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Hohenstein zertifiziert nach neuer PSA-Verordnung 2016/425

Hohenstein zertifiziert nach neuer PSA-Verordnung 2016/425 Posted on 21. Februar 2018

In regelmäßigen Abständen werden akkreditierte und notifizierte Stellen im Produktbereich Persönliche Schutzausrüstung (PSA) überprüft und erhalten nach bestandener Prüfung die erneute Zulassung zur Akkreditierung und Notifizierung. Diese Prüfung hat die Hohenstein Group erfolgreich bestanden und kann fortan gemäß der neuen PSA-Verordnung zertifizieren.

Persönliche Schutzausrüstung hat gerade in der Arbeitswelt eine gesundheitsschützende Funktion –bei Handwerkern ebenso wie bei Laboranten oder der Feuerwehr: PSA schützt aufgrund ihrer hohen Qualität und besonderen Technologie vor möglichen Gefahren. Deshalb ist es wichtig, dass Sicherheitskleidung die hohen Anforderungen harmonisierter Normen erfüllt. Mit der neuen Verordnung wird nun auch der Anwendungsbereich um private Verwendungen erweitert, damit auch diese Nutzer ein gleiches Maß an Schutz erhalten.

Bis zum 20. April 2018 ist die bisherige PSA-Richtlinie 89/686/EWG für die Zertifizierung von Persönlicher Schutzausrüstung gültig. Danach stellt die Zertifizierungsstelle der Hohenstein Group nur noch EU-Baumusterprüfbescheinigungen gemäß der neuen Verordnung aus.

Mit der erneuten Zulassung zur Akkreditierung und Notifizierung hat sich die Hohenstein Group auf die neuen Anforderungen eingestellt. Somit steht Ihnen mit der Hohenstein Group ein international renommierter und unabhängiger Partner zur Seite, der für Sie alle wichtigen und notwendigen Prüfungen und Zertifizierungen für das Herstellen und das Inverkehrbringen Ihrer Produkte im Europäischen Wirtschaftsraum durchführt.

Persönliche Schutzausrüstung benötigt in der EU grundsätzlich eine CE-Kennzeichnung. Da die Anwendungsbereiche der PSA sehr unterschiedlich sind, werden die PSA in drei verschiedene Kategorien eingeteilt. Persönliche Schutzausrüstung der Schutzkategorie II und III (hohe/tödlichen Risiken) muss Konformitätsbewertungsverfahren durch eine Zertifizierungsstelle/Benannte Stelle– wie der Hohenstein Group – unterzogen werden.

Diese EU-Baumusterprüfungen führt die Hohenstein Group für Ihre PSA durch. Wir bestätigen Ihnen dadurch, dass Ihre PSA den entsprechenden Bestimmungen der Verordnung entspricht.

Als notifizierte Stelle führen wir ebenso die Qualitätssicherung in Form von Produktprüfungen durch. Hiermit überprüfen wir die Einheitlichkeit der Fertigung und die Konformität der PSA mit dem zertifizierten Baumuster.

Ihr Vorteil einer Prüfung und Zertifizierung durch die Hohenstein Group:

  • Sie erhöhen die Sicherheit und Qualität Ihrer Produkte und gewinnen starke Argumente für Ihren Marktauftritt
  • Sie senken Ihr Haftungsrisiko und die Wahrscheinlichkeit von Reklamationen durch dokumentierte Prüfungen und Standards
  • Sie erhalten ein Zertifikat einer akkreditierten und notifizierten Prüf- und Zertifizierungsstelle, das die Sicherheit Ihres Produkts bescheinigt und international eine hohe Akzeptanz besitzt

Am 01.01.2018 hat Frau Dipl.- Ing. Claudia Maier die Leitung der Zertifizierungsstelle der Hohenstein Group übernommen. Frau Maier freut sich bereits auf die Zusammenarbeit mit Ihrem Unternehmen.

Die Hohenstein Group ist ein international renommiertes und unabhängiges Prüfinstitut. In den modernen Laboratorien bieten wir Herstellern und Händlern ein breites Spektrum an Prüfleistungen und Zertifizierungen als akkreditierte und notifizierte Stelle für ihre Produkte an.

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