Posted in Allgemein

Retaxation: Herausforderungen bei Verbandstoffen

Retaxation: Herausforderungen bei Verbandstoffen Posted on 2. August 2023

Die Frage der Austauschpflicht bei Verbandstoffen ist derzeit ein wichtiges Thema im Apothekenwesen. Retaxationen, also die Rückforderung von Vergütungen durch die Krankenkassen, werden immer wieder bei der Abgabe von Verbandstoffen an Patienten geltend gemacht. Insbesondere bei der Verwendung von rabattierten Verbandstoffen, die von den Krankenkassen vorgeschrieben werden, besteht die Gefahr einer Retaxation, wenn die Apotheke stattdessen einen nicht rabattierten Verbandstoff abgibt.

Die Austauschpflicht bei Verbandstoffen ist jedoch nicht eindeutig geregelt. Die Apotheken sind oft in einem Dilemma, da einerseits die Krankenkassen den Einsatz von rabattierten Verbandstoffen fordern, andererseits aber die Retaxation droht, wenn sie nicht exakt den vorgeschriebenen Verbandstoff abgeben. Dies kann zu Unsicherheiten führen und die Versorgung der Patienten beeinträchtigen.

Einige Apotheken berichten, dass sie sich gezwungen sehen, rabattierte Verbandstoffe abzugeben, um Retaxationen zu vermeiden, auch wenn sie davon überzeugt sind, dass ein nicht rabattierter Verbandstoff für den Patienten besser geeignet wäre. Dies kann zu einem Konflikt zwischen Wirtschaftlichkeit und bester medizinischer Versorgung führen.

Die Frage der Austauschpflicht bei Verbandstoffen erfordert daher eine klare und einheitliche Regelung, um die Apotheken vor unnötigen Retaxationen zu schützen und gleichzeitig die bestmögliche Versorgung der Patienten sicherzustellen.

Angesichts der Unsicherheiten und Herausforderungen, denen Apotheken bei Retaxationen gegenüberstehen, spielt die Retaxversicherung von Aporisk eine bedeutsame Rolle. Die Retaxversicherung bietet den Apotheken eine wichtige Absicherung, um finanzielle Risiken im Falle von Rückforderungen durch die Krankenkassen abzufedern.

Die Retaxversicherung ermöglicht es den Apotheken, bei berechtigten Retaxationen ihre Vergütung abzusichern und so finanzielle Einbußen zu vermeiden. Insbesondere bei unklaren Regelungen bezüglich der Austauschpflicht bei Verbandstoffen ist diese Absicherung von großem Wert, da sie den Apotheken eine gewisse finanzielle Planungssicherheit bietet.

Die Rolle der Retaxversicherung von Aporisk kann dazu beitragen, dass Apotheken weiterhin eine qualitativ hochwertige Versorgung ihrer Patienten gewährleisten können, ohne sich dabei übermäßigen finanziellen Belastungen auszusetzen. Sie trägt somit dazu bei, dass die Patientenversorgung nicht unter den Unsicherheiten und wirtschaftlichen Risiken leidet, die mit Retaxationen einhergehen können.

Insgesamt spielt die Retaxversicherung von Aporisk eine wichtige Rolle als Partner der Apotheken, um die Herausforderungen im Zusammenhang mit Retaxationen zu bewältigen und die Qualität der medizinischen Versorgung aufrechtzuerhalten. Durch eine verlässliche Absicherung können die Apotheken weiterhin ihre wichtige Rolle als Anlaufstelle für die Gesundheitsversorgung der Bevölkerung erfüllen.

von Oliver Ponleroy, Fachjournalist

Über die ApoRisk GmbH

Die ApoRisk® GmbH ist ein Versicherungsmakler und seit vielen Jahren Spezialist für Risiken der Apothekerinnen und Apothekern. Das Maklerunternehmen ist in der Apothekenbranche erfahren und unabhängig. Das Direktkonzept über die Internetportale aporisk.de und pharmarisk.de spart unseren Kunden viel Geld. Diese Ersparnis kommt dem hohen Wert und dem fairen Preis der Policen zugute.

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

ApoRisk GmbH
Scheffelplatz | Schirmerstr. 4
76133 Karlsruhe
Telefon: +49 (721) 161066-0
Telefax: +49 (721) 161066-20
https://aporisk.de/

Ansprechpartner:
Roberta Günder
Telefon: +49 (721) 16106610
E-Mail: info@aporisk.de
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel