Posted in Medien

Bayern: Datenschutz als Kriterium im Vergabeverfahren

Bayern: Datenschutz als Kriterium im Vergabeverfahren Posted on 22. Mai 2023

Zahlreiche Leistungen und Produkte, die von der öffentlichen Hand in Bayern beschafft werden, haben Bezüge zum Datenschutz und müssen einschlägigen rechtlichen Anforderungen sowie ergänzenden technisch-organisatorischen Standards entsprechen. Dazu zählen z. B. Cloud-Lösungen zum Hosten von Bürgerdaten, Textverarbeitungsprogramme oder auch Aktenschränke zur Aufbewahrung von Papierakten.

Die neue Orientierungshilfe zeigt auf, wie das Ziel „Datenschutzkonformität“ in den Beschaffungsvorgängen zur Geltung gebracht werden kann. Sie führt durch den Ablauf eines Beschaffungsprozesses, identifiziert vergaberechtliche „Einfallstore“ für datenschutzrechtliche Vorgaben und erläutert, wie diese zielführend einbezogen und umgesetzt werden können.

„Die Weichen zum rechten, also (auch) datenschutzgerechten Produkt werden (spätestens) im Zuge des Beschaffungsprozesses gestellt. Bayerische öffentliche Stellen sollten die Lage dieser Weichen kennen und wissen, wie man sie zielführend bedient.“

Das 43-seitige Papier steht zudem an der Schnittstelle von Vergaberecht und Datenschutzrecht.

„Ich hoffe, meine neue Orientierungshilfe kann dazu beitragen, dass Vergaberecht und Datenschutzrecht noch mehr als bisher ins Gespräch kommen. Dass Beschaffungsprozesse konsequent auf datenschutzkonforme Leistungen ausgerichtet werden, ist eine unabdingbare Voraussetzung für einen sparsamen und wirtschaftlichen Mitteleinsatz.“, so Prof. Dr. Thomas Petri.

Die Orientierungshilfe kann unter www.datenschutz-bayern.de, Rubrik „Datenschutzreform 2018“, kostenfrei abgerufen werden.

Quelle:

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

Vergabe24 GmbH
Universitätsring 6
06108 Halle (Saale)
Telefon: 0345 12260131
http://www.vergabe24.de

Ansprechpartner:
Oxana Ponomareva
Online-Marketer
Telefon: 0345 12260135
E-Mail: redaktion@vergabe24.de
Dr. Sabine Rittweger
Standortleiterin
Telefon: 0345 12260134
E-Mail: sabine.rittweger@vergabe24.de
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel