Posted in Allgemein

BIEK-Vorsitzender Marten Bosselmann zur Gewichtsbegrenzung von Paketen

BIEK-Vorsitzender Marten Bosselmann zur Gewichtsbegrenzung von Paketen Posted on 11. April 2023

„Den Paketdiensten ist der Schutz der Gesundheit ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter selbstverständlich ein wichtiges Anliegen. Auch angesichts des aktuellen Fach- und Arbeitskräftemangels ist die Sicherstellung von guten Arbeitsbedingungen und eine wertschätzende Zusammenarbeit essenziell. Durch das etablierte Präqualifizierungsverfahren PQ KEP sowie die internen Auditprogramme der Unternehmen wird sichergestellt, dass die geforderten Qualitätsstandards zum Schutz der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer überwacht und eingehalten werden. Um die Belastung der körperlich durchaus herausfordernden Arbeit der Paketzustellung und -sortierung zu verringern, testen Paketdienste technische Innovationen und wenden bewährte Maßnahmen an, die für Entlastung sorgen. Von automatischen Sortiersystemen am Band und den Einsatz von Exoskeletten zur Rückenentlastung über die ergonomische Optimierung von Fahrzeugen bis zur Verkürzung von Laufwegen dank neuer Navigationssysteme – die Unternehmen der Paketbranche investieren laufend in die effiziente und ressourcenschonende Paketlogistik.

Das durchschnittliche Gewicht eines Pakets ist in den letzten Jahren mit steigendem E-Commerce-Anteil tendenziell kleiner und leichter geworden. Derzeit liegt das Durchschnittsgewicht bei rund 5 Kilogramm. Pakete, die über 20 Kilogramm wiegen, sind mit weniger als 5 Prozent die Ausnahme, nicht die Regel. Die Zustellerinnen und Zusteller werden regelmäßig in Hinblick auf den Arbeitsschutz geschult und verfügen über Transporthilfen wie Sackkarren. Es ist geübte Praxis, dass besonders schwere oder sperrige Pakete üblicherweise nicht in der regulären Sortierung abgewickelt werden. Eine Gewichtskennzeichnung durch die Versender ist zweifellos sinnvoll. Sie schützt die Zustellerinnen und Zusteller zusätzlich. Nicht zuletzt trägt auch die erfolgreiche Erstzustellung zur Entlastung der Zustellerinnen und Zusteller bei. Empfängerinnen und Empfänger können entscheidend daran mitwirken, indem sie im Falle ihrer Abwesenheit eine Abstellgenehmigung erteilen oder einen alternativen Zustellort wählen.

Die Pläne des Bundesarbeitsministers Hubertus Heil, Gewichtsbegrenzungen von Paketen im Rahmen der aktuellen Novelle des Postgesetzes festzusetzen, sehen wir allerdings kritisch. Wir warnen davor, das Postgesetz in seinem Kern als Wettbewerbsgesetz mit fachfremden Aspekten zu verwässern. Das Arbeitsschutzrecht bietet hierfür den geeigneten Raum.“

Über BPEX – Bundesverband Paket- und Expresslogistik e. V.

Der 1982 gegründete Bundesverband Paket und Expresslogistik (BIEK) ist die politische Interessenvertretung führender Anbieter von Kurier-, Express- und Paketdienstleistungen in Deutschland. In Zusammenarbeit mit ihren Partnern – rund 3.500 kleinen und mittelständischen Logistikunternehmen – bieten die Mitgliedsunternehmen DPD, GLS, GO!, Hermes und UPS ihren Kundinnen und Kunden eine flächendeckende Zustellung von der Hallig bis zur Alm, in der Stadt und auf dem Land. Die gesamte Branche in Deutschland realisiert derzeit jährliche Umsätze in Höhe von 26,9 Milliarden Euro, beschäftigt rund 266.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und befördert mehr als 4,5 Milliarden Sendungen pro Jahr.

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

BPEX – Bundesverband Paket- und Expresslogistik e. V.
Dorotheenstraße 33
10117 Berlin
Telefon: +49 (30) 2061786
Telefax: +49 (30) 20617888
http://www.bpex-ev.de

Ansprechpartner:
Heike Hoffert
Leiterin Verbandsmanagement und Marketing
Telefon: +49 (30) 20617874
E-Mail: heike.hoffert@biek.de
Für die oben stehende Story ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel