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Apotheken-Nachrichten von heute – Update: Apotheken zwischen Innovation und Krise

Apotheken-Nachrichten von heute – Update: Apotheken zwischen Innovation und Krise Posted on 12. Januar 2024

Willkommen zu den Apotheken-Nachrichten! In dieser Ausgabe erfahren Sie kompakt und prägnant über aktuelle Entwicklungen im Gesundheitssektor. Von neuen Erkenntnissen zu Vitamin K2 bis hin zu digitalen Herausforderungen in Apotheken – bleiben Sie informiert über brisante Themen, die die Apothekenlandschaft und Gesundheitspolitik bewegen.

Neue Erkenntnisse zu Vitamin K2: Empfehlungen und offene Fragen

In einer aktuellen Stellungnahme des Bundesinstituts für Risikobewertung (BfR) werden neue Erkenntnisse zu Vitamin K2 präsentiert, insbesondere in Bezug auf dessen Supplementierung und mögliche Auswirkungen auf die Gesundheit. Vitamin K, in Form von K1 und K2, ist in einer Vielzahl von Lebensmitteln enthalten, wobei letzteres verstärkt in Milchprodukten, Eiern und Fleisch vorkommt.

Die bisherigen Studien zur Supplementierung von Menaquinon-7 (MK-7), einer Form von Vitamin K2, zeigten laut BfR keine negativen gesundheitlichen Effekte bei Dosen bis zu etwa 400 μg pro Tag. Für Erwachsene liegen derzeit keine Hinweise auf gesundheitliche Beeinträchtigungen vor, solange Nahrungsergänzungsmittel mit 100 μg MK-7 täglich eingenommen werden, vorausgesetzt, dass entsprechende Warnhinweise für Personen, die Blutgerinnungshemmer vom Cumarin-Typ verwenden, vorhanden sind.

Dennoch betont das BfR die Lückenhaftigkeit der wissenschaftlichen Kenntnisse zu Menachinonen, insbesondere zu MK-7, und unterstreicht die Notwendigkeit weiterer Studien. Besonders im Fokus sollen dabei die Langzeitwirkungen von Vitamin K-Supplementen, allein und in Kombination mit Vitamin D, stehen.

Die Deutsche Gesellschaft für Ernährung (DGE) empfiehlt eine tägliche Zufuhr von 70 µg (Männer) bzw. 60 µg (Frauen) Vitamin K2 für Erwachsene zwischen 15 und 51 Jahren. Diese Werte steigen mit zunehmendem Alter auf 80 µg bzw. 65 µg. Das BfR legt außerdem nahe, dass Personen ab 15 Jahren die Höchstmenge von 25 μg Vitamin K2 pro Tagesportion eines Nahrungsergänzungsmittels nicht überschreiten sollten. Für Personen, die gerinnungshemmende Medikamente einnehmen, wird dringend empfohlen, vor der Einnahme von Vitamin K-haltigen Nahrungsergänzungsmitteln ärztlichen Rat einzuholen.

Hinsichtlich der weit verbreiteten Annahme, dass Vitamin K2 vor Gefäßverkalkung durch hohe Vitamin-D-Einnahmen schützt, hebt das BfR hervor, dass diese Behauptung bisher wissenschaftlich nicht belegt ist. Allerdings wird eine synergistische Wirkung zwischen Vitamin D und Vitamin K, insbesondere im Calciumstoffwechsel, der Knochengesundheit und der Gefäßverkalkung, anerkannt.

Insgesamt schlussfolgert das BfR, dass weitere umfassende Studien notwendig sind, um die Langzeitwirkungen von Nahrungsergänzungsmitteln mit Vitamin K2, vor allem in Kombination mit Vitamin D, zu verstehen. Eine zuverlässige Risikobewertung kann erst nach weiteren klinischen Daten erfolgen, um die Wechselwirkungen und potenziellen Vorteile dieser beiden Vitamine für die Gesundheit umfassend zu klären.

Apothekensterben in Hessen: Herausforderungen für Gesundheitsversorgung und Wirtschaft

In den letzten zehn Jahren hat Hessen einen alarmierenden Rückgang von zwölf Prozent bei der Anzahl öffentlicher Apotheken verzeichnet. Die Daten zeigen, dass die Zahl der Apotheken von 1514 am 1. Januar 2014 auf nur noch 1331 am 1. Januar 2024 gesunken ist. Der Hessische Apothekerverband (HAV) betrachtet diese Entwicklung mit Sorge und sieht derzeit kein Ende in Sicht.

Der Verband kündigt an, dass die hessische Apothekerschaft auch im neuen Jahr weiterhin für die dringend notwendige Stabilisierung ihrer politischen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen kämpfen wird. Insbesondere die jüngsten Reformpläne von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) stoßen auf Widerstand. Der HAV sieht in den als Reform getarnten Vorschlägen patientenfeindliche Maßnahmen, die mehr Probleme als Lösungen für die wohnortnahe Arzneimittelversorgung darstellen.

Die bereits absehbaren Schließungszahlen verdeutlichen das Ausmaß des Problems. Laut HAV hat der Rückgang der Apotheken nicht nur negative Auswirkungen auf die Versorgung der Bevölkerung, sondern zieht auch volkswirtschaftliche Konsequenzen nach sich. Insbesondere in ländlichen oder dünn besiedelten Gebieten müssen Patienten bereits heute längere Anfahrtswege zur nächsten Apotheke in Kauf nehmen. In einigen Kommunen gibt es bereits jetzt keine eigene Apotheke mehr, was für die dort lebende Bevölkerung als echte Katastrophe betrachtet wird.

