Gegen die Einstufung der Behörde hat sich die Biofrontera in den letzten eineinhalb Jahren auf unterschiedlichen Wegen zur Wehr gesetzt. Zum einen hat sich die Gesellschaft direkt mit einer Verwaltungsbeschwerde an die Behörde gewandt und dort Einspruch erhoben. Daneben wurde juristisch gegen dieses Preisdekret vorgegangen und gegen das Vorgehen der Behörde vor einem spanischen Gericht Klage erhoben. Durch eine neue Gesetzgebung wurde nun die Klassifizierung der Wirkstoffe überarbeitet, so dass die falsche Einordnung von Ameluz® aufgehoben wurde und Ameluz® nunmehr wieder für den ursprünglichen Preis von 150 EUR im spanischen Markt verkauft werden kann. Biofrontera hat daraufhin die Klage zurückgezogen. Das Ergebnis wird sich positiv auf die internationale Preisstabilität von Ameluz® in der gesamten EU auswirken.
„Diese Einigung und die neue Einschätzung des spanischen Ministeriums sind wichtige Schritte für den weiteren Ausbau unseres Europageschäfts", kommentiert Finanzvorstand Ludwig Lutter den Wegfall des Preisdekrets. „Wir konnten diese Einschränkung im Markt zwar durch eine stetig wachsende Marktpräsenz teilweise kompensieren, jedoch war ein umsatzseitiges Wachstum kaum realisierbar. Nun sind wir zuversichtlich, dass wir an die Entwicklung aus den Jahren vor Corona werden anknüpfen können."
Zukunftsgerichtete Aussagen: Bestimmte Aussagen in dieser Pressemitteilung sind zukunftsorientiert im Sinne des Private Securities Litigation Reform Act von 1995. Diese Aussagen können durch die Verwendung von zukunftsgerichteten Begriffen wie "antizipieren", "glauben", "prognostizieren", "schätzen" und "beabsichtigen", unter anderem, gekennzeichnet sein. Solche in die Zukunft gerichteten Aussagen beruhen auf den gegenwärtigen Einschätzungen und Annahmen des Managements der Biofrontera AG, die nach bestem Wissen und Gewissen getroffen wurden und ihrer Meinung nach angemessen sind. Zukunftsgerichtete Aussagen beinhalten bekannte und unbekannte Risiken, Ungewissheiten und andere Faktoren, die dazu führen können, dass die tatsächlichen Ergebnisse, die Finanzlage, die Leistung oder der Erfolg des Unternehmens oder der Branche wesentlich von den Ergebnissen, der Finanzlage, der Leistung oder dem Erfolg abweichen, die in solchen zukunftsgerichteten Aussagen zum Ausdruck gebracht oder impliziert werden. Auf solche Aussagen sollte kein übermäßiges Vertrauen gesetzt werden. Zukunftsgerichtete Aussagen beziehen sich nur auf das Datum, an dem sie gemacht werden, und das Unternehmen ist nicht verpflichtet, zukunftsgerichtete Aussagen zu aktualisieren oder zu überarbeiten.
Die Biofrontera AG ist ein biopharmazeutisches Unternehmen, das auf die Entwicklung und den Vertrieb dermatologischer Medikamente und medizinischer Kosmetika spezialisiert ist. Das Leverkusener Unternehmen entwickelt und vertreibt innovative Produkte zur Heilung, zum Schutz und zur Pflege der Haut. Zu den wichtigsten Produkten gehört Ameluz®, ein verschreibungspflichtiges Medikament zur Behandlung von hellem Hautkrebs und dessen Vorstufen. Ameluz® wird seit 2012 in der EU und seit Mai 2016 in den USA vermarktet. In Europa vertreibt das Unternehmen zudem die Dermokosmetikserie Belixos®, eine Spezialpflege für geschädigte oder erkrankte Haut. Biofrontera hat eines der wenigen deutschen Unternehmen eine zentralisierte europäische und eine US-Zulassung für ein selbst entwickeltes Medikament erhalten. Die Biofrontera-Gruppe wurde 1997 von Prof. Dr. Hermann Lübbert gegründet und ist an der Frankfurter Börse (Prime Standard) und im US-Freiverkehr (BFAGY) gelistet. http://www.biofrontera.com/
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