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Korruptionsstrafbarkeit: Auch bei Fortbildungen genau hinschauen

Korruptionsstrafbarkeit: Auch bei Fortbildungen genau hinschauen Posted on 26. Februar 2018

Durch Einführung der Korruptionsstrafbarkeit im Juni 2017 sind auch Fortbildungsveranstaltungen auf Gesetzeskonformität zu prüfen. Die neuen Regeln sind zwingend einzuhalten.

Alle sechs Monate veranstaltet der Münchner Mund-, Kiefer-und Gesichtschirurg (MKG-Chirurg) Dr. med. Sven Dannemann zusammen mit einer Künstlerin oder einem Künstler eine Vernissage in den Räumen seiner Münchner Praxisklinik. Eine gute Gelegenheit, Patienten, Kolleginnen und Kollegen sowie Partner der Praxis zusammenzubringen. Dr. Dannemann ist aber nicht nur Förderer der schönen Künste und Unternehmer mit eigener Praxis. Als Weiterbildungsberechtigter für Zahnärzte und Oralchirurgen für die Bayerische Landeszahnärztekammer (BLZK) führt er auch regelmäßig Fortbildungsveranstaltungen für Kolleginnen, Kollegen und Zuweiser durch. Dazu gehören Vorträge über Knochentransplantation, Implantation, individuelle Prothetik oder Nähkurse für Assistenten. Zudem bietet er Hospitationen in seiner Praxis an.

„Für Kollegen und Zuweiser ist das fachlich wichtig und eine gute Gelegenheit, sich auf dem neuesten Stand der Behandlung zu halten“, kommentiert Dannemann sein Engagement, aber „aufgrund der Gesetzesänderung und Einführung der Korruptionsstrafbarkeit wusste ich irgendwann nicht mehr, was ich anbieten kann und darf, ohne mit strafrechtlichen Folgen rechnen zu müssen.“

Wie in der Branche üblich, arbeitet er zum Teil mit Veranstaltern zusammen. Sie übernehmen die Kosten für die Einladungen oder bieten den Teilnehmern einen kleinen Imbiss an. Mit der Folge, dass sie sich damit dem Vorwurf der Korruption aussetzen. Um das Weiterbildungsangebot aufrechtzuerhalten, waren daher einige Fragen im Hinblick auf eine mögliche Korruptionsstrafbarkeit zu klären: Wie hat die Vereinbarung mit einem Veranstalter auszusehen? Was fällt unter geldwerte Vorteile? Was ist zu dokumentieren? „Mit den Rechtsanwälten von Ecovis arbeite ich schon sehr lange zusammen. Sie prüften für mich die Detailfragen und gaben mir Handlungsempfehlungen mit auf den Weg, damit die Wissensvermittlung sauber weiterlaufen kann“, sagt der MKG-Chirurg.

Da die Veranstalter keinen Einfluss auf die Inhalte der Vorträge haben, ist das Sponsoring unproblematisch. Grundsätzlich verboten ist es, die Teilnahme an Gegenleistungen, zum Beispiel an die Überweisung von Patienten, zu koppeln. Obwohl die fachlich hochwertigen Fortbildungen für die Teilnehmer kostenlos sind und als geldwerter Vorteil gelten, sind sie nicht unangemessen. Denn im Vordergrund steht die Möglichkeit, sich Wissen anzueignen, das eine umfassende Aufklärung der Patienten vor einem Eingriff erleichtert. Einen Wermutstropfen gibt es aber doch: „Ecovis hat mir empfohlen, über jeden Vortrag eine Dokumentation über die Eingeladenen, die Teilnehmer, das Thema sowie die Dauer des Vortrags und die Kosten zu führen. Ein Stück Bürokratie mehr. Aber so sind wir alle auf der sicheren Seite“, sagt Dannemann.

Dr. Janika Sievert, LL.M. Eur., Rechtsanwältin bei Ecovis in Regensburg

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