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Transformationsberatung in Richtung „green economy“

Transformationsberatung in Richtung „green economy“ Posted on 28. Juni 2022

Mit der Transformationsberatung als Schwester der bewährten Potentialberatung will das Land Nordrhein-Westfalen kleine und mittelständische Unternehmen mit zehn bis 250 Beschäftigten beim Umbau Richtung Klimaneutralität und Nachhaltigkeit unterstützen. Die entsprechenden Mittel aus dem Europäischen Sozialfonds (ESF) können ab dem 1. Juli 2022 über die Industrie- und Handelskammer (IHK) Bonn/Rhein-Sieg beantragt werden. „Gefördert wird über die Transformationsberatung die Entwicklung klima- und umweltfreundlicher Konzepte für Betriebe, um Unternehmen zukunftssicher zu machen“, sagt IHK-Berater Christian Pinnekamp: „Dazu zählen auch Vorhaben mit Aspekten strategischer Personalentwicklung und die Anpassung bestehender Philosophien im Sinne einer Umweltkultur.“ Gefördert werden 40 Prozent der Kosten, maximal 12 Beratertage, mit einer maximalen Tagesförderung von 400 Euro.

Eine Aufsplittung der 12 Tage auf mehrere Anträge ist zwar möglich. Pinnekamp: „Die Entwicklung von Unternehmen hin zur einer „green economy“ ist mit Geschäftsprozessen, Personalführung und kultureller Neuausrichtung sehr komplex, so dass eine Beantragung „am Stück“ angeraten ist.“ Die Transformationsberatung ist ausdrücklich nicht als optionale zweite Potentialberatung (innerhalb von 36 Monaten Programmphase) zu verstehen: Die Inhalte der Beratung im Sinne der  ökologischen Modernisierung von Produkten und Produktionsprozessen sind ausführlich darzustellen, wie auch die explizite Beschäftigung mit Aspekten wie Ressourceneffizienz bzw. Emissionsreduktion. Anders als bei der Potentialberatung wird zum Abschluss der Beratung auch kein Handlungsplan, sondern eine Strategiedarstellung gefordert, sowie eine meilenstein-basierte Planung für den Aufbau der Team-Kompetenzen im Sinne einer „green economy“.

Die Transformationsberatung kann – wie die Potentialberatung auch – zukünftig um einen ebenfalls neu geschaffenen Baustein der sog. „Neustartberatung“ ergänzt werden. Die dafür veranschlagten zwei Tage als Ergänzungsangebot sind für diejenigen Betriebe als Beratung möglich, die mittels einer Massenentlassungsanzeige gemäß @17 KSchG binnen der letzten sechs Monate einschneidende Personaleffekte nachweisen können. In diesen Fällen soll einer etwaigen Verunsicherung in der Belegschaft infolge der reduzierten Personaldecke durch offene Kommunikation über die Zukunft und die Restrukturierung des Betriebs begegnet werden.
Weitere Informationen über beide Förderprogramme gibt es unter www.ihk-bonn.de, Webcode @3908 und @3909.

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