Posted in Allgemein

Lebensversicherungen: BGH verbietet Missbrauch durch Anspruchsabtretung

Lebensversicherungen: BGH verbietet Missbrauch durch Anspruchsabtretung Posted on 21. August 2023

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in einem wegweisenden Urteil (IV ZR 268/21) vom 19. Juli 2023 eine klare Position zur Thematik der Rückabwicklung von Lebensversicherungen bezogen. Insbesondere geht es dabei um die Situation, in der ein Versicherter seine Lebensversicherungsansprüche kurz nach Vertragsabschluss an einen Dritten abtritt und später das Begehren auf Rückabwicklung der Versicherung aufgrund mangelhafter Belehrung geltend macht.

Der 4. Senat des BGH hebt hervor, dass ein derartiges nachträgliches Verlangen auf Rückabwicklung einer Lebensversicherung, bedingt durch unzureichende Belehrung bei Vertragsabschluss, als rechtsmissbräuchlich angesehen werden kann, wenn der Versicherte seine Ansprüche bereits beim Vertragsabschluss an einen Gläubiger abgetreten hat. Die Abtretung der Ansprüche an Dritte unmittelbar nach Abschluss stellt eine mögliche Umgehung der gesetzlichen Regelungen zur Rückabwicklung dar. Dies trifft vor allem dann zu, wenn der Versicherte im Vorfeld darüber informiert war, dass Ansprüche aufgrund der fehlerhaften Belehrung entstehen könnten.

Die Entscheidung des BGH zeigt eine klare Intention zur Unterbindung von rechtsmissbräuchlichen Praktiken im Zusammenhang mit der Rückabwicklung von Lebensversicherungen. Die Abtretung von Ansprüchen an Dritte soll nicht dazu dienen, gesetzliche Schutzmechanismen zu unterlaufen, sondern vielmehr den Schutz der Versicherten vor unvorteilhaften Vertragskonditionen sicherstellen und eine gerechte Behandlung gewährleisten.

Kommentar:

Dieses Urteil des Bundesgerichtshofs markiert einen bedeutenden Schritt zur Verhinderung möglichen Rechtsmissbrauchs bei der Rückabwicklung von Lebensversicherungen. Es bekräftigt deutlich, dass die sofortige Abtretung von Ansprüchen an Dritte nach Vertragsabschluss nicht als Mittel zur Umgehung von gesetzlichen Schutzmechanismen verwendet werden darf. Die Entscheidung unterstreicht die Wichtigkeit der Integrität von Versicherungsverträgen und der Rechte der Versicherungsnehmer.

Die Urteilsbegründung spiegelt eine ausgewogene Perspektive wider, welche die Notwendigkeit der Rechte der Versicherungsnehmer betont und gleichzeitig möglichen Missbrauch des Systems verhindert. Dieses Urteil sendet eine klare Botschaft an Versicherte, Gläubiger und Versicherungsunternehmen gleichermaßen: Die Rückabwicklung von Lebensversicherungen darf nicht für unlautere Absichten genutzt werden, sondern soll in angemessener Weise die Interessen der Versicherungsnehmer schützen.

Insgesamt trägt diese Entscheidung erheblich zur Stärkung der Integrität und Fairness in der Versicherungsbranche bei. Sie gewährleistet, dass die Gesetze und Bestimmungen zur Rückabwicklung von Lebensversicherungen in ihrem ursprünglichen Sinne angewendet werden – nämlich zum Schutz der Versicherten und zur Verhinderung von Missbrauch.

Von Oliver Ponleroy, Fachjournalist

Über die ApoRisk GmbH

Die ApoRisk® GmbH ist ein Versicherungsmakler und seit vielen Jahren Spezialist für Risiken der Apothekerinnen und Apothekern. Das Maklerunternehmen ist in der Apothekenbranche erfahren und unabhängig. Das Direktkonzept über die Internetportale aporisk.de und pharmarisk.de spart unseren Kunden viel Geld. Diese Ersparnis kommt dem hohen Wert und dem fairen Preis der Policen zugute.

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

ApoRisk GmbH
Scheffelplatz | Schirmerstr. 4
76133 Karlsruhe
Telefon: +49 (721) 161066-0
Telefax: +49 (721) 161066-20
https://aporisk.de/

Ansprechpartner:
Roberta Günder
Telefon: +49 (721) 16106610
E-Mail: info@aporisk.de
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel