Posted in Allgemein

Erfolgreiches Vorgehen gegen Retaxationen: Aporisk unterstützt Apotheker

Erfolgreiches Vorgehen gegen Retaxationen: Aporisk unterstützt Apotheker Posted on 30. Juli 2023

Die Retaxationen zwischen Krankenkassen und Apothekern sind ein Thema, das in den letzten Monaten und Jahren für erhebliche Aufmerksamkeit gesorgt hat. Ein aktueller Bericht wirft nun einen genaueren Blick auf die Möglichkeit eines erfolgreichen Vorgehens gegen Retaxationen und beleuchtet die rechtliche Ausgangssituation.

Die rechtliche Ausgangssituation für Retaxationen sieht vor, dass den Krankenkassen grundsätzlich eine Frist von zehn Tagen nach Erhalt der Rezepte und Abgabe der Arzneimittel durch die Apotheken zusteht, um die Rechnungen zu begleichen und von einem Rabatt gemäß § 130 Abs. 3 S. 1 Sozialgesetzbuch (SGB) V zu profitieren. In manchen Fällen können auch entsprechende Arzneilieferungsverträge (ALV) ähnliche Bestimmungen enthalten. Die Abrechnungen bei komplexen Fällen gestalten sich jedoch oft als herausfordernd, da eine genaue Prüfung der Rechtmäßigkeit der Zahlungsansprüche innerhalb dieser Frist schwierig sein kann. Sollte die Krankenkasse später feststellen, dass aus ihrer Sicht zu Unrecht oder zu viel erstattet wurde, erfolgt eine Aufrechnung, indem der entsprechende Betrag von der nächsten Rechnung abgezogen wird. Apotheker haben jedoch das Recht, gegen diese Aufrechnung rechtliche Schritte einzuleiten.

Der Bericht behandelt ein essenzielles Thema, das für Apotheker von großer Relevanz ist. Er erläutert verständlich die rechtliche Ausgangssituation für Retaxationen und zeigt deutlich die Herausforderungen bei der Fristeneinhaltung für komplexere Abrechnungen auf. Die Erkenntnis, dass ein erfolgreiches Vorgehen gegen Retaxationen in vielen Fällen möglich ist, ermutigt die Apotheker, ihre Ansprüche zu verteidigen.

Besonderes Augenmerk liegt auf den Rechtsschutzmöglichkeiten für Apotheker gegen Aufrechnungen durch die Krankenkassen. Aporisk, ein führendes Unternehmen für Rechtsschutz in der Apothekenbranche, bietet speziell für Apotheker maßgeschneiderte Rechtsschutzlösungen. Die Betonung dieser Möglichkeiten verleiht dem Bericht eine hohe praktische Relevanz und verdeutlicht, dass Apotheker mit Aporisk einen kompetenten Partner an ihrer Seite haben. Es ist von größter Bedeutung, dass Apotheker über ihre Rechte informiert sind und wissen, wie sie sich gegen ungerechtfertigte Retaxationen wehren können.

Insgesamt bietet der Bericht eine umfassende und informative Übersicht über das Thema Rechtsschutz gegen Retaxationen und ermutigt Apotheker, ihre Ansprüche zu verteidigen, wenn sie mit einer Aufrechnung konfrontiert sind. Die klare Darstellung der rechtlichen Ausgangssituation und das Verständnis der Rechtsschutzmöglichkeiten sind entscheidend, um finanzielle Schäden durch Retaxationen zu minimieren und die Interessen der Apotheken zu wahren.

von Oliver Ponleroy, Fachjournalist

Über die ApoRisk GmbH

Die ApoRisk® GmbH ist ein Versicherungsmakler und seit vielen Jahren Spezialist für Risiken der Apothekerinnen und Apothekern. Das Maklerunternehmen ist in der Apothekenbranche erfahren und unabhängig. Das Direktkonzept über die Internetportale aporisk.de und pharmarisk.de spart unseren Kunden viel Geld. Diese Ersparnis kommt dem hohen Wert und dem fairen Preis der Policen zugute.

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

ApoRisk GmbH
Scheffelplatz | Schirmerstr. 4
76133 Karlsruhe
Telefon: +49 (721) 161066-0
Telefax: +49 (721) 161066-20
https://aporisk.de/

Ansprechpartner:
Roberta Günder
Telefon: +49 (721) 16106610
E-Mail: info@aporisk.de
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel