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3G am Arbeitsplatz richtig, aber nicht ausreichend

3G am Arbeitsplatz richtig, aber nicht ausreichend Posted on 18. November 2021

Die IHK Saarland begrüßt die geplante 3G-Regelung am Arbeitsplatz, nach der künftig nur noch geimpfte, genesene oder getestete Beschäftigte zur Arbeit in den Betrieb kommen können – verbunden mit einer Kontrollmöglichkeit und einem Auskunftsrecht für Arbeitgeber. Zugleich sieht sie diese Regelung ohne ein paralleles Testregime aber als unzureichend an, um der Ansteckungsgefahr wirksam zu begegnen. „Was wir vor allem brauchen sind flächendeckende Corona-Tests. Da auch geimpfte Personen das Virus übertragen können, bieten eine 3G- oder auch eine 2G-Regelung alleine noch keinen ausreichenden Schutz“, sagt IHK-Hauptgeschäftsführer Dr. Frank Thomé.

Impfung Akt der Solidarität

Um verdeckte Infektionen und damit Übertragungsrisiken aufdecken zu können, seien verstärkte Tests unumgänglich – auch in den Betrieben. Da aber die Unternehmen bereits jetzt erhebliche Lasten tragen und viele durch die Auswirkungen der Pandemie sogar in ihrer Existenz bedroht sind, sieht der Hauptgeschäftsführer für die Finanzierung die öffentliche Hand in der Pflicht – zumindest soweit Geimpfte oder Genesene betroffen sind: „Alle noch ungeimpften Arbeitnehmer sollten sich schnellstmöglich impfen zu lassen. Dies ist auch ein Akt der Solidarität. Denn nur so können diejenigen geschützt werden, die sich aus medizinischen Gründen nicht selbst mit einer Impfung gegen das Virus wappnen können. Und nur mit einer hohen Impfquote können wir die Pandemie in absehbarer Zeit überwinden“. Für den IHK-Chef ist es dabei folgerichtig, dass Impfverweigerer die finanziellen Folgen ihres Verhaltens selbst tragen – das gelte für die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall genauso wie für die Finanzierung von Tests. „Wenn sich Beschäftigte nicht impfen lassen wollen, kann es nicht sein, dass die negativen Folgen auf die Unternehmen oder die Allgemeinheit abgewälzt werden. Deshalb ist für mich klar, dass Ungeimpfte ihre Tests selbst zahlen und außerhalb ihrer Arbeitszeit durchführen müssen“.

Bürokratischen Mehraufwand gering halten

Jetzt sei es wichtig, dass kurzfristig auch die organisatorischen und juristischen Details einer neuen Regelung klar festgelegt werden. Hier erwartet die IHK, dass die Politik aus den Erfahrungen im Frühjahr gelernt hat. Dabei müsse der bürokratische Aufwand möglichst gering gehalten werden. Thomé: „Es ist unvermeidlich, dass in den Betrieben weiterer Aufwand entstehen wird. Dieser sollte nicht noch durch unnötige Dokumentations- und Berichtspflichten weiter erhöht werden“. Mit beherztem Handeln und klaren Vorgaben jetzt seien künftige drastischere Schritte noch abzuwenden. „Für die saarländische Wirtschaft ist es nun entscheidend, mit laufenden Betrieben und offenen Geschäften über den Winter zu kommen“, so der Hauptgeschäftsführer.

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