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Corona-Beschränkungen im Einzelhandel

Corona-Beschränkungen im Einzelhandel Posted on 31. Januar 2022

Der Lebensmittel- und Online-Handel werden aufgrund der 2G-Regelung in der breiten Öffentlichkeit oftmals als privilegiert wahrgenommen. Tatsächlich stehen die Lebensmittel- und Drogeriemärkte in der Corona-Zeit für mehr als 80 Prozent der täglichen Kundenkontakte – und der Online-Handel boomt.

Nach den aktuellen MPK-Beschlüssen sollen die v.a. den Nonfood-Handel erheblich beeinträchtigenden 2G-Regeln unbefristet fortgesetzt werden. Auf Basis unserer nunmehr fast zweijährigen Erfahrungen mit der Pandemie können wir feststellen, dass der Einzelhandel mit den geeigneten Hygienekonzepten (maßgeblich Maskenpflicht und Abstandswahrung) kein Infektionsherd ist. Das gilt u.E. unabhängig von den gehandelten Sortimenten.

Als Lebensmittelhändler stehen wir mit den Kollegen aus dem Nonfood- Handel nicht nur über die HDE-Gremien im engsten Austausch. An vielen tausend Standorten in Deutschland bilden wir zusammen mit dem Nonfood- Handel die eine Handelslandschaft unseres Landes zum Nutzen unserer Kundinnen und Kunden. Wir teilen mit dem stationären Nonfood-Handel dessen tiefe Existenzsorgen und sehen die Gefahr von tausenden Schließungen insb. inhabergeführter Geschäfte und deren verheerende Wirkung auf unsere Innenstädte, die Standort-Agglomerationen und mithin den stationären Einzelhandel in Deutschland als Ganzes.

Daher möchten wir Sie bitten, darauf hinzuwirken, dass die 2G-Zugangsbeschränkungen für den Nonfood-Einzelhandel aufgehoben werden.

Zur Sorge um die Lage im Nonfood-Einzelhandel gesellen sich Fragen zu den Unterscheidungskriterien in der Handhabung: Die geltende Abgrenzung "systemrelevanter" Güter des täglichen Bedarfs ist letztlich – zumal auf längere Frist gesehen – willkürlich gegriffen, mithin schwerlich vermittelbar und wird zudem je nach Bundesland unterschiedlich vorgenommen.

Bezeichnend für die erheblichen Schwierigkeiten bei der Unterscheidung ist etwa das Beispiel von Genussmitteln vs. Kinderbekleidung. Derartige Abgrenzungsschwierigkeiten waren u.a. ausschlaggebend für die Gerichte in Niedersachsen, Bayern und im Saarland für deren jeweilige Entscheidung bzgl. 2G. Die genannten Bundesländer weisen nach unserer Kenntnis ohne 2G-Regeln im Nonfood-Handel keine höhere Inzidenzentwicklung auf als andere.

Als Teil des deutschen Einzelhandels richten wir Vertreter des Lebensmittelhandels diese Solidaritätsadresse an Sie als politische Entscheidungsträger: Nach zwei Pandemie-Jahren sind beim betroffenen Handel erhebliche Umsatz-, Ergebnis- und Eigenkapitalverluste eingetreten, nicht zuletzt durch die Schließungsanordnungen und Zugangsbeschränkungen gerade in den umsatzstärksten Monaten. Den Unternehmen sollte es jetzt ermöglicht werden, unter Einsatz der hinlänglich bewährten Hygienekonzepte ihre Kundinnen und Kunden ohne weitere Beschränkungen zu empfangen und zu bedienen. Mit Blick auf die bis dato erlittenen Einbußen sollte zudem u.a. durch geeignete Veränderung der Antragsberechtigungskriterien gewährleistet werden, dass die bereitgestellten Staatshilfen zu einer zielgerichteten und effektiven Kompensation führen und so zum Fortbestand insbesondere des eigentümergeführten Nonfood-Handels in Deutschland beitragen können – zum Wohle der deutschen Handelslandschaft als Ganzes.

Wir verbinden mit diesem Appell die Hoffnung auf zeitnahe Gespräche, zu denen wir und die Handelsverbände auf Bundes- und Landesebene gerne zur Verfügung stehen.

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

Handelsverband Deutschland – HDE e.V.
Am Weidendamm 1 A
10117 Berlin
Telefon: +49 (30) 726250-0
Telefax: +49 (30) 726250-99
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