, wenn sie positiv aufgenommen wird. Die französische Regierung beabsichtigt, auf diese Weise den Einsatz der digitalen Packungsbeilage vorab zu testen. Dennoch wird betont, dass die Papierversion vorerst erhalten bleibt. Personen, die Schwierigkeiten beim Zugang zu digitalen Informationen haben, sollen auch weiterhin eine gedruckte Kopie in der Apotheke erhalten können.

Die Europäische Union verfolgt schon länger das Ziel eines digitalen Beipackzettels, insbesondere im Hinblick auf einen einfacheren grenzüberschreitenden Austausch von Arzneimitteln. Die EU-Kommission hatte bereits 2022 eine Studie zu digitalen und multilingualen Packungsbeilagen veröffentlicht. Im Kontext der geplanten Novellierung der Arzneimittelgesetzgebung auf europäischer Ebene rückt das Thema der elektronischen Packungsbeilage erneut in den Fokus.

Die Einführung des digitalen Beipackzettels könnte jedoch auf Widerstand stoßen. Die ABDA, die Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände, äußerte Bedenken und setzt sich dafür ein, dass Apotheken nicht zu reinen Druckereien werden. Die Europäische Arzneimittelagentur (EMA) meldet Fortschritte in der Entwicklung von Standards für digitale Beipackzettel, die in Zukunft auch Video- und Audio-Content sowie Tools zur Meldung von Nebenwirkungen enthalten könnten. Der European Medicines Regulatory Network hat bereits Kriterien für diese digitalen Beipackzettel festgelegt, um Patienten in der EU über verschiedene elektronische Kanäle mit neutralen und aktuellen Informationen zu versorgen. Es wird erwartet, dass die Einführung eines verbindlichen digitalen Beipackzettels in der EU frühestens im Jahr 2035 erfolgen könnte, vorausgesetzt, dass bis dahin eine Mehrheit der Mitgliedstaaten die digitale Variante akzeptiert. Unabhängig davon soll Patienten weiterhin das Recht auf eine gedruckte Kopie der Packungsbeilage gewährt werden.

Wegweisende Entscheidung: SPD strebt zeitnahe Legalisierung von Cannabis im Bundestag an

Im Bestreben, das Gesetz zur Legalisierung von Cannabis zeitnah im Bundestag zu verabschieden, bekräftigte die SPD-Fraktion ihre Zielsetzung. Fraktionsgeschäftsführerin Katja Mast äußerte sich am Mittwoch in Berlin optimistisch bezüglich der Fortschritte. Ende November hatten sich die Ampel-Koalitionsfraktionen darauf verständigt, Cannabis aus dem Betäubungsmittelgesetz zu streichen.

Gemäß der Vereinbarung sollen ab dem 1. April 2024 Volljährige das Recht haben, Cannabis im Eigenanbau zu kultivieren und bestimmte Mengen legal zu besitzen. Ab dem 1. Juli 2024 sollen zudem gemeinschaftliche Anbauaktivitäten in Clubs gestattet sein. Diese wegweisenden Schritte markieren einen Paradigmenwechsel in der deutschen Drogenpolitik.

Trotz der Einigung äußerten einige SPD-Innenpolitiker Bedenken, insbesondere hinsichtlich Lockerungen, wie geringerer Mindestabstände zu Schulen und Kindertagesstätten im Zusammenhang mit dem Cannabiskonsum. Dagmar Schmidt und Dirk Wiese, stellvertretende Fraktionsvorsitzende für Gesundheit und Inneres, äußerten jedoch Anfang Dezember Zuversicht. Sie erklärten, sich auf der Zielgeraden zu befinden und optimistisch zu sein, den Gesetzentwurf im neuen Jahr im Bundestag zu verabschieden.

Die Fraktionsgeschäftsführerin Mast bekräftigte diese Planung und betonte ihre Zuversicht, dass der Gesetzentwurf erfolgreich verabschiedet wird. Derzeit laufen noch klärende Gespräche, die zeigen werden, inwiefern die Bedenken der Innenpolitiker berücksichtigt werden können. Die bevorstehende Legalisierung von Cannabis könnte tiefgreifende Auswirkungen auf den Umgang mit dieser Substanz in Deutschland haben und steht im Fokus öffentlicher Diskussionen. Die Entwicklungen in den kommenden Wochen werden entscheidend für die Umsetzung dieser wegweisenden Veränderungen sein.

