Posted in Ausbildung / Jobs

TÜV Rheinland: Einwilligung des Arbeitgebers für Haustiere am Arbeitsplatz erforderlich

TÜV Rheinland: Einwilligung des Arbeitgebers für Haustiere am Arbeitsplatz erforderlich Posted on 26. Juli 2018

Haustiere wie Hunde oder Katzen am Arbeitsplatz – Streitpunkt unter Kollegen oder Stimmungsaufheller? Eine repräsentative Umfrage des Forschungsinstituts Civey im Auftrag von TÜV Rheinland vom Mai 2018 zeigt, dass die Meinungen hierzu weit auseinander gehen: 45 Prozent der mehr als 10.000 Befragten sind der Meinung, dass Tiere am Arbeitsplatz zu einem freundlicheren Umgang miteinander führen. 40 Prozent dagegen glauben dies nicht. Das zeigt: Es ist wichtig, sich vor der Mitnahme von Tieren genau zu erkundigen und mit den Kolleginnen und Kollegen zu sprechen. Zudem benötigen Tierhalter die Einwilligung des Arbeitgebers, bevor sie ihr Haustier mit an den Arbeitsplatz nehmen.

Absprache mit Vorgesetzten und Kollegen

Je nach Unternehmen und Arbeitsbereich können Hygienevorschriften und rechtliche Grenzen die Tiermitnahme verbieten. „In Betrieben, die Nahrungsmittel verarbeiten, in der Produktion sensibler technischer Geräte oder auch in der Pharmabranche haben Tiere aufgrund hygienischer und sicherheitstechnischer Standards nichts zu suchen“, sagt Regine Gralla-Züge, Expertin aus dem Bereich Arbeitsmedizin und Arbeitssicherheit bei TÜV Rheinland. Unbedenklicher sei das Mitbringen eines Haustiers in Büros ohne angeschlossene Produktion und in Betrieben, die keinen hygienischen Auflagen unterliegen. Aber hier sollte das Wohlbefinden der Kolleginnen und Kollegen unbedingt berücksichtigt werden. „Der Arbeitgeber entscheidet, ob er Tiere am Arbeitsplatz erlaubt und wägt dabei die Interessen aller Beteiligten ab“, so Gralla-Züge.

Überwiegend positive Einschätzung

Frauen können Tieren am Arbeitsplatz mehr abgewinnen als Männer: Während 50 Prozent der befragten Frauen davon ausgehen, dass Haustiere das Betriebsklima verbessern, sind lediglich 39 Prozent der Männer davon überzeugt. „Vor allem Hunde können durch ihre zutrauliche Art für gute Stimmung im Büro sorgen. Ein Tier kann gemeinsames Gesprächsthema und ein Katalysator für positive Emotionen sein sowie zum Stressabbau beitragen“, unterstreicht Regine Gralla-Züge. Allerdings sollte das Tier nicht von der eigentlichen Arbeit ablenken und Ängste oder Vorbehalte von anderen Mitarbeitern dürfen nicht übergangen werden. Gleiches gilt auch unbedingt, wenn Kolleginnen oder Kollegen allergisch beispielsweise auf Tierhaar reagieren

Über TÜV Rheinland

TÜV Rheinland ist ein weltweit führender unabhängiger Prüfdienstleister mit 145 Jahren Tradition. Im Konzern arbeiten über 20.000 Menschen rund um den Globus. Sie erwirtschaften einen Jahresumsatz von knapp 2 Milliarden Euro. Die unabhängigen Fachleute stehen für Qualität und Sicherheit von Mensch, Technik und Umwelt in fast allen Wirtschafts- und Lebensbereichen. TÜV Rheinland prüft technische Anlagen, Produkte und Dienstleistungen, begleitet Projekte, Prozesse und Informationssicherheit für Unternehmen. Die Experten trainieren Menschen in zahlreichen Berufen und Branchen. Dazu verfügt TÜV Rheinland über ein globales Netz anerkannter Labore, Prüfstellen und Ausbildungszentren. Seit 2006 ist TÜV Rheinland Mitglied im Global Compact der Vereinten Nationen für mehr Nachhaltigkeit und gegen Korruption. Website: www.tuv.com

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

TÜV Rheinland
Am Grauen Stein
51105 Köln
Telefon: +49 (221) 806-2148
http://www.tuv.com

Ansprechpartner:
Rolf Vesenmaier
Presserefernt
Telefon: +49 (221) 806-2148
Fax: +49 (221) 806-1567
E-Mail: Rolf.Vesenmaier@de.tuv.com
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel