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UKCA-Kennzeichnung für Maschinen und Industrieprodukte (Webinar | Online)

UKCA-Kennzeichnung für Maschinen und Industrieprodukte (Webinar | Online) Posted on 1. Juni 2022

In wenigen Monaten endet aller Voraussicht nach die Übergangsfrist für das UKCA-Kennzeichen. Das bedeutet, dass Produkte ab dem 01.01.2023 nur noch in Großbritannien in Verkehr gebracht werden können, wenn sie das neue UKCA-Kennzeichen aufweisen. Das CE-Kennzeichen ist somit nur noch bis Ende dieses Jahres gültig.

 

Haben Sie bereits alle notwendigen Vorkehrungen getroffen oder haben Sie noch Fragen zum UKCA-Kennzeichen? In unserem kostenlosen Online-Seminar informieren wir Sie über den aktuellen Status und wichtige Änderungen hinsichtlich des UKCA-Kennzeichens, die Sie beim Export von Maschinen nach UK beachten müssen. Melden Sie sich jetzt an!

Eventdatum: Dienstag, 21. Juni 2022 11:00 – 12:00

Eventort: Online

Firmenkontakt und Herausgeber der Eventbeschreibung:

Bureau Veritas Germany Holding GmbH
Veritaskai 1
21079 Hamburg
Telefon: +49 (40) 236250
Telefax: +49 (40) 23625-422
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