Die Versorgung mit Arzneimitteln gestaltet sich in diesem Kontext zunehmend schwierig. Mit dem Rückgang der Apotheken wird der Zugang zu Medikamenten, insbesondere in dringenden Fällen, erschwert. Der HAV betont, dass die vertraute pharmazeutische Beratung in der Apotheke vor Ort aufgrund von Zeitmangel immer öfter vernachlässigt wird. Die verbleibenden Apotheken müssen eine höhere Anzahl von Patienten versorgen, was zu längeren Wartezeiten und in Stoßzeiten zwangsläufig zu einem Rückgang des Services führt.

Holger Seyfarth, Vorsitzender des HAV, weist zudem auf die volkswirtschaftlichen Auswirkungen des drastischen Rückgangs von Apotheken hin. Der Verlust von Arbeitsplätzen und der negative Einfluss auf die lokale Wirtschaft sind dabei zentrale Anliegen. Seyfarth betont, dass Apotheken im Verhältnis hohe Gewerbesteuern zahlen und einen bedeutenden Beitrag zur lokalen Wirtschaft leisten. Der Wegfall von Apotheken führt demnach zu einem spürbaren Rückgang der Wirtschaftsleistung in den betroffenen Städten und Gemeinden.

Alarmierender Notstand: Apotheken in Sachsen-Anhalt drohen Bankrott – Dringender Appell für Rettungsmaßnahmen

Die prekäre Lage der Apotheken in Sachsen-Anhalt rückte erneut in den Fokus beim Neujahrsempfang der Heilberufler. Sowohl Apotheken als auch Praxen sehen sich mit existenziellen Herausforderungen konfrontiert, die von Personalmangel bis hin zu unzureichender Finanzierung und übermäßiger Bürokratie reichen. Ministerpräsident Dr. Reiner Haseloff appellierte an Ärzte und Apotheker, gemeinsame Anstrengungen zu unternehmen und Partikularinteressen zu vermeiden, da alle heilberuflichen Berufe ähnliche Schwierigkeiten teilen.

Dr. Jens-Andreas Münch, Präsident der Apothekerkammer Sachsen-Anhalt, betonte die zunehmend schlechtere Versorgung der Patienten im Land aufgrund von Personalmangel und bürokratischen Belastungen. Münch forderte Unterstützung von Politik und Krankenkassen, um gemeinsam Lösungen für diese Probleme zu finden.

Der Vorsitzende des Landesapothekerverbandes Sachsen-Anhalt, Mathias Arnold, warnte eindringlich vor einem drohenden Bankrott der Apotheken. Nach 20 Jahren Honorarstillstand steuern viele Apotheken auf wirtschaftliche Unrentabilität zu, wodurch etwa ein Drittel von ihnen akut bedroht ist. Arnold forderte ein dringendes Notprogramm und betonte die Verantwortung des Staates, die ordnungsgemäße Versorgung der Bevölkerung sicherzustellen.

Ministerpräsident Haseloff kündigte an, die Themen der ländlichen Versorgung bei der anstehenden Ostministerpräsidentenkonferenz mit Bundesgesundheitsminister Lauterbach zu besprechen. In Sachsen-Anhalt, wo 80 Prozent der Bevölkerung im ländlichen Raum leben, sei eine angemessene Versorgung besonders wichtig. Lösungen sollen dabei im Fokus stehen, um die akuten Probleme in der Region zu bewältigen.

Digitale Schwächen im Gesundheitswesen: Apotheken von Internetstörung betroffen

Am heutigen Morgen sahen sich mehrere Apotheken in Deutschland mit erheblichen Herausforderungen konfrontiert, als eine Störung bei verschiedenen Internet Service Providern die Telematikinfrastruktur (TI) beeinträchtigte. Die Gematik, verantwortlich für die Entwicklung und Einführung der TI, meldete die Störung um 10.25 Uhr, zu einem Zeitpunkt, als die Probleme bereits behoben waren. Die Beeinträchtigung erstreckte sich von 08.30 Uhr bis 09.45 Uhr und betraf diverse Internet Service Provider, was wiederum Auswirkungen auf die Dienste der Telematikinfrastruktur hatte. Die Gematik gab jedoch an, dass das Problem bereits um 09.45 Uhr gelöst wurde, und es gab keine weiteren Einschränkungen bei den betroffenen Internet Service Providern.

Für Veit-Thomas Meyen, Inhaber der Berliner Muehlenberg-Apotheke, war die Situation untragbar. Er betonte, dass Patienten aufgrund der generellen Internetprobleme ihre verschriebenen Arzneimittel nicht erhalten konnten. Meyen bezeichnete die wiederkehrenden Probleme als inakzeptabel und hob die gravierenden Auswirkungen auf die Gesundheit der Patienten hervor.

Meyen forderte Apotheken und Standesvertretungen dazu auf, nicht länger nachzugeben und betonte die Notwendigkeit, Dienstleister stärker zur Verantwortung zu ziehen. Insbesondere kritisierte er, dass sein IT-Dienstleister außerhalb der regulären Geschäftszeiten nicht erreichbar war und keinen Notdienst anbot. Er machte auf die Schwierigkeiten aufmerksam, wenn Kunden aus anderen Apotheken zu ihm kämen, um Hilfe zu suchen, und betonte die zunehmenden Hindernisse durch technische Störungen oder Lieferprobleme der Großhändler und Hersteller.

Meyen äußerte seine Frustration über die andauernden Störungen im System und verglich die derzeitige Lage mit den Zuständen zu DDR-Zeiten. Er kritisierte auch die politischen Entscheidungsträger scharf und forderte einen Rücktritt der Regierung. Dabei betonte er, dass der Kampf nicht nur für die Apotheken, sondern vor allem für die Patienten geführt werde. Meyen äußerte Bedenken über mögliche gesundheitliche Folgen, wenn Menschen aufgrund solcher Ausfälle dringend benötigte Medikamente nicht erhalten könnten.

