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Neue Förderrichtlinien ab dem 2. Januar 2023

Neue Förderrichtlinien ab dem 2. Januar 2023 Posted on 2. Januar 2023

Das Bundesamt für Wirtschaft- und Ausfuhrkontrolle (BAFA) hat eine neue Richtlinie für das Förderprogramm „Förderung unternehmerischen Know-hows“ veröffentlicht. Darauf weist die Industrie- und Handelskammer (IHK) Bonn/Rhein-Sieg Unternehmen und Berater/innen hin. „Ab dem 2. Januar 2023 ist es Unternehmen nunmehr wieder möglich, pro Kalenderjahr zwei Anträge (vormals einer) für alle organisatorischen, wirtschaftlichen und personellen Fragen im Rahmen externer Unternehmensberatung zu stellen, im Rahmen der Richtlinien-Laufzeit bis Ende 2026 sogar deren fünf“, sagt IHK-Referent Christian Pinnekamp. Wichtige Neuerungen sind auch der Wegfall der Krisenberatung mit vormals 90 prozentiger Förderung sowie die Einführung einer einheitlichen Bemessungsgrundlage für Berater/innen in Höhe von 3.500 Euro; unabhängig von der Lebensdauer der Betriebe (vormals 4.000 Euro für Jungbetriebe, 3.000 Euro für Bestandsbetriebe), gleichbedeutend mit einer 50 prozentigen Förderquote.

Außerdem hat die BAFA die Notwendigkeit eines Kontaktgesprächs mit Regionalpartnern wie der IHK Bonn/Rhein-Sieg reduziert auf Betriebe mit maximal 12 Monaten Bestehen. „Alle weiteren Unternehmen können die Anträge nunmehr direkt online im Internet stellen und bearbeiten“, so Pinnekamp: „Damit ist dieses Förderprogramm die bundesweit digitalisierteste Beratungsförderung.“

Die IHK Bonn/Rhein-Sieg weist alle Interessenten auf die IHK-Fördersprechstunde am 11. Januar 2023 und die Fördermesse am 2. März 2023 hin. Anmeldungen dazu können unter www.ihk-bonn.de, Webcode @14, erfolgen. Weitere Informationen bei Christian Pinnekamp, Telefon 0228 2284 232, E-Mail pinnekamp@bonn.ihk.de.

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