Neuer Therapieansatz bei Neurodermitis: Proaktive Behandlung in Remissionsphasen zeigt vielversprechende Ergebnisse

In der Behandlung von Neurodermitis hat sich ein neuer proaktiver Therapieansatz etabliert, der darauf abzielt, auch während Remissionsphasen antientzündliche Maßnahmen einzusetzen. Prof. Dr. Dr. Andreas Wollenberg, ein renommierter Dermatologe, erklärte diesen modernen Ansatz auf dem Pharmacon Schladming.

Die herkömmliche Auffassung, dass eine antientzündliche Therapie lediglich während akuter Schübe erforderlich sei, wurde revidiert. Die aktuelle Empfehlung lautet, entsprechende Substanzen auch in schubfreien Phasen niedrig dosiert anzuwenden, um die Entzündungsneigung der Haut zu reduzieren und das Wiederauftreten von Schüben zu verzögern.

Gemäß der europäischen Leitlinie und der S3-Leitlinie "Atopische Dermatitis" sieht das Stufenschema eine tägliche topische Basistherapie mit Emollentien in allen Phasen der Erkrankung vor. Diese Produkte, in der Regel konservierte Fertigprodukte, transportieren Feuchthaltemittel wie Urea und okklusive Inhaltsstoffe wie Petrolatum in einer Öl-in-Wasser-Emulsion auf die Haut. Zusätzlich können Emollentien plus eingesetzt werden, die weitere Substanzen wie Pflanzenextrakte, mikrobielle Lysate oder Lipidvorstufen enthalten.

Es ist zu betonen, dass die Haut von Neurodermitikern auch während der Remission spezifische Bedürfnisse aufweist und nicht mit der Haut gesunder Personen vergleichbar ist. Mit niedrigerer Hydratation, höherem transepidermalem Wasserverlust und einer konstant erhöhten Entzündungsneigung erfordert sie eine gezielte Pflege.

Die proaktive Therapie während der Remission umfasst die tägliche Behandlung von sichtbaren Ekzemen sowie typischen Problemstellen wie Knie und Ellenbogen mit Glucocorticoiden oder Calcineurin-Inhibitoren. Nach Abheilung erfolgt eine zweimal wöchentliche antientzündliche Behandlung an den Problemzonen, während die übrigen Tage der Woche auf die Basistherapie zurückgegriffen wird. Bei erneutem Ekzemausbruch wird eine tägliche antientzündliche Behandlung angewendet, während die Problemzonen weiterhin nur zweimal wöchentlich behandelt werden.

Dieser innovative Ansatz ermöglicht laut Wollenberg, dass etwa 50% der Neurodermitiker für etwa ein Jahr schubfrei bleiben können. Das Ziel besteht darin, nicht dem Ekzem hinterherzulaufen, sondern dessen Ausbruch möglichst lange zu verzögern und somit die Lebensqualität der Betroffenen zu verbessern.

Sinnvolle Aufklärung: Wie Arzneimittel unsere Sinneswahrnehmung beeinflussen

Immer mehr Menschen berichten von Veränderungen in ihrer Sinneswahrnehmung, insbesondere im Hinblick auf den Geruchs- und Geschmackssinn. Eine kürzlich durchgeführte epidemiologische Studie in Deutschland zeigt, dass 3,6 Prozent der Bevölkerung unter Anosmie (deutliche Einschränkung des Riechvermögens) leiden, während 18 Prozent eine verminderte Empfindlichkeit (Hyposmie) aufweisen. Geschmacksstörungen (Hypogeusie) betreffen etwa 20 Prozent der Bevölkerung.

Hinter diesen oft rätselhaften Veränderungen können verschiedene Ursachen stecken, angefangen bei Atemwegsinfekten bis hin zu neurodegenerativen Erkrankungen. Doch auch Arzneimittel rücken zunehmend in den Fokus. Eine Vielzahl von Medikamenten, angefangen bei Diltiazem und Nifedipin bis hin zu Cannabinoiden und Opioiden, kann das Riechvermögen beeinträchtigen. Die genauen Mechanismen dieser Störungen sind häufig nicht bekannt.

