Posted in Ausbildung / Jobs

Höhere Heizkosten können zu Anspruch auf Grundsicherung führen

Höhere Heizkosten können zu Anspruch auf Grundsicherung führen Posted on 5. August 2022

Angesichts steigender Energiepreise weisen die Region Hannover und das Jobcenter Region Hannover darauf hin, dass für Menschen, die Grundsicherung beziehen, die tatsächlichen Heizkosten übernommen werden – soweit sie einen angemessenen Rahmen nicht übersteigen. Was angemessen ist, hängt wiederum vom aktuellen Preisniveau und den Besonderheiten des Einzelfalls ab. „Wir nehmen wahr, dass gerade Menschen mit geringem Einkommen dem nächsten Winter mit Sorge entgegensehen“, sagt Dr. Andrea Hanke, Sozialdezernentin der Region Hannover. „Es ist immer sinnvoll, sich beraten zu lassen: Auch Menschen, die bisher keine Unterstützungsleistungen erhalten, können durch die gestiegenen Heizkosten anspruchsberechtigt werden, wenn sich eine Hilfebedürftigkeit ergibt.“

Für erwerbsfähige Menschen mit geringem Einkommen im Alter von 15 Jahren bis zum gesetzlichen Renteneintrittsalter ist das Jobcenter Ansprechpartner. „Wer finanziell in Schwierigkeiten ist, sollte in jedem Fall einen Antrag auf Grundsicherung beim Jobcenter stellen. Wir prüfen dann, ob es einen Anspruch gibt“, sagt Ana Paula Büsse, stellvertretende Geschäftsführerin des Jobcenters Region Hannover. Ein Antrag auf Grundsicherung beim Jobcenter ist auch online oder per Post möglich. Die persönliche Vorsprache ist nicht erforderlich. Mehr Infos unter www.jobcenter-region-hannover.de/antrag. Fragen beantwortet das Jobcenter unter Telefon (0511) 6559-1000.

Wer nicht erwerbsfähig ist oder das Renteneintrittsalter erreicht hat, kann sich an das zuständige Sozialamt wenden.

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

Region Hannover
Hildesheimer Str. 20
30169 Hannover
Telefon: +49 (511) 616-0
Telefax: +49 (511) 61622499
http://www.hannover.de

Ansprechpartner:
Frauke Bittner
Pressesprecherin
Telefon: +49 (511) 616229-58
E-Mail: frauke.bittner@region-hannover.de
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel