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GoverMedia Plus notiert jetzt auch an der Frankfurter Börse

GoverMedia Plus notiert jetzt auch an der Frankfurter Börse Posted on 13. April 2018

GoverMedia Plus Canada Corp. (ISIN: CA3836541001 / CSE: MPLS) hat nach dem IPO an der Canadian Stock Exchange große Fortschritte gemacht und ihre weltweite Präsenz ausgebaut. Das Unternehmen gab am Mittwoch einen weiteren signifikanten Meilenstein bekannt. Seit dem 10. April 2018 ist die Gesellschaft auch an der Frankfurter Wertpapierbörse notiert, die sich derzeit hauptsächlich auf die Bereiche E-Commerce und Social Media in russischsprachigen Regionen konzentriert, dem zweitgrößten Internetmarkt in Europa.

Die GoverMedia Plus Canada Corp. Aktien können somit in Frankfurt unter dem Kürzel 48G, bzw. der ISIN: CA3836541001 oder der WKN: A2JF6W gehandelt werden. Damit hat die Gesellschaft ihr internationales Profil erweitert und auch europäischen Investoren, mit guter Kenntnis der europäischen E-Commerce-Anforderungen, eine Beteiligung an dem schnell wachsenden Unternehmen ermöglicht.

Die Frankfurter Börse ist deshalb von besonderer Bedeutung, da sie gemessen an der Marktkapitalisierung eine der größten Börsen der Welt darstellt. Die Frankfurter Börse wird von der Deutschen Börse betrieben und liegt in puncto Umsatz und Wertpapierhandel nur hinter der NASDAQ und der NYSE.

„Da wir schnell wachsen und unsere Geschäftsstrategie umsetzen, sind wir bestrebt, das Unternehmen einer größeren ‚Community’ strategischer Investoren näherzubringen, und dies ist ein wichtiger Teil dieses Prozesses“, sagte Roland J. Bopp, CEO von GoverMedia.

Auch in der vergangene Woche gab es richtungsweisende Neuigkeiten von GoverMedia Plus Canada Corp. (https://www.gm.plus/). Der neu etablierte Beirat umfasst Prof. Dr. Roland Klose, JJ Sendelbach und Kai Lauterjung. Diese internationalen Experten sind für die Gesellschaft eine wichtige zusätzliche Ressource beim weiteren Ausbau der Geschäftsaktivitäten sowie beim Start der Kommerzialisierung von GoverMedia Plus flexibler und hochmodernen Internetplattform.

Gemäß §34 WpHG weise ich darauf hin, dass JS Research oder Mitarbeiter des Unternehmens jederzeit eigene Geschäfte in den Aktien der vorgestellten Unternehmen erwerben oder veräußern (z.B. Long- oder Shortpositionen) können. Das gilt ebenso für Optionen und Derivate, die auf diesen Wertpapieren basieren. Die daraus eventuell resultierenden Transaktionen können unter Umständen den jeweiligen Aktienkurs des Unternehmens beeinflussen. Die auf den "Webseiten", dem Newsletter oder den Research-Berichten veröffentlichten Informationen, Empfehlungen, Interviews und Unternehmenspräsentationen werden von den jeweiligen Unternehmen oder Dritten (sogenannte "third parties") bezahlt. Zu den "third parties" zählen z.B. Investor Relations- und Public Relations-Unternehmen, Broker oder Investoren. JS Research oder dessen Mitarbeiter können teilweise direkt oder indirekt für die Vorbereitung, elektronische Verbreitung und andere Dienstleistungen von den besprochenen Unternehmen oder sogenannten "third parties" mit einer Aufwandsentschädigung entlohnt werden. Auch wenn wir jeden Bericht nach bestem Wissen und Gewissen erstellen, raten wir Ihnen bezüglich Ihrer Anlageentscheidungen noch weitere externe Quellen, wie z.B. Ihre Hausbank oder einen Berater Ihres Vertrauens, hinzuzuziehen. Deshalb ist auch die Haftung für Vermögensschäden, die aus der Heranziehung der hier behandelten Ausführungen für die eigenen Anlageentscheidungen möglicherweise resultieren können, kategorisch ausgeschlossen. Die Depotanteile einzelner Aktien sollten gerade bei Rohstoff- und Explorationsaktien und bei gering kapitalisierten Werten nur so viel betragen, dass auch bei einem Totalverlust das Gesamtdepot nur marginal an Wert verlieren kannBesonders Aktien mit geringer Marktkapitalisierung (sogenannte "Small Caps") und speziell Explorationswerte sowie generell alle börsennotierten Wertpapiere sind zum Teil erheblichen Schwankungen unterworfen. Die Liquidität in den Wertpapieren kann entsprechend gering sein. Bei Investments im Rohstoffsektor (Explorationsunternehmen, Rohstoffproduzenten, Unternehmen die Rohstoffprojekte entwickeln) sind unbedingt zusätzliche Risiken zu beachten. Nachfolgend einige Beispiele für gesonderte Risiken im Rohstoffsektor: Länderrisiken, Währungsschwankungen, Naturkatastrophen und Unwetter (z.B. Überschwemmungen, Stürme), Veränderungen der rechtlichen Situation (z.B. Ex- und Importverbote, Strafzölle, Verbot von Rohstoffförderung bzw. Rohstoffexploration, Verstaatlichung von Projekten), umweltrechtliche Auflagen (z.B. höhere Kosten für Umweltschutz, Benennung neuer Umweltschutzgebiete, Verbot von diversen Abbaumethoden), Schwankungen der Rohstoffpreise und erhebliche Explorationsrisiken.

Disclaimer: Alle im Bericht veröffentlichten Informationen beruhen auf sorgfältiger Recherche. Die Informationen stellen weder ein Verkaufsangebot für die besprochenen Aktien, noch eine Aufforderung zum Kauf oder Verkauf von Wertpapieren dar. Dieser Bericht gibt nur die persönliche Meinung von Jörg Schulte wieder und ist auf keinen Fall mit einer Finanzanalyse gleichzustellen. Bevor Sie irgendwelche Investments tätigen, ist eine professionelle Beratung durch ihre Bank unumgänglich. Den Ausführungen liegen Quellen zugrunde, die der Herausgeber und seine Mitarbeiter für vertrauenswürdig erachten. Für die Richtigkeit des Inhalts kann trotzdem keine Haftung übernommen werden. Für die Richtigkeit der dargestellten Charts und Daten zu den Rohstoff-, Devisen- und Aktienmärkten wird keine Gewähr übernommen. Die Ausgangssprache (in der Regel Englisch), in der der Originaltext veröffentlicht wird, ist die offizielle, autorisierte und rechtsgültige Version. Diese Übersetzung wird zur besseren Verständigung mitgeliefert. Die deutschsprachige Fassung kann gekürzt oder zusammengefasst sein. Es wird keine Verantwortung oder Haftung: für den Inhalt, für die Richtigkeit, der Angemessenheit oder der Genauigkeit dieser Übersetzung übernommen. Aus Sicht des Übersetzers stellt die Meldung keine Kauf- oder Verkaufsempfehlung dar! Bitte beachten Sie die englische Originalmeldung.

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