Besonders beunruhigend ist, dass selbst rezeptfreie, topisch angewendete Arzneimittel wie α-Sympathomimetika (zum Beispiel Xylometazolin) negative Auswirkungen auf das Riechvermögen haben können. Dies wird besonders relevant, wenn diese Substanzen übermäßig oder über einen längeren Zeitraum angewendet werden.

Geschmacksstörungen stehen ebenfalls im Zusammenhang mit der Einnahme verschiedener Arzneistoffe. Chemotherapeutika, Keratolytika, Antihistaminika und ACE-Hemmer gehören zu den Auslösern solcher Störungen. Doch auch hier bleiben die zugrunde liegenden Mechanismen oft im Dunkeln.

Ein besonderes Augenmerk verdient die Tatsache, dass solche Störungen in der Regel reversibel sind, wenn das auslösende Arzneimittel abgesetzt oder durch einen anderen Wirkstoff ersetzt wird. Die Identifizierung des verantwortlichen Medikaments liegt daher im Interesse der behandelnden Ärzte.

Die Konsequenzen für die Betroffenen sind vielschichtig. Neben den offensichtlichen Beeinträchtigungen des Alltagslebens leiden viele Patienten unter anhaltender Appetitminderung, was zu Mangelernährung führen kann. Hier können hochkalorische Trinknahrungen eine Möglichkeit bieten, das Nährstoffdefizit auszugleichen.

Es bleibt zu betonen, dass eine optimale Lagerung von Lebensmitteln und eine bewusste Beachtung des Mindesthaltbarkeitsdatums für Menschen mit Sinnesstörungen von großer Bedeutung sind. Da diese Personen oft Warnsignale, wie den Verderb von Lebensmitteln, nicht wahrnehmen können, spielt die Unterstützung von Angehörigen oder Freunden eine entscheidende Rolle.

Insgesamt verdeutlicht die wachsende Erkenntnis über die Auswirkungen von Arzneimitteln auf die Sinneswahrnehmung die Notwendigkeit einer umfassenden Aufklärung von Patienten und Ärzten. Es gilt, das Bewusstsein für diese potenziell einschneidenden Nebenwirkungen zu schärfen und den Fokus auf alternative Therapieoptionen zu legen, um die Lebensqualität der Betroffenen zu erhalten.

Neue Horizonte in der MS-Therapie: Fortschritte, Chancen und Herausforderungen

Beim Pharmacon Fortbildungskongress in Schladming präsentierte Privatdozent Dr. Markus Kowarik aktuelle Entwicklungen und Therapieoptionen für die häufigste Autoimmunerkrankung des zentralen Nervensystems, die Multiple Sklerose (MS). Laut Kowarik sind in Deutschland rund 225.000 Menschen von MS betroffen, wobei Frauen deutlich häufiger erkranken. Die genauen Ursachen der Erkrankung, die durch Fehlleitung von Immunzellen zu Entzündungsprozessen im Gehirn führt, sind jedoch weiterhin unklar.

Die MS zeigt sich in drei Hauptverlaufsformen: schubförmig remittierende MS (RRMS), sekundär progrediente MS (SPMS) und primär progrediente MS (PPMS). Der individuelle Krankheitsverlauf gestaltet sich anfangs schwer einzuschätzen, da klare Biomarker fehlen.

In den vergangenen Jahren haben sich die Therapieoptionen verbessert, und es zeichnet sich der Trend ab, frühzeitig hochwirksame MS-Therapeutika einzusetzen, um die progrediente Phase zu kontrollieren oder zu verzögern.

Dr. Kowarik erläuterte verschiedene Wirkstoffe und -klassen, darunter Teriflunomid und Cladribin, die in den DNA-Metabolismus eingreifen. Eine besondere Herausforderung stellen dabei die sehr lange Halbwertszeit von Teriflunomid und die Pulstherapie von Cladribin in den ersten beiden Jahren dar, gefolgt von Therapiepausen in den beiden Folgejahren.

Anti-CD52- und Anti-CD20-Antikörper, wie Alemtuzumab und bestimmte zugelassene Präparate, wurden als wirksame Therapieoptionen präsentiert. Allerdings betrachtet Kowarik den Anti-CD52-Antikörper Alemtuzumab mittlerweile nur noch als Reservewirkstoff, da er zu schwerwiegenden Infektionen und Autoimmun-Phänomenen führen kann.

Die B-Zell-Depletion mithilfe von Anti-CD20-Antikörpern wurde als wirksame Therapie bei MS vorgestellt. Hierbei besteht allerdings der Nachteil eines Abfalls von Immunglobulinen bei langjähriger Behandlung, was das Infektionsrisiko erhöhen kann.

Natalizumab, ein Antikörper zur Blockade des Adhäsionsmoleküls Integrin α4 auf Lymphozyten, wurde als äußerst effektive Therapie zur Unterdrückung der Schubaktivität präsentiert. Dennoch wies Dr. Kowarik auf mögliche Risiken hin, insbesondere die Reaktivierung des JC-Virus, was zu einer progressiven multifokalen Leukenzephalopathie (PML) führen kann.

Zusätzlich zu immunmodulatorischen Wirkstoffen stehen Ärzten auch oral verfügbare Sphingosin-1-Phosphat-Rezeptor-Modulatoren zur Verfügung, die den Austritt von Lymphozyten blockieren.

Für die Zukunft der MS-Therapie werden weitere Entwicklungen erwartet, insbesondere im Hinblick auf die Kontrolle der progredienten Krankheitsphase. Neue Medikamente wie Tolebrutinib und Fenebrutinib aus der Klasse der Brutonkinase-Hemmer werden derzeit erforscht und könnten künftig bei verschiedenen Verlaufsformen von MS zum Einsatz kommen.

Nahrungsmittelunverträglichkeiten: Prof. Dr. Smollichs Appell für differenzierte Diagnose und ausgewogene Ernährung

Im Rahmen des Fortbildungskongresses Pharmacon äußerte sich Professor Dr. Martin Smollich, Forscher am Institut für Ernährungsmedizin des Universitätsklinikums Schleswig-Holstein in Lübeck, zu der zunehmenden Zahl von Selbstwahrnehmungen bezüglich Nahrungsmittelunverträglichkeiten in der deutschen Bevölkerung. Etwa ein Drittel der Bundesbürger gibt an, bestimmte Lebensmittel wie Weizen oder Milchprodukte nicht zu vertragen. Smollich betonte jedoch, dass nicht alle Selbstdiagnosen wissenschaftlich überprüfbar seien und plädierte für eine professionelle Diagnostik.

Der Apotheker warnte vor überstrenge Diäten, die nicht nur schwer durchzuhalten sind, sondern auch die optimale Nährstoffversorgung beeinträchtigen können. Lebensmittelallergien würden zudem oft durch verschiedene Faktoren verstärkt, darunter körperliche Anstrengung, Alkohol, Schlafmangel oder Infektionen. Smollich empfahl die Führung eines Ernährungs- und Symptomtagebuchs, insbesondere während der Pollensaison, um die Auswirkungen von Lebensmittelallergien besser zu verstehen.

Ein weiterer Schwerpunkt seiner Ausführungen lag auf Histamin, das vor allem in lange gelagerten oder fermentierten Lebensmitteln wie Salami oder Rotwein vorkommt. Personen, die kein Histamin vertragen, müssen laut Smollich nicht generell auf Lebensmittel verzichten. Junger Käse, Weißwein oder frischer Fisch enthalten beispielsweise deutlich weniger Histamin als ihre älteren oder stärker verarbeiteten Varianten.

Des Weiteren wies Smollich darauf hin, dass Allergien in der Regel in der Kindheit entstehen und sich im Erwachsenenalter oft zurückbilden. Schwangeren und Stillenden riet er davon ab, Lebensmittel vorsorglich zu meiden, die potenziell Allergien auslösen könnten. Im Gegenteil, eine vielfältige Ernährung könne das Risiko von Nahrungsmittelallergien beim Kind reduzieren. Auch bei der Einführung von Beikost ab dem fünften bis siebten Lebensmonat sei Vielfalt entscheidend.

Ein separater Vortrag beim Pharmacon widmete sich speziell dem Allergierisiko und den Möglichkeiten, dieses zu minimieren. Smollich unterstrich die Bedeutung einer differenzierten Herangehensweise bei Nahrungsmittelunverträglichkeiten und betonte die Notwendigkeit einer fundierten, professionellen Diagnostik.