Die Situation in den Apotheken verdeutlichte die Schwächen der aktuellen technologischen Infrastruktur und führte zu Forderungen nach einer zuverlässigeren Lösung, insbesondere im Bereich der Gesundheitsversorgung.

Überraschende Apothekenschließung in Berchtesgaden wirft Fragen auf: Ex-Inhaber nun in Österreich tätig

In einer überraschenden Wendung schloss die Avie-Apotheke am Marktplatz in Berchtesgaden Ende des vergangenen Jahres ohne jegliche Vorankündigung ihre Türen. Am 30. Dezember standen verblüffte Kunden vor einer verschlossenen Tür, und ein schlichter Aushang informierte sie darüber, dass die Apotheke geschlossen wurde. Diese plötzliche Maßnahme löste in der Stammkundschaft und der Gemeinde gleichermaßen Verwirrung und Enttäuschung aus.

Neben der regulären Kundenversorgung belieferte die Apotheke auch zwei Pflegeheime, darunter das Bürgerheim, das etwa zwei Wochen vor der endgültigen Schließung über das bevorstehende Ereignis informiert wurde. Die abrupte Einstellung jeglicher Belieferung durch den Apotheker zwang die Heimleitung zu schnellem Handeln. Dank der Kooperation mit anderen örtlichen Apotheken konnte jedoch eine unterbrechungsfreie Arzneimittelversorgung gewährleistet werden. Innerhalb einer Woche wurde ein neuer Versorgungsvertrag mit einer anderen Apotheke abgeschlossen, um die Bedürfnisse der Pflegeeinrichtungen zu decken.

Auch die Insula, ein Seniorenwohn- und Pflegezentrum in Strub, einem Gemeindeteil von Bischofswiesen im oberbayerischen Landkreis Berchtesgadener Land, könnte von der Schließung betroffen sein. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Apotheke wurden ebenfalls unvorbereitet vor die Tür gesetzt, wie eine ehemalige Mitarbeiterin berichtete. In ihrem Kündigungsschreiben wurde angegeben, dass die Schließung aus wirtschaftlichen Gründen erfolge. Trotz der plötzlichen Arbeitslosigkeit hat sie mittlerweile eine neue Anstellung gefunden.

Die Avie-Apotheke am Marktplatz war Teil des Avie-Verbunds, und selbst die Systemzentrale erfuhr lediglich zwei Wochen im Voraus von der bevorstehenden Schließung. Gerüchte über den Verbleib des Inhabers wurden bestätigt, als auf der Internetseite der Johannes-Apotheke in St. Johann in Tirol ein Foto von Mag. pharm. Kurt Putz auftauchte. Dieser ist seit dem 1. Januar 2024 nach einer kurzen Auszeit in Berchtesgaden wieder Teil des Teams in einer österreichischen Apotheke.

Bürokratische Hürden im Gesundheitswesen: Apotheken empfehlen Privatliquidation bei Entlassrezept-Unsicherheiten

Die Unklarheiten und Widersprüche in den Regelungen bezüglich Entlassrezepten haben zu beträchtlicher Verunsicherung im Gesundheitswesen geführt. Insbesondere die 10. Änderungsvereinbarung zu den "Rezepten im Entlassmanagement", die vom GKV-Spitzenverband, der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) und der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG) beschlossen wurde, sorgt für Kontroversen.

Gemäß dieser Vereinbarung sollten Betriebsstättennummern für Krankenhäuser mit "77" und für Reha-Einrichtungen mit "75" beginnen. Jedoch lehnte der Deutsche Apothekerverband (DAV) im Frühjahr 2023 diese Änderung ab, was zu einer Diskrepanz und Unsicherheit bei der Ausstellung von Entlassrezepten führt.

Der Apothekerverband Schleswig-Holstein warnt nun vor einem erheblichen Retaxrisiko für Entlassrezepte, die ab dem 1. Januar 2024 ein Standortkennzeichen mit "77" enthalten. Diese Rezepte müssen privatliquidisiert werden, da die verbindliche Anlage 8 für Apotheken diese Kennzeichnung nicht vorsieht. Auch Verordnungen, die anderweitig nicht heilbar sind und eine Änderung durch den Arzt erfordern, werden zur Privatliquidation empfohlen.

Die Apotheken stehen vor einer Herausforderung, da sie aufgrund begrenzter personeller Ressourcen nicht in der Lage sind, die Einhaltung komplexer Regelwerke ohne angemessene Honorierung zu überprüfen. In Gesprächen mit dem GKV-Spitzenverband setzt sich der DAV dafür ein, dass Krankenkassen bei fehlerhaften Rezepten keine Beanstandungen und Rechnungskürzungen gegenüber Apotheken aussprechen sollen.

Trotz dieser Bemühungen empfiehlt der DAV weiterhin, Entlassrezepte bei unheilbaren Formfehlern privat abzurechnen. In der Praxis gestaltet sich die Privatliquidation jedoch oft als unpraktikabel. Es könnte einfacher sein, ein neues Rezept vom Hausarzt ausstellen zu lassen, obwohl dies dem eigentlichen Zweck des Entlassmanagements zuwiderläuft. Die Forderung des DAV ist daher, dass Krankenhäuser die von ihnen selbst verhandelten Regelungen umsetzen und Krankenkassen auf Retaxationen bei fehlerhaften Rezepten verzichten sollen. Der Dialog zwischen den beteiligten Parteien bleibt weiterhin bestehen, während die Apotheken nach pragmatischen Lösungen für diese komplexen bürokratischen Herausforderungen suchen.

