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VDZ und BDZV begrüßen „historisches Urteil“ des Europäischen Gerichts zu „Google Shopping“

VDZ und BDZV begrüßen „historisches Urteil“ des Europäischen Gerichts zu „Google Shopping“ Posted on 10. November 2021

Der Verband Deutscher Zeitschriftenverleger (VDZ) und der Bundesverband Digitalpublisher und Zeitungsverleger (BDZV) begrüßen die heutige Entscheidung des Europäischen Gerichts (EuG) im Fall „Google Shopping“ als „historisches Urteil“. Das EuG bestätigte heute in Luxemburg eine wegweisende Entscheidung der Europäischen Kommission aus dem Jahr 2017, wonach der Suchmaschinenkonzern Google seine Marktmacht gegenüber konkurrierenden Preisvergleichsdiensten missbraucht. Google, so die Kommission, beherrsche den Markt für Internetsuche mit einem Anteil von 90 Prozent, bevorzuge seinen eigenen Dienst „Google Shopping“ und benachteilige seine Wettbewerber. Die Kommission hatte eine Geldbuße in Höhe von 2,42 Mrd. Euro verhängt und gab Google auf, das wettbewerbswidrige Verhalten abzustellen.

„Damit wird erstmals auch gerichtlich auf europäischer Ebene anerkannt, dass Google seine Marktmacht im Internet missbraucht“, erklärten VDZ und BDZV. Das Urteil sei „ein Meilenstein für den freien Wettbewerb, die Innovationskraft Europas und den Schutz von digitalen Inhalteanbietern“.

„Mit dem Grundsatzurteil ist ein wichtiger Schritt hin zu mehr Fairness im Internet getan, der weit über den konkreten Fall hinaus wirken wird“, heißt es dazu weiter von den Verlegerorganisationen, doch gebe es noch viel zu tun. So müsse das Urteil gleichzeitig als Weckruf verstanden werden, die Durchsetzungsfähigkeit des für 2022 von der EU geplanten Digital Markets Act (DMA) zu sichern, der genau solche Selbstbegünstigungen und Diskriminierungen sanktionieren soll. Bislang seien die Vorschläge hierzu unzureichend.

Die Kommission hatte ihr Verfahren gegen Google im Jahr 2010 eingeleitet und reagierