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Rheinland-Pfalz: Vergabe an Generalunternehmen statt Losaufteilung?

Rheinland-Pfalz: Vergabe an Generalunternehmen statt Losaufteilung? Posted on 17. März 2022

Die Pläne der rheinland-pfälzischen Landesregierung, für den Wiederaufbau nach der Flut das Vergaberecht zu ändern, stoßen beim Rechnungshof auf Skepsis.

Noch immer sind die Folgen der Flutkatastrophe im Ahrtal vom vergangenen Juli zu spüren. Damit ein schnellerer Wiederaufbau möglich wird, will die rheinland-pfälzische Regierung Vergaberegeln für Bautätigkeiten des Landes im Unterschwellenbereich lockern. Das betrifft den Grundsatz der Vergabe nach Einzellosen, die im Mittelstandsförderungsgesetz vorgeschrieben ist. Aufträge sollen auch an Generalunternehmer vergeben werden können.

Besondere Ausnahmesituation

Um so verfahren zu können, muss die Landesregierung nach dem Gesetzentwurf eine besondere Ausnahmesituation feststellen. Das jedoch ruft Skepsis beim Landesrechnungshof hervor. Eine solche Entscheidung sollte besser der Landtag treffen.

Der Rechnungshof weist ebenfalls darauf hin, dass der kommunale Bauherr seine Projektverantwortung nicht an den Generalunternehmer delegieren kann. Er stellt fest: „Hierfür bedarf es weiterhin entsprechend qualifizierten Personals, das (…) vielerorts fehlt.“ Die Befürchtung ist, dass eine Gesetzesänderung nicht zur erhofften Schnelligkeit führen könnte.

Die Gesetzesnovelle befindet sich derzeit in der parlamentarischen Beratung.

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