STIKO-Update: Flexible Strategie für COVID-19-Impfungen angekündigt

Die Ständige Impfkommission (STIKO) hat kürzlich ihre Empfehlungen zur COVID-19-Impfung aktualisiert, um den sich entwickelnden Gegebenheiten der Pandemie gerecht zu werden. Gemäß den neuen Richtlinien wird betont, dass gesunde Menschen unter 60 Jahren nach Abschluss der Grundimmunisierung als ausreichend geschützt gelten. Diese Grundimmunisierung setzt sich aus mindestens drei Antigenkontakten zusammen, wobei mindestens einer davon durch eine Impfung hervorgerufen sein sollte. Eine laborchemische Abklärung einer SARS-CoV-2-Infektion ist nicht länger notwendig.

Die STIKO hebt hervor, dass Personen über 60 Jahre sowie solche mit Grunderkrankungen jährlich im Herbst eine Auffrischimpfung erhalten sollten, die auf die aktuelle Virusvariante abgestimmt ist. Dabei wird die Verwendung von mRNA- oder proteinbasierten Impfstoffen empfohlen, die eine von der Weltgesundheitsorganisation WHO empfohlene Variantenanpassung aufweisen.

Für Personen, die weder eine SARS-CoV-2-Infektion noch eine COVID-19-Impfung hatten, empfiehlt die STIKO, dreimal geimpft zu werden, um die Basisimmunität zu erreichen. Die ersten beiden Impfstoffdosen sollten dabei im Abstand von mindestens vier bis zwölf Wochen verabreicht werden, und zwischen der zweiten und dritten Impfung sollten mindestens sechs Monate liegen.

Die Impfung wird für Kinder unter 18 Jahren ohne Grunderkrankung nicht empfohlen, da in dieser Altersgruppe überwiegend milde Verläufe und ein geringes Hospitalisierungsrisiko auftreten. Jedoch sollten Säuglinge und Kleinkinder mit Grunderkrankungen eine Basisimmunität aufbauen. Für Kinder unter zwölf Jahren können die Vakzine Cominarty oder Spikevax eingesetzt werden, ohne dass ein erhöhtes Risiko für Myokarditis festgestellt wurde.

Risikogruppen, darunter Personen über 60 Jahren, Bewohner von Pflegeeinrichtungen, Personen mit erhöhtem Risiko für einen schweren Krankheitsverlauf sowie medizinisches Personal mit direktem Patientenkontakt, sollen zusätzlich zur Basisimmunität jährlich im Herbst eine Auffrischimpfung erhalten.

Gesunde Erwachsene unter 60 Jahren und gesunde Schwangere benötigen gemäß den aktuellen Empfehlungen der STIKO keine jährliche Auffrischimpfung. Es wird jedoch betont, dass die individuelle Situation und mögliche Risikofaktoren in Absprache mit dem behandelnden Arzt berücksichtigt werden sollten.

Kontroverse um Homöopathie: Debatte um Erstattung durch Krankenkassen spaltet die Gesundheitspolitik

In einem kontroversen Vorstoß hat Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) vorgeschlagen, die Erstattung von Homöopathie durch Krankenkassen zu untersagen. Laut Lauterbach fehlt der Homöopathie der medizinische Nutzen auf wissenschaftlicher Grundlage. Die Homöopathie-Ärzte sowie Apotheker äußerten Bedenken gegen diese Pläne. Der Vorsitzende des Apothekerverbands Nordrhein, Thomas Preis, warnt vor möglichen Kostensteigerungen, da die derzeitigen Ausgaben der Kassen für homöopathische Behandlungen unter 7 Millionen Euro liegen.

Preis argumentiert, dass die Streichung dieser Leistung zu einer Verlagerung auf teurere alternative Therapien führen könnte, was zu höheren Kosten für die Krankenkassen führen würde. Die Vorsitzende des Deutschen Zentralvereins homöopathischer Ärzte, Michaela Geiger, warnt ebenfalls vor einer Einschränkung des therapeutischen Angebots in der ärztlichen Versorgung und einer möglichen "therapeutischen Monokultur". Geiger betont, dass viele Patienten gezielt wegen der Homöopathie ärztliche Praxen aufsuchen, insbesondere bei chronischen Erkrankungen.

Die Kritik an Lauterbachs Plänen erstreckt sich über Parteigrenzen hinweg. Grüne und CDU haben den Vorschlag kritisiert, während die FDP im Bundestag und die Kassenärztliche Bundesvereinigung ihn unterstützen. Bayerns Gesundheitsministerin Judith Gerlach (CSU) bezeichnet Lauterbachs Ankündigung als politische Nebelkerze und sieht darin einen Ablenkungsversuch von der notwendigen Finanzierungsreform der gesetzlichen Krankenkassen seitens der Bundesregierung.

Gerlach betont die Bedeutung der evidenzbasierten modernen Medizin als Maßstab für die Versorgung, erkennt jedoch den Wunsch in der Bevölkerung nach ganzheitlichen alternativen Behandlungsansätzen an. Sie plädiert dafür, die Entscheidung über die Grenzen solcher Methoden den Krankenkassen und den Versicherten zu überlassen. Während die Diskussion um die Homöopathie andauert, wird deutlich, dass unterschiedliche Interessengruppen ihre Positionen beharren und eine ausgewogene Lösung in der Gesundheitspolitik eine Herausforderung darstellt.

Karl Lauterbach präsentiert weitreichende Reformagenda für das deutsche Gesundheitswesen

Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) hat heute seine umfassenden Reformpläne für das deutsche Gesundheitswesen in den kommenden Monaten vorgestellt. Die Ankündigungen erfolgten im Anschluss an die hitzige Debatte über seine Forderung, die Kostenübernahme für Homöopathie als Kassenleistung zu streichen. Lauterbach betonte die Notwendigkeit grundlegender Strukturreformen im Gesundheitssystem.