Kommentar:

Das jüngste BGH-Urteil, das den Widerruf von Rentenversicherungen auch nach Fristablauf ermöglicht, hat erhebliche Auswirkungen auf Verbraucher. Die Betonung einer klaren und vollständigen Belehrung seitens Versicherungsunternehmen unterstreicht die Bedeutung transparenter Kommunikation. Auch für Apotheker ist dies relevant, da es möglicherweise bestehende Versicherungsverträge betrifft. Eine individuelle Prüfung und gegebenenfalls rechtlicher Rat sind ratsam, um von den neuen Möglichkeiten Gebrauch zu machen.

Die aktuellen Lieferengpässe stellen eine erhebliche Belastung für Apotheken dar, die mit steigenden Warenbeständen und verschlechterten Konditionen konfrontiert sind. Die Analyse von Steuerberater Torsten Feiertag zeigt, dass die Rohertragsmarge nur durch höhere Umsätze ausgeglichen werden konnte. Personalkosten variieren zwischen kleinen und großen Apotheken, während Forderungen nach Tariflohnerhöhungen zukünftig die Kosten beeinflussen könnten. Apothekenverkäufe stagnieren aufgrund von Differenzen bei Kaufpreisforderungen und Herausforderungen bei der Übergabe. Trotzdem bleibt die Apothekenführung eine lohnenswerte Unternehmung, vorausgesetzt, die Branche schafft Anreize für den pharmazeutischen Nachwuchs.

Die Anpassung der Berufsordnung in Thüringen, um Hasskommentaren im Apothekerberuf entgegenzuwirken, ist ein wichtiger Schritt. Die klare Verpflichtung zur kollegialen und sachlichen Kommunikation sendet ein deutliches Signal gegen verbale Aggression. Es bleibt zu hoffen, dass andere Bundesländer diesem Beispiel folgen, um ein respektvolles Berufsumfeld zu fördern.

Die Forschungsergebnisse von Professor Marschalek werfen ein neues Licht auf die immunologischen Wechselwirkungen zwischen SARS-CoV-2 und dem menschlichen Körper. Die Entdeckung, dass das Virus durch seine Proteasen über 6000 körpereigene Proteine schneidet, führt zu verstärkter Autoantikörperbildung und potenziellen Autoimmunreaktionen. Dies könnte nicht nur die Variation in den Auswirkungen einer Infektion erklären, sondern auch den Zusammenhang mit Long COVID. Die Erkenntnisse eröffnen vielversprechende Wege für therapeutische Ansätze, wie den Einsatz des Aptamers BC007, um Autoantikörper zu neutralisieren.

Die Forderung des Deutschen Apothekerverbands nach Retaxationsfreiheit bis Ende 2024 angesichts der Herausforderungen beim E-Rezept ist verständlich. Die aktuelle Unsicherheit und fehlende Erfahrung in Arztpraxen dürfen nicht zu Lasten der ohnehin wirtschaftlich belasteten Apotheken gehen. Eine breite Unterstützung der Krankenkassen, ähnlich der bereits von zwei AOKen angekündigten Maßnahme, ist entscheidend, um einen reibungslosen Übergang zu gewährleisten. Die Friedenspflicht könnte gegebenenfalls verlängert werden, abhängig von der Entwicklung fehlerhafter E-Rezepte. Insgesamt ist eine pragmatische Herangehensweise erforderlich, um die reibungslose Umsetzung des E-Rezepts sicherzustellen und gleichzeitig die Interessen der Apotheken zu schützen.

Die geplante Kürzung des prozentualen Zuschlags für Apothekenvergütungen durch Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach stößt in der Apothekenbranche auf erheblichen Widerstand. Insbesondere die Senkung von 3 auf 2 Prozent bis 2026 belastet vor allem Apotheken mit hochpreisigen Medikamenten. Die vorgesehene Reform, kombiniert mit den Gebühren für Kartenzahlungen, könnte existenzbedrohende Auswirkungen haben. Apotheker Andreas Binninger betont die Notwendigkeit einer durchdachten Lösung, die die kaufmännischen Realitäten angemessen berücksichtigt und appelliert an die politischen Entscheidungsträger, die weitreichenden Konsequenzen dieser Maßnahmen zu verstehen.

