Der Blick auf die Kernhaushalte von Bund, Ländern, Gemeinden und Sozialversicherungen bietet immer weniger ein vollständiges Bild staatlicher Aktivitäten. In den letzten zehn Jahren sind Anzahl und ökonomische Bedeutung von öffentlichen Unternehmen sehr stark gewachsen, deren Zahlen nicht in den Kernhaushalten enthalten sind. Dies belegt eine Studie, die das ZEW Mannheim mit Unterstützung der Strube Stiftung durchgeführt hat. Unternehmen, die mehrheitlich im staatlichen Besitz sind, haben den ZEW-Berechnungen zufolge inzwischen eine beträchtliche Bedeutung. Fast 40 Prozent aller Beschäftigten im öffentlichen Sektor in Deutschland arbeiten für Staatsunternehmen im Staatsbesitz und nicht mehr für öffentliche Behörden, die aus den Kernhaushalten finanziert werden. Die Anzahl dieser Unternehmen ist seit 2008 besonders bei Kommunen und Bundesländern stark gestiegen. Bei den Kommunen betrug der Zuwachs 26 Prozent, bei den Ländern sogar 54 Prozent. Auf kommunaler Ebene erreicht die Anzahl der Beschäftigten damit in etwa die gleiche Größenordnung wie in den Kernhaushalten, die Gesamtverschuldung der kommunalen Unternehmen übersteigt sogar die in den Kernhaushalten ausgewiesene Verschuldung. Im Vergleich zu Behörden bieten öffentliche Unternehmen möglicherweise Vorteile in Bezug auf Flexibilität und betriebswirtschaftliche Steuerung und sind daher den Studienautoren zufolge nicht grundsätzlich negativ zu bewerten. „Die hohe Verschuldung außerhalb der Haushalte verschlechtert jedoch die Fiskaltransparenz. Besonders die üblichen Verschuldungszahlen der Bundesländer sind inzwischen nur noch von eingeschränkter Aussagefähigkeit“, gibt ZEW-Ökonom und Ko-Autor
Justus Nover zu bedenken. So belegen die Berechnungen, dass sich die Pro-Kopf-Verschuldung der Bundesländer stark unterscheidet, je nachdem, ob nur die Kernhaushalte oder auch die Verschuldung der öffentlichen Unternehmen betrachtet werden. Besonders einige ohnehin im Kernhaushalt hoch verschuldete Länder wie Berlin oder das Saarland weisen demnach eine besonders hohe Verschuldung bei den Unternehmen im Staatsbesitz auf, aber auch ein wohlhabendes Land wie Hessen. „Für die Schuldenbremse im Grundgesetz sind unsere Resultate ebenfalls wichtig. Auch wenn unsere Analyse es nicht beweisen kann, drängt sich der Verdacht auf, dass der Bund und die Länder hier Schulden dorthin verschieben, wo sie von der Schuldenbremse nicht untersagt sind“, so
Prof. Dr. Friedrich Heinemann, Forschungsbereichsleiter am ZEW und Studienleiter.
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