Ein zentrales Anliegen des Ministers ist die Krankenhaus-Reform, insbesondere das Krankenhaustransparenzgesetz. Laut Lauterbach könne dieses Gesetz verhindern, dass Krankenhäuser, vor allem in den neuen Bundesländern, in großem Umfang schließen müssen. Kritik äußerte er gegenüber den unionsgeführten Ländern, die bisher die Aufnahme des Gesetzes in die Tagesordnung des Bundesrates verweigert haben. Die Entscheidung darüber soll am 2. Februar fallen, um dringend benötigte Finanzhilfen für das laufende Jahr nicht zu blockieren.

Der Bundesgesundheitsminister charakterisierte das deutsche Gesundheitssystem als das teuerste in Europa bei nur mittelmäßiger Qualität. Strukturreformen seien daher unerlässlich. Lauterbach kündigte an, die Honorierung von Haus- und Fachärzten zu überdenken, da das aktuelle System dazu führe, dass Patienten in Praxen einbestellt werden, auch wenn dies medizinisch nicht zwingend erforderlich sei.

Auch die Apotheken standen im Fokus der Ausführungen des Ministers. Insbesondere das Apothekensterben auf dem Land veranlasste Lauterbach zu der Forderung nach einer Apothekenreform, die die Einführung von Telepharmazie beinhalten soll. Zusätzlich plädierte er für eine verstärkte Digitalisierung im Gesundheitswesen und kündigte ein weiteres Digitalgesetz an. Dieses soll sicherstellen, dass die elektronische Patientenakte bis 2025 umgesetzt werden kann.

In einem abschließenden Statement betonte Lauterbach, dass die kommenden Monate entscheidend für den Erfolg der geplanten Reformen im Gesundheitssystem sein werden. Der Minister äußerte sich optimistisch und ist überzeugt, dass das System auf einem guten Weg ist, um grundlegende Veränderungen zu durchlaufen.

Kliniken in Gefahr: Unionsländer blockieren Milliardenhilfen und Transparenzgesetz

Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) erhebt schwere Vorwürfe gegen die unionsgeführten Länder, indem er ihnen die Blockade eines Gesetzes zur Förderung von Transparenz und zur Bereitstellung von Milliardenhilfen für deutsche Krankenhäuser vorwirft. Das Gesetzesvorhaben, das darauf abzielt, das mögliche Sterben von Krankenhäusern in Deutschland zu verhindern und die Versorgung von schwerkranken Patienten zu verbessern, liegt seit Monaten auf Eis. Lauterbach betont, dass zusätzliche Mittel in Höhe von sechs bis acht Milliarden Euro den Krankenhäusern zur Verfügung stünden, wenn das Gesetz verabschiedet würde. Er warnt vor einem drohenden Krankenhaussterben in Deutschland, sollten die Maßnahmen nicht schnell umgesetzt werden.

Der zentrale Aspekt des Vorhabens ist die Einführung eines "Transparenzverzeichnisses", das es Patienten ermöglichen würde, online Informationen über die Erfahrung einer Klinik in bestimmten Leistungsbereichen, den Personalschlüssel von Fachärzten und Ärzten sowie die Komplikationsrate zu erhalten. Dieses Gesetz ist als Begleitung zur geplanten umfassenden Reform der Klinikvergütung konzipiert, die im vergangenen Jahr ebenfalls zwischen Bund und Ländern ins Stocken geraten ist. Lauterbach plant, diesbezüglich am Montag Gespräche mit Vertretern der kommunalen Spitzenverbände zu führen.

Im November hatte der Bundesrat entschieden, das Transparenzgesetz an den gemeinsamen Vermittlungsausschuss von Bundesrat und Länderkammer zu überweisen. Lauterbach kritisierte, dass es aufgrund des Widerstands der Unionsländer nicht auf die Tagesordnung gesetzt wurde. Er betonte die entscheidende Bedeutung, dass das Gesetz bei der nächsten Bundesratssitzung am 2. Februar verabschiedet wird, um mögliche Insolvenzen abzuwenden und die geplante Krankenhausreform voranzutreiben.

Lauterbach appellierte an die unionsgeführten Länder, das Gesetz nicht zu blockieren, und hob hervor, dass einige dieser Länder aktiv an der Entwicklung der geplanten Klinikreform beteiligt waren. Die Klinikreform selbst zielt darauf ab, Krankenhäuser durch eine grundlegend andere Vergütungsstruktur finanziell zu entlasten, um den Druck zu mindern, aus wirtschaftlichen Gründen vermehrt lukrative Eingriffe durchzuführen. Obwohl Bund und Länder im vergangenen Sommer grundsätzlich eine Einigung erzielt hatten, waren weitere Beratungen erforderlich, nachdem es Kritik aus den Ländern an bestimmten Punkten gegeben hatte. Ein entsprechender Gesetzentwurf sollte im Anschluss vorgelegt werden.

Pflegestudiumstärkungsgesetz: Klarheit und Transparenz bei Kinderarzneimittel-Austausch

Das Pflegestudiumstärkungsgesetz hat bedeutende Änderungen im Bereich der Abrechnung von Kinderarzneimitteln auf der Dringlichkeitsliste eingeführt. Insgesamt wurden drei Fallkonstellationen definiert, die sich auf den Austausch von Fertigarzneimitteln (FAM) beziehen. Dies beinhaltet die Abgabe einer wirkstoffgleichen Rezeptur anstelle eines FAM in gleicher oder anderer Darreichungsform sowie die Abgabe eines wirkstoffgleichen FAM in einer anderen Darreichungsform statt des verordneten FAM.

Insbesondere im dritten Fall, dem Austausch von FAM in einer anderen Darreichungsform, hat der Deutsche Apothekerverband (DAV) in Zusammenarbeit mit dem GKV-Spitzenverband klare Regelungen festgelegt. Apotheken, die diesen Austausch vornehmen, sind ab sofort verpflichtet, ein Sonderkennzeichen für Nichtverfügbarkeit (02567024) aufzudrucken und zusätzlich das Kürzel "DL" (Dringlichkeitsliste) handschriftlich zu vermerken, um den Austausch deutlich zu kennzeichnen.