Die Diskussion um fehlerhaft ausgestellte E-Rezepte verdeutlicht die Übergangsprobleme im Gesundheitssektor. Die Kommunikation zwischen Apotheken und Ärzteschaft ist essenziell, um praxistaugliche Lösungen zu finden. Die Herausforderungen erfordern eine gemeinsame Anstrengung, um die volldigitale Umsetzung reibungslos voranzutreiben.

Die anhaltenden Lieferengpässe bei der HIV-Medikamentenkombination Emtricitabin/Tenofovirdisoproxil in Deutschland sind äußerst besorgniserregend. Mit 90 Prozent der HIV-Schwerpunktpraxen von Lieferschwierigkeiten betroffen, droht eine potenzielle Unterbrechung von laufenden Therapien und der Präexpositionsprophylaxe (PrEP). Das Fehlen von Alternativen für die PrEP und die begrenzte Wirksamkeit teurerer Originalmedikamente wie Truvada machen die Situation besonders kritisch. Es ist dringend erforderlich, dass Behörden rasch handeln, um die Versorgung sicherzustellen und potenzielle Auswirkungen auf die HIV-Prävention zu minimieren.

Die Erweiterung des LieferMichel-Projekts in Hessen um die Lieferung rezeptfreier Medikamente per Drohne ist ein wegweisender Schritt für innovative Lieferdienste. Die Kombination von Technologie und Medikamentenversorgung zeigt das Potenzial für verbesserte Dienstleistungen in ländlichen Gebieten.

Das vorgeschlagene Gesetz von Gesundheitsminister Karl Lauterbach zur Stärkung der Gesundheitsversorgung in der Kommune zeigt eine klare Absicht, regionale Defizite anzugehen. Die Einführung von Gesundheitskiosken, Gesundheitsregionen und Primärversorgungszentren könnte einen bedeutenden Schritt in Richtung einer verbesserten, flächendeckenden Versorgung darstellen. Die finanzielle Belastung für Krankenkassen und Kommunen ist allerdings nicht zu unterschätzen. Die geplanten Maßnahmen, darunter die Streichung homöopathischer Leistungen und die Erweiterung der Fehlverhaltensbekämpfung, signalisieren einen umfassenden Ansatz zur Modernisierung des Gesundheitswesens. Es bleibt jedoch abzuwarten, wie diese ambitionierten Pläne in der Praxis umgesetzt werden und welche Auswirkungen sie auf die Gesundheitsversorgung in Deutschland haben werden.

Die Einführung von Paxlovid über den regulären Vertriebsweg markiert einen wichtigen Schritt im Kampf gegen COVID-19. Mit einem Verkaufspreis von 1149,19 Euro und der parallelen Abgabe von Bundesbeständen bis Ende Februar stehen Apotheken vor einer Übergangsphase. Ärzte werden aufgefordert, bis Mitte Februar bevorzugt Bundes-Paxlovid zu verordnen, wobei eine neue Pfizer-PZN ab dem 15. Februar die Regelversorgung bestimmt. Die bundesweite Praxisbesonderheit bietet Ärzten Sicherheit, während das Dispensierrecht für Hausärzte und Pflegeeinrichtungen bis Ende Februar auf Bundes-Packungen beschränkt bleibt. Ein entscheidender Schritt im Umgang mit der Pandemie, der den Blick auf eine effektive Versorgung lenkt.

Die bevorstehende Koalitionsänderung in Hessen signalisiert einen klaren politischen Kurswechsel. Das Bekenntnis zur Unterstützung inhabergeführter Apotheken vor Ort im Koalitionsvertrag zwischen CDU und SPD ist zu begrüßen. Die positive Haltung des Hessischen Apothekerverbands zeigt die Erwartung, dass die neue Gesundheitsministerin, Diana Stolz, diese Maßnahmen zügig umsetzen wird. Die Fokussierung auf die Stärkung der wohnortnahen Arzneimittelversorgung und die Bereitschaft zu intensivem Dialog sind ermutigende Zeichen für die Apotheker. Es bleibt abzuwarten, wie diese politische Ausrichtung in der Praxis umgesetzt wird und welchen Einfluss sie auf die Apothekenlandschaft in Hessen haben wird.

