Posted in Finanzen / Bilanzen

Ausgabe von Escrow-Aktien im Zusammenhang mit dem Erwerb des Goldprojekts Bilboes in Simbabwe

Ausgabe von Escrow-Aktien im Zusammenhang mit dem Erwerb des Goldprojekts Bilboes in Simbabwe Posted on 30. März 2023

Bezüglich der Pressemitteilung der Caledonia Mining Corporation Plc („Caledonia“ oder das „Unternehmen“ – https://www.commodity-tv.com/ondemand/companies/profil/caledonia-mining-corporation-plc/) vom 6. Januar 2023 hinsichtlich der Akquisition von Bilboes Gold Limited (die „Transaktion“) durch das Unternehmen gibt Caledonia bekannt, dass es eine Mitteilung zur Ausgabe der Escrow-Aktien (wie unten definiert) erhalten hat.

Zur Erinnerung: 441.095 der Aktien, die im Rahmen der Transaktion an Toziyana Resources Limited („Toziyana“) ausgegeben werden sollten (die „Escrow-Aktien“/treuhänderisch verwaltete Aktien), wurden von Caledonia einbehalten und stattdessen an Shining Capital Holdings II LP („Shining Capital“) ausgegeben, um eine separate Geschäftsvereinbarung zwischen der Holdinggesellschaft von Toziyana und der Tochtergesellschaft von Shining Capital, Infinite Treasure Limited, zu erfüllen. Die Ausgabe der Escrow-Aktien an Shining Capital stand unter dem Vorbehalt der Genehmigung der Geschäftsvereinbarung zwischen der Holdinggesellschaft von Toziyana und Infinite Treasure Limited durch die Reserve Bank of Zimbabwe. Nach Erhalt der oben genannten Genehmigung haben Toziyana und Shining Capital das Unternehmen jetzt angewiesen, die Escrow-Aktien auszugeben. 

Shining Capital hält nach Abschluss der Transaktion 1.386.723 Aktien, was zum heutigen Datum 7,68 % des vollständig verwässerten Aktienkapitals des Unternehmens entspricht, wenn man die Ausgabe der Platzierungsaktien (wie in der Pressemitteilung des Unternehmens vom 24. März 2023 definiert) berücksichtigt, die heute um 8.00 Uhr zum Handel am AIM zugelassen werden sollen. Nach der Ausgabe der Escrow-Aktien wird Shining Capital 1.827.818 Aktien halten, was 9,88 % des vollständig verwässerten Aktienkapitals des Unternehmens entspricht.

Nach der Ausgabe der Escrow-Aktien, die voraussichtlich am 4. April 2023 erfolgen wird, wird Caledonia über insgesamt 18.506.156 Stammaktien ohne Nennwert verfügen, die alle stimmberechtigt sind. In dieser Zahl sind jedoch keine Aktien enthalten, die im Rahmen der Platzierung in Simbabwe (wie ebenfalls in der Mitteilung des Unternehmens vom 24. März 2023 definiert) ausgegeben werden. Eine Aktualisierung dazu wird am 31. März 2023 bekannt gegeben.

Die Zahl von 18.506.156 Stammaktien kann von den Aktionären als Nenner für die Berechnungen verwendet werden, mit denen sie feststellen, ob sie verpflichtet sind, ihre Beteiligung am Unternehmen oder eine Änderung ihrer Beteiligung am Unternehmen zu melden.

Caledonia hat die Zulassung der Depositary Interests, die die Escrow-Aktien repräsentieren, zum Handel am AIM beantragt, und es wird davon ausgegangen, dass der Handel mit diesen Wertpapieren am 4. April 2023 beginnen wird.

Zur Erinnerung: Im Rahmen der Transaktion behält Caledonia weiterhin 5 % der gesamten Gegenleistungsaktien (256.152 Aktien (die „Nachzugsaktien“)) ein, um die üblichen Anpassungen des Kaufpreises für außerordentliche Verbindlichkeiten, die vor dem Abschluss der Transaktion entstanden sind, zu berücksichtigen. Diese Berechnung wird voraussichtlich in Kürze abgeschlossen sein und weitere Aktien werden zu gegebener Zeit ausgegeben.

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

Swiss Resource Capital AG
Poststrasse 1
CH9100 Herisau
Telefon: +41 (71) 354-8501
Telefax: +41 (71) 560-4271
http://www.resource-capital.ch

Ansprechpartner:
Jochen Staiger
CEO
Telefon: +41 (71) 3548501
E-Mail: js@resource-capital.ch
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel