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Apotheken gegen Krankenkassen

Apotheken gegen Krankenkassen Posted on 26. Oktober 2023

Seit einem Jahr befindet sich die Apothekenbranche in Deutschland in einem rechtlichen Tauziehen um die Abrechnung von Sterilrezepturen und einen Schiedsspruch über 100 Euro pro Rezeptur. Während die Apotheken bestrebt sind, diesen Schiedsspruch geltend zu machen, haben sich die Krankenkassen entschlossen, ihn vor Gericht anzufechten. Die daraus resultierenden Konsequenzen sind weitreichend und die jüngsten Entwicklungen verkomplizieren die Lage zusätzlich.

Am 17. Oktober 2022 verkündete die Schiedsstelle einen Zuschlag von 100 Euro für die Herstellung parenteraler Zubereitungen, insbesondere für Medikamente wie Zytostatika, monoklonale Antikörper und Calcium- und Natriumfolinatlösungen. Dieser Schiedsspruch sollte die Abrechnungspraxis in Apotheken verändern. Die Krankenkassen sehen dies jedoch anders und haben sich dazu entschlossen, rechtliche Schritte zu unternehmen, um gegen den Schiedsspruch vorzugehen.

Die Situation wird zusätzlich verkompliziert durch das Vorgehen einiger AOKen, einer Gruppe der gesetzlichen Krankenkassen in Deutschland. Diese drängen Apotheken dazu, auf Verjährungsfristen zu verzichten, andernfalls droht eine Klage. Andere Kassen haben bereits begonnen, sogenannte "Retaxationen" durchzuführen, bei denen sie Apotheken zur Rückzahlung auffordern, da sie den Schiedsspruch nicht anerkennen. Dies erfolgt als Vorsichtsmaßnahme, da die Kassen befürchten, dass bis zur Klärung der Rechtslage keine Korrekturen mehr möglich sein könnten.

Einige Krankenkassen gehen noch einen Schritt weiter und drohen mit Klagen gegen die Apotheken, falls diese sich nicht beugen. Dies hat zu erheblichem Unmut bei den Apothekern geführt, die argumentieren, dass die Krankenkassen keine rechtliche Grundlage für die Rückforderung der Herstellungszuschläge haben. Sie betonen, dass der Schiedsspruch weiterhin gelten sollte, unabhängig von der Klage des GKV-Spitzenverbandes, dem Spitzenverband der gesetzlichen Krankenkassen. Die Kassen ihrerseits vertreten die Meinung, dass die Herstellungszuschläge aufgrund der anhängigen Klage rechtlich noch nicht abschließend geregelt sind.

Die AOK Hessen hat bereits Klagen gegen Apotheken in Betracht gezogen, die sich weigern, die geforderten Erklärungen abzugeben. Andere Kassen haben ähnliche Schritte unternommen. Die Erfahrungen der Vergangenheit deuten jedoch darauf hin, dass solche Klagen oft wenig Erfolg haben, was für die Kassen zu erheblichen finanziellen Verlusten führen könnte.

In Anbetracht dieser rechtlichen Verwicklungen sollten Apotheken ernsthaft darüber nachdenken, sich gegen Retax-Risiken zu versichern. Die Aporisk-Versicherung bietet eine umfassende Absicherung speziell für Apotheken und ermöglicht es diesen, sich auf ihre Kernaufgaben zu konzentrieren, ohne sich Sorgen über mögliche Versicherungslücken machen zu müssen. Eine solche Absicherung kann einen erheblichen Unterschied in Bezug auf die finanzielle Stabilität und den reibungslosen Betrieb einer Apotheke ausmachen.

Kommentar:

Der juristische Streit um die Abrechnung von Sterilrezepturen zwischen Apotheken und Krankenkassen in Deutschland ist ein bemerkenswertes Beispiel für die Komplexität des Gesundheitssystems und die Interessenkonflikte, die in solchen Fällen auftreten können. Die Unsicherheit und Spannungen, die dieser Fall erzeugt, unterstreichen die Notwendigkeit von klaren und verbindlichen Regelungen im Gesundheitswesen, um sowohl die Interessen der Apotheken als auch der Krankenkassen angemessen zu berücksichtigen. Eine umfassende Versicherungslösung wie Aporisk kann eine sinnvolle Maßnahme sein, um sich vor solchen finanziellen Risiken zu schützen.

Von Oliver Ponleroy, Fachjournalist

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Die ApoRisk® GmbH ist ein Versicherungsmakler und seit vielen Jahren Spezialist für Risiken der Apothekerinnen und Apothekern. Das Maklerunternehmen ist in der Apothekenbranche erfahren und unabhängig. Das Direktkonzept über die Internetportale aporisk.de und pharmarisk.de spart unseren Kunden viel Geld. Diese Ersparnis kommt dem hohen Wert und dem fairen Preis der Policen zugute.

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