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Urteil des Bundesverwaltungsgerichts im Pay-TV-Verfahren

Urteil des Bundesverwaltungsgerichts im Pay-TV-Verfahren Posted on 8. Juni 2022

Das Bundesverwaltungsgericht hat die von der Wettbewerbskommission gegen Swisscom und Cinetrade verhängte Sanktion von CHF 71.8 Millionen bestätigt. Swisscom und Blue Entertainment (früher Cinetrade) sind nach wie vor überzeugt, sich beim Vermarkten von Sportinhalten rechtmässig verhalten zu haben. Swisscom prüft zurzeit, ob das Urteil ans Bundesgericht weitergezogen wird.

Im Jahr 2016 hat die Wettbewerbskommission (WEKO) eine Sanktion in Höhe von CHF 71,8 Mio. wegen angeblich unzulässigem Verhalten bei der Vermarktung von Sportinhalten über Pay-TV in der Zeit von 2002 bis 2012 gegen Swisscom und Cinetrade verhängt. Der Vorwurf der WEKO lautete, die Unternehmen hätten eine marktbeherrschende Stellung insbesondere bei der Bereitstellung nationaler Fussball- und Eishockeyübertragungen inne und müssten allen TV-Plattformen in der Schweiz – soweit technisch möglich – ein gleichwertiges Teleclub-Sportangebot zu nichtdiskriminierenden Bedingungen anbieten.

Die Kundinnen und Kunden erhalten heute das komplette Sportangebot

Heute erhalten TV-Kunden und Kundinnen längst den gesamten Sport-Content von Swisscom/Blue und Sunrise UPC. Auch kleinere Akteure auf dem TV-Markt profitieren davon und erhalten den Sport-Content der beiden Anbieter. Davon profitieren alle sportinteressierten Kundinnen und Kunden der verschiedenen Anbieter.

Hohe Investitionen in Ausbau von Sportübertragungen

Swisscom und die Cinetrade-Gruppe verhielten sich auch in den Jahren von 2002 bis 2012 im Vermarkten von Sportinhalten über Pay-TV rechtmässig. Die Übertragungsrechte für Sportinhalte werden wie in anderen Ländern periodisch in einem offenen Verfahren vergeben, an dem sich auch andere Interessenten, beispielsweise Kabelnetzunternehmen, beteiligen können. Die hohen Investitionen, die Swisscom und Cinetrade in den Jahren 2002 bis 2012 getätigt haben, um die zuvor in der Schweiz vernachlässigten Sportübertragungen als attraktive Inhalte für das Pay-TV anbieten zu können, rechtfertigten ein minimal erweitertes Sportangebot bei der Verbreitung über die Swisscom TV-Plattform. Nur dadurch konnten die Investitionen damals genügend geschützt werden.

Erst dank des Einstiegs von Swisscom ins TV-Geschäft im Jahr 2006 erhielten die Konsumenten in dem von Kabelnetzbetreibern monopolisierten Umfeld des Schweizer Fernsehmarktes überhaupt eine Alternative und entstand in der Folge intensiver Wettbewerb. Im Zuge dieses Wettbewerbes wurde von Swisscom und Cinetrade/Teleclub sukzessive ein umfassendes Angebot an Live-Übertragungen der Schweizer Fussball- und Eishockeyliga aufgebaut. Sportinteressierte profitieren heute dank dem Engagement von Swisscom und Cinetrade von einem viel breiteren Angebot an Live-Übertragungen sowohl im Free-TV wie auch Pay-TV, sowohl auf der Swisscom TV-Plattform als auch auf den Netzen der Kabelnetzbetreiber.

Swisscom wird die Auswirkungen des Bundesverwaltungsgerichtsentscheids nun vertieft analysieren und prüft einen allfälligen Weiterzug ans Bundesgericht. Die durch das Urteil bestätigte Busse wird das Betriebsergebnis (EBITDA) des zweiten Quartals im Umfang von CHF 71.8 Mio. belasten. Die Guidance für das Geschäftsjahr 2022 bleibt unverändert.

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