Die entsprechenden Abrechnungsregeln variieren je nach Verschreibungsform. Bei Verschreibungen auf Muster-16 müssen Apotheken im Feld "Arzneimittelkennzeichen" die Pharmazentralnummer (PZN) des abgegebenen FAM sowie die Sonder-PZN angeben. Die Nichtverfügbarkeit ist dabei mit dem Sonderkennzeichen zu dokumentieren. Im Falle von E-Rezepten ist die Angabe des abgegebenen FAM sowie der Sonder-PZN erforderlich. Hierbei soll der Austausch im Feld "Rezeptänderung" durch den Schlüssel 12 (Freitextdokumentation) mit dem Wortlaut "DL" kenntlich gemacht und qualifiziert elektronisch signiert werden.

Es ist zu betonen, dass das Fehlen des Kürzels "DL" allein laut einer Einigung zwischen dem DAV und dem GKV-Spitzenverband nicht zu Retaxationen führt, es sei denn, es gibt andere Gründe dafür. Dennoch sollten Apotheken bei Unklarheiten seitens der Kassen mit Rückfragen rechnen.

Für den Sonderfall, in dem anstelle eines FAM eine Rezeptur hergestellt und abgegeben wird, sind spezielle Abrechnungsregeln zu beachten. Diese schließen die Dokumentation der Sonder-PZN ein, wobei das Sonderkennzeichen für Nichtverfügbarkeit jedoch nicht aufgedruckt werden muss. Die Vereinbarung zwischen dem DAV und dem GKV-Spitzenverband sieht vor, dass die Angabe der neuen Sonder-PZN ausreicht, es sei denn, die Engpasspauschale wird abgerechnet. In diesem Fall ist das Sonderkennzeichen 02567024 aufzudrucken.

Die neuen Regelungen sind ab sofort gültig und sollen eine transparente Abrechnung ermöglichen, insbesondere bei FAM-Austausch aufgrund von Nichtverfügbarkeit. Apotheken werden dazu angehalten, die Vorgaben sorgfältig umzusetzen, um mögliche Unklarheiten zu vermeiden und eine reibungslose Abrechnung sicherzustellen.

Aufgeschoben, nicht aufgehoben: Apothekenreform im Schatten anderer Gesundheitsprioritäten der SPD-Fraktion

Die SPD-Fraktion im Bundestag hat ihren Arbeitsplan für das erste Halbjahr 2024 vorgestellt und dabei keinen festen Zeitrahmen für die angekündigte Apothekenreform aufgenommen. Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) hatte Ende letzten Jahres konkrete Pläne für eine umfassende Apothekenreform präsentiert, die er als die "größte Apothekenreform der letzten 20 Jahre" bezeichnete. Trotz dieser Ankündigungen scheint die Umsetzung des Vorhabens vorerst auf Eis zu liegen.

In einem internen Papier, verfasst im Zuge der Klausurtagung der SPD-Fraktion am 11. und 12. Januar, sind sämtliche Vorhaben der AG Gesundheit für die erste Jahreshälfte aufgeführt. Bemerkenswert ist dabei, dass die Apothekenreform in diesem Zeitraum nicht in der Arbeitsagenda der SPD-Bundestagsfraktion vermerkt ist. Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) bestätigte auf Anfrage, dass der Referentenentwurf zu Lauterbachs Eckpunkten derzeit im BMG ausgearbeitet wird und ein Zeitplan noch in Abstimmung ist.

Die prioritären Vorhaben der SPD-Arbeitsagenda im Gesundheitssektor für das erste Quartal 2024 beinhalten unter anderem das Gesetz zum kontrollierten Umgang mit Cannabis sowie Referentenentwürfe für die Reform des Krankenhauswesens, der Notfallversorgung, der Lebendorganspende, des Medizinischen Register-Gesetzes, des Medizinforschungsgesetzes sowie Maßnahmen zur Bekämpfung von Herz-Kreislauf-Erkrankungen. Im weiteren Verlauf des ersten Halbjahres sind Referentenentwürfe für die Reform der Physiotherapie, ein Bürokratieentlastungsgesetz, die Reform des öffentlichen Gesundheitsdienstes (ÖGD), das Patientenrechtegesetz und das Pflegekompetenzgesetz geplant. Zudem sollen Eckpunkte für ein Gesundheitssicherstellungsgesetz erarbeitet werden, welches eine effiziente und dezentrale Bevorratung von Arzneimitteln und Medizinprodukten sowie regelmäßige Ernstfallübungen für Zivilschutz-Personal regeln soll.

Der Zeitplan für das bereits im November 2023 verabschiedete Krankenhaustransparenzgesetz bleibt noch offen, da der Bundesrat den Vermittlungsausschuss angerufen hat. Ebenso steht ein Versorgungsgesetz II in den Planungen, das Verbesserungen in der ambulanten psychotherapeutischen Versorgung und Anpassungen der Fristen für die Übermittlung von Abrechnungsdaten vorsieht.

Ein weiteres Thema auf der Agenda ist die Reproduktive Selbstbestimmung und Fortpflanzungsmedizin, zu dem im April 2024 ein Abschlussbericht der Regierungskommission erwartet wird. Karl Lauterbach hatte im Herbst 2023 erstmals Vorschläge für eine Apothekenreform präsentiert, mit der gesetzlichen Umsetzung wird jedoch erst im dritten Quartal 2024 gerechnet.

Benzodiazepine und Schwangerschaft: Neue Studie enthüllt signifikant erhöhtes Risiko für Fehlgeburten

In einer umfangreichen Studie aus Taiwan haben Forscher unter der Leitung von Lin-Chieh Meng von der National Taiwan University in Taipeh das erhöhte Risiko von Fehlgeburten im Zusammenhang mit der Einnahme von Benzodiazepinen während der Schwangerschaft untersucht. Die Studie basierte auf umfassenden Analysen von nationalen Datenbanken zur Geburtsurkundenbeantragung und der nationalen Gesundheitsversicherung und erstreckte sich über den Zeitraum von 2004 bis 2018.

Insgesamt wurden 3.067.122 Schwangerschaften von 1.957.601 Frauen eingehend analysiert. Unter diesen Schwangerschaften wurden 136.134 Fälle von Fehlgeburten registriert, was einem Anteil von 4,4 Prozent entspricht. Der Begriff "Fehlgeburt" wurde hierbei definiert als jeder Schwangerschaftsverlust, der zwischen dem ersten Besuch der Schwangerenvorsorge, in etwa der achten Schwangerschaftswoche, und der 19. abgeschlossenen Schwangerschaftswoche auftrat.

Die Forscher stellten dabei fest, dass die Verwendung von Benzodiazepinen während der Schwangerschaft mit einem deutlich erhöhten Risiko für Fehlgeburten assoziiert war, wobei die Odds Ratio 1,69 betrug. Selbst nach Berücksichtigung potenzieller Störfaktoren, einschließlich genetischer und familiärer Einflüsse, stieg das Risiko um circa 70 Prozent. Interessanterweise zeigten Subgruppenanalysen ein spezifisches Risiko für Fehlgeburten in Verbindung mit verschiedenen häufig verwendeten Benzodiazepinen, wobei die Odds Ratios von 1,39 für Alprazolam bis zu 2,52 für das in Deutschland nicht gehandelte Fludiazepam reichten.

Besonders bemerkenswert war die Beobachtung einer Dosis-Wirkungs-Beziehung zwischen der Exposition gegenüber Benzodiazepinen und dem Risiko von Fehlgeburten. Das Risiko stieg von 1,61 für niedrige Dosen auf 1,86 für hohe Dosen an.

Die Autoren betonen die Dringlichkeit einer sorgfältigen Abwägung von Nutzen und Risiken für Mutter und Kind vor der Verordnung von Benzodiazepinen während der Schwangerschaft. Die Studienergebnisse liefern damit wichtige Erkenntnisse für die medizinische Praxis und unterstreichen die gebotene Vorsicht bei der Anwendung dieser Medikamente in der Schwangerschaft.

Kommentar:

Die neuen Erkenntnisse des BfR zu Vitamin K2 bieten eine solide Grundlage für die sichere Anwendung von Nahrungsergänzungsmitteln. Die Studien zeigen bislang keine negativen Effekte bei moderater MK-7-Supplementierung. Dennoch ist Vorsicht geboten, besonders für Personen mit blutgerinnungshemmenden Medikamenten. Die Empfehlungen zu Höchstmengen und die Betonung weiterer Forschung unterstreichen die Verantwortung in der Anwendung von Vitamin K2. Eine ausgewogene, wissenschaftlich fundierte Perspektive, die die Bedeutung weiterer Studien für eine umfassende Risikobewertung hervorhebt.

Der drastische Rückgang der Apotheken um zwölf Prozent in Hessen innerhalb der letzten zehn Jahre ist besorgniserregend. Die Schließungen haben nicht nur negative Auswirkungen auf die lokale Gesundheitsversorgung, sondern ziehen auch volkswirtschaftliche Konsequenzen nach sich. Die geplanten Reformen des Bundesgesundheitsministers stoßen auf Widerstand, da sie als patientenfeindlich betrachtet werden. Die Apothekerschaft kämpft weiterhin für die dringend benötigte Stabilisierung ihrer Rahmenbedingungen, um die Versorgungssituation zu verbessern und Arbeitsplätze zu erhalten.

Die prekäre Lage der Apotheken in Sachsen-Anhalt erfordert umgehend entschlossene Maßnahmen. Der Bankrott von rund einem Drittel der Apotheken droht, was die Versorgung gefährdet. Politik und Krankenkassen müssen dringend ein Notprogramm auf den Weg bringen, um die ordnungsgemäße Versorgung der Bevölkerung sicherzustellen. Der Appell von Ministerpräsident Haseloff zur gemeinsamen Bewältigung dieser Herausforderungen ist ein wichtiger Schritt, der jetzt konkrete Schritte erfordert.

Die wiederholten Internetprobleme in Apotheken, die heute auftraten, werfen erneut ein Schlaglicht auf die anhaltenden Schwächen der digitalen Infrastruktur im Gesundheitswesen. Veit-Thomas Meyen von der Berliner Muehlenberg-Apotheke betont zu Recht die unmittelbaren Auswirkungen auf die Patienten und fordert zu Recht eine konsequentere Handhabung der Verantwortlichkeiten von Dienstleistern. Die Episode unterstreicht die Dringlichkeit einer robusten und zuverlässigen technologischen Basis, um die kontinuierliche Versorgung der Patienten sicherzustellen.

Die unangekündigte Schließung der Avie-Apotheke in Berchtesgaden wirft Fragen zur Kundenkommunikation auf. Die sofortige Einstellung der Heimbelieferung verdeutlicht Herausforderungen im Apothekenmanagement. Die schnelle Reaktion örtlicher Apotheken sicherte jedoch eine kontinuierliche Versorgung. Die späte Information der Systemzentrale zeigt die begrenzte Vorlaufzeit. Die Bestätigung, dass der ehemalige Inhaber nun in Österreich tätig ist, bringt weitere Aspekte dieser Entwicklung ans Licht.