Die aktuelle Verwirrung um die korrekte Angabe von Arztbezeichnungen auf E-Rezepten in deutschen Apotheken verdeutlicht die dringende Notwendigkeit einer einheitlichen Regelung. Uneinheitliche Informationen von verschiedenen Verbänden und innerhalb der Ärzteschaft führen zu Problemen und belasten die Apotheken. Klare Richtlinien seitens der Gematik und des Gesundheitsministeriums sind entscheidend, um Unsicherheiten zu beseitigen und einen reibungslosen Ablauf zu gewährleisten.

Die Überlegung der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV), die Berufsbezeichnung von Ärzten im E-Rezept zu streichen, wirft wichtige Fragen zur Effizienz und Notwendigkeit auf. Die qualifizierte elektronische Signatur sollte bereits ausreichenden Nachweis für die Ausstellung des E-Rezepts liefern. Es ist entscheidend, dass solche bürokratischen Hürden vermieden werden, um eine reibungslose Einführung des E-Rezepts zu gewährleisten. Die Zusammenarbeit zwischen KBV und Gematik zur Lösung von Problemen wie der Stapelsignatur-Verzögerung ist positiv, und es ist zu hoffen, dass weitere Schritte unternommen werden, um die Digitalisierung im Gesundheitswesen voranzutreiben.

Die Einführung von QR-Codes auf Arzneimittelpackungen in Frankreich ist ein innovativer Schritt zur digitalen Packungsbeilage. Das Pilotprojekt, geleitet von ANSM und der Generaldirektion für Gesundheit, ermöglicht einen sanften Übergang, während die Papierversion vorerst erhalten bleibt. Die Akzeptanz in der Bevölkerung wird entscheidend sein, und die EU-Kommission verfolgt weiterhin das Ziel eines digitalen Beipackzettels für einen erleichterten grenzüberschreitenden Austausch von Arzneimitteln. Bedenken seitens der ABDA deuten darauf hin, dass der Übergang nicht ohne Herausforderungen sein wird. Fortschritte in der Standardentwicklung für digitale Beipackzettel signalisieren eine umfassende Informationsversorgung, während eine mögliche verbindliche Einführung in der EU frühestens 2035 in Betracht gezogen wird.

Die aktuelle Zielsetzung der SPD-Fraktion, das Gesetz zur Legalisierung von Cannabis zeitnah im Bundestag zu verabschieden, markiert einen bedeutsamen Schritt in der deutschen Drogenpolitik. Die Einigung der Ampel-Koalitionsfraktionen Ende November sieht vor, dass Volljährige ab April 2024 das Recht auf Eigenanbau und legalen Besitz von Cannabis haben werden. Trotz Bedenken einzelner Innenpolitiker bleibt die Zuversicht, dass der Gesetzentwurf im neuen Jahr erfolgreich verabschiedet wird. Die kommenden Wochen werden zeigen, wie die Klärung offener Fragen und die Berücksichtigung von Bedenken den Weg für diese wegweisende Legalisierung ebnen.

Die proaktive Therapieansatz bei Neurodermitis, wie von Prof. Dr. Dr. Andreas Wollenberg vorgestellt, markiert einen wichtigen Fortschritt. Die niedrig dosierte antientzündliche Behandlung während Remissionsphasen zeigt vielversprechende Ergebnisse, indem sie das Wiederauftreten von Schüben effektiv zu verzögern scheint. Diese innovative Herangehensweise unterstreicht die Bedeutung einer kontinuierlichen Pflege, um nicht nur Symptome zu behandeln, sondern auch langfristig die Lebensqualität der Betroffenen zu verbessern.

Die Erkenntnisse über die Auswirkungen von Arzneimitteln auf die Sinneswahrnehmung werfen ein wichtiges Licht auf bisher unterschätzte Nebenwirkungen. Die Tatsache, dass selbst rezeptfreie Medikamente das Riech- und Geschmacksempfinden beeinflussen können, erfordert eine verstärkte Sensibilisierung von Ärzten und Patienten. Die Reversibilität der Störungen nach Absetzen oder Austausch des verantwortlichen Medikaments betont die Bedeutung einer gezielten Medikamentenüberprüfung. Gleichzeitig sollten Maßnahmen zur Ernährungssicherung und bewussten Lebensmittelaufbewahrung bei Betroffenen in den Fokus rücken. Ein umfassendes Verstän

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