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Gleiss Lutz begleitet HORNBACH Holding bei Delisting-Vereinbarung und Erwerbsangebot an die Aktionäre der HORNBACH Baumarkt AG

Gleiss Lutz begleitet HORNBACH Holding bei Delisting-Vereinbarung und Erwerbsangebot an die Aktionäre der HORNBACH Baumarkt AG Posted on 21. Dezember 2021

Ein Gleiss Lutz-Team hat die HORNBACH Holding AG & Co. KGaA bei dem Abschluss einer Delisting-Vereinbarung mit der HORNBACH Baumarkt AG beraten. Auf dieser Grundlage hat sich die HORNBACH Holding entschlossen, den Aktionären der HORNBACH Baumarkt ein unbedingtes Angebot zum Erwerb aller bislang noch nicht von ihr gehaltenen Aktien der HORNBACH Baumarkt zu unterbreiten. Die HORNBACH Baumarkt hat sich in der Delisting-Vereinbarung unter üblichen Vorbehalten insbesondere dazu verpflichtet, noch vor Ablauf der Annahmefrist des Erwerbsangebots einen Antrag auf Widerruf der Zulassung ihrer Aktien zum Handel im regulierten Markt der Frankfurter Wertpapierbörse zu stellen.

Die HORNBACH Holding AG & Co. KGaA ist die Muttergesellschaft der HORNBACH-Gruppe. HORNBACH Baumarkt ist der größte operative Teilkonzern (DIY-Einzelhandel) der HORNBACH-Gruppe, der zum 30. November 2021 insgesamt 167 Filialen und Onlineshops in neun europäischen Ländern betreibt.

Die HORNBACH Holding hält derzeit 24.285.062 Aktien der HORNBACH Baumarkt AG entsprechend rund 76,4 Prozent ihres Grundkapitals. In der Delisting-Vereinbarung hat sich die HORNBACH Holding u.a. dazu verpflichtet, den übrigen Aktionären der HORNBACH Baumarkt im Rahmen eines Erwerbsangebots anzubieten, ihre Aktien gegen eine Geldleistung in Höhe von 47,50 Euro je Aktie der HORNBACH Baumarkt zu erwerben. Dies entspricht einer Prämie auf den XETRA-Schlusskurs der Aktie der HORNBACH Baumarkt AG vom 17. Dezember 2021 von 5,75 Euro bzw. 13,8 Prozent.

Die Gesellschaft geht davon aus, dass die Angebotsunterlage für das Erwerbsangebot nach der dazu erforderlichen Genehmigung durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) spätestens Ende Januar 2022 veröffentlicht und spätestens Anfang März 2022 vollzogen werden kann. Mit dem Delisting der Aktien der HORNBACH Baumarkt AG sollen die Kapitalmarktpräsenz der HORNBACH Holding-Gruppe vereinfacht und Ineffizienzen der bestehenden Struktur beseitigt werden.

Das Delisting-Erwerbsangebot ist vollständig durch eine kurzfristige Kreditfazilität im Volumen von bis zu 400 Millionen Euro abgesichert, die durch eine ausgewogene langfristige Finanzierungsstruktur aus Fremd- und/oder Eigenkapitalinstrumenten abgelöst werden wird.

Das folgende Gleiss Lutz-Team um Dr. Stephan Aubel (Partner, Gesellschafts- und Kapitalmarktrecht, Frankfurt) und Dr. Dirk Wasmann (Partner, Gesellschaftsrecht, Stuttgart, beide Federführung) war für die HORNBACH Holding im Rahmen der Transaktion tätig: Dr. Thorsten Gayk (Counsel, Hamburg, Gesellschaftsrecht), Alexander Gebhardt (Counsel, Frankfurt), Dr. Walter Andert, Dr. Maximilian Hirsch, Eva Henkel (alle Gesellschafts- und Kapitalmarktrecht), Dr. Kai Birke (Partner) und Dr. Jan-Alexander Lange (beide Finance, alle Frankfurt).

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