Die aktuellen Unklarheiten und Widersprüche bei Entlassrezepten schaffen eine belastende Situation im Gesundheitswesen. Die Ablehnung der 10. Änderungsvereinbarung durch den Deutschen Apothekerverband hat zu einem Retaxrisiko bei Rezepten mit dem Standortkennzeichen "77" geführt. Die Privatliquidation als Empfehlung stellt jedoch eine herausfordernde Realität für Apotheken dar. Es bleibt zu hoffen, dass der Dialog zwischen den Akteuren zu klaren und praktikablen Lösungen führt, um die Versorgung nicht weiter zu erschweren.

Die aktualisierten Empfehlungen der STIKO reflektieren eine ausgewogene Strategie zur Bekämpfung von COVID-19. Die Betonung der Basisimmunität für Gesunde unter 60 Jahren und die jährliche Auffrischimpfung für Risikogruppen zeigen eine flexible Anpassung an die sich wandelnde Situation. Die klare Ausnahme für Kinder unter 18 Jahren ohne Grunderkrankung unterstreicht die auf evidenzbasierten Erkenntnissen beruhende Entscheidungsfindung. Insgesamt ein pragmatischer Ansatz, der die individuellen Bedürfnisse und Risiken berücksichtigt.

Die Debatte um die mögliche Streichung der Erstattung für Homöopathie durch Krankenkassen zeigt, wie kontrovers alternative Heilmethoden in der Gesundheitspolitik diskutiert werden. Während Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach auf den fehlenden wissenschaftlichen Nutzen verweist, warnen Apotheker und Homöopathie-Ärzte vor Einschränkungen im therapeutischen Angebot. Die politische Spaltung in der Bewertung dieses Themas verdeutlicht, dass eine ausgewogene Lösung in der Gesundheitspolitik eine Herausforderung bleibt, um sowohl evidenzbasierte Medizin als auch den Wunsch nach alternativen Behandlungsansätzen zu berücksichtigen.

Die vorgestellten Reformpläne von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach signalisieren einen dringend benötigten Schritt zur Modernisierung des deutschen Gesundheitswesens. Die Fokussierung auf die Krankenhaus-Reform, eine Überprüfung der Ärztehonorierung und die Einführung von Telepharmazie zeugen von einem umfassenden Ansatz. Die kommenden Monate werden zeigen, inwiefern diese Maßnahmen das teure Gesundheitssystem effektiv und nachhaltig optimieren können.

Die anhaltende Blockade der unionsgeführten Länder gegen das Gesetz zur Transparenz und Milliardenhilfen für Krankenhäuser in Deutschland ist besorgniserregend. Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach warnt zu Recht vor einem drohenden Krankenhaussterben und betont, dass sechs bis acht Milliarden Euro zusätzliche Mittel für die Gesundheitseinrichtungen bereitstünden. Die Einführung des Transparenzverzeichnisses ist ein entscheidender Schritt, um Patienten Informationen über die Leistungsfähigkeit von Kliniken zu geben. Die unionsgeführten Länder sollten ihre Blockadehaltung überdenken, um Insolvenzen abzuwenden und die dringend benötigte Krankenhausreform voranzutreiben.

Das Pflegestudiumstärkungsgesetz bringt klare Regelungen für den Austausch von Kinderarzneimitteln auf der Dringlichkeitsliste. Die neuen Vorschriften betreffen vor allem den FAM-Austausch in unterschiedlichen Darreichungsformen. Apotheken sind nun verpflichtet, bei diesem Austausch ein Sonderkennzeichen für Nichtverfügbarkeit aufzudrucken und das Kürzel "DL" handschriftlich zu vermerken. Die Umsetzung erfolgt je nach Verschreibungsform und erfordert genaue Dokumentation. Die Regelungen treten ab sofort in Kraft und sollen eine transparente Abrechnung gewährleisten. Apotheken sollten die Vorgaben sorgfältig befolgen, um reibungslose Abläufe zu garantieren.

Die Zurückstellung der Apothekenreform in der Arbeitsagenda der SPD-Fraktion für das erste Halbjahr 2024 lässt auf eine zeitliche Verzögerung schließen. Trotz der Ankündigung von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach, die "größte Apothekenreform der letzten 20 Jahre" anzugehen, steht das Vorhaben vorerst nicht im Fokus der politischen Aktivitäten. Die aktuellen Schwerpunkte umfassen unter anderem die Cannabisgesetzgebung sowie verschiedene Gesundheitsreformen. Die genaue Zeitplanung bleibt abzuwarten, während andere drängende Themen die politische Agenda dominieren.

Die Ergebnisse dieser umfangreichen taiwanesischen Studie unterstreichen die Risiken, die mit der Einnahme von Benzodiazepinen während der Schwangerschaft verbunden sind. Das signifikant erhöhte Fehlgeburtsrisiko, selbst nach Berücksichtigung von potenziellen Einflussfaktoren, unterstreicht die Notwendigkeit einer äußerst sorgfältigen Abwägung von Nutzen und Risiken für werdende Mütter. Die beobachtete Dosis-Wirkungs-Beziehung betont zusätzlich die Bedeutung einer zurückhaltenden Verschreibung dieser Medikamente in der Schwangerschaft, um die Gesundheit von Mutter und Kind zu schützen.

In Anbetracht der vielfältigen Herausforderungen im Gesundheitswesen ist es entscheidend, dass zukünftige Entwicklungen und Reformen auf einer ausgewogenen Grundlage von wissenschaftlichen Erkenntnissen, patientenorientierten Lösungen und einer konstruktiven Zusammenarbeit aller Akteure basieren. Nur so können wir eine nachhaltige Verbesserung der Gesundheitsversorgung erreichen und den sich wandelnden Anforderungen unserer Gesellschaft gerecht werden.

Von Engin Günder, Fachjournalist

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