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Investitionsabzugsbetrag: Frist für Investitionen bis Ende 2023 verlängert

Investitionsabzugsbetrag: Frist für Investitionen bis Ende 2023 verlängert Posted on 15. März 2023

Landwirte können Investitionen, für die sie in den Jahren 2017, 2018 und 2019 steuerliche Rücklagen gebildet haben, noch bis Ende 2023 tätigen. Der Investitionszeitraum wurde aufgrund der Corona-Pandemie verlängert.

Was ist der Investitionsabzugsbetrag?

Beispiel:

Ein Landwirt möchte sich im nächsten Jahr einen neuen Ackerpflug kaufen. Er plant, die neue Maschine über einen längeren Zeitraum in seinem landwirtschaftlichen Betrieb einzusetzen.

Der Investitionsabzugsbetrag (IAB) ist ein Betrag, den der Landwirt schon vor dem Kauf des neuen Ackerpflugs in seiner Steuererklärung geltend machen kann. Damit kann er seinen zu versteuernden Gewinn senken und Geld ansparen. So kann er den neuen Pflug im nächsten Jahr leichter finanzieren.

Warum gibt es den IAB?

Der IAB soll kleinen und mittleren Betrieben helfen, Investitionen in der nahen Zukunft erschwinglicher zu machen. Der IAB ermöglicht es den Betrieben, in den Jahren vor einer begünstigten Investition Rücklagen zu bilden. Dann kann er diese besser finanzieren.

Was sind die Investitionszeiträume und -fristen?

Wenn ein Landwirt in seiner Steuererklärung einen Betrag für eine geplante Investition abzieht, hat er normalerweise drei Jahre Zeit, um diese Investition tatsächlich auch zu machen.

Tätigt der Landwirt die Investition, für die Rücklagen gebildet wurde, nicht innerhalb dieser Frist, müsste er die Investitionsabzugsbeträge rückgängig machen. Das bedeutet, dass er Steuern und Zinsen nachzahlen müsste.

Aufgrund der Corona-Pandemie und der verschlechterten wirtschaftlichen Lage wäre es vielen Betrieben nicht möglich gewesen, die geplanten Investitionen innerhalb von drei Jahren zu machen. Die verlängerten Investitionszeiträume verhindern, dass diese Betriebe ihre Rücklagen für Investitionen rückgängig machen müssen.

Beträge, die in den Jahren 2017, 2018 und 2019 für begünstigte Investitionen abgezogen wurden, können landwirtschaftliche Unternehmen jetzt noch bis Ende 2023 für ihre geplanten Investitionen verwenden. „Für Landwirte ist die Fristverlängerung ein Segen. Denn sonst müssten sie in dieser schon schwierigen Phase mit den teils erheblichen Preissteigerungen weitere finanzielle Belastungen bei der Rückzahlung von Steuern und Zinsen stemmen“, sagt Ecovis-Steuerberater Alexander Kimmerle in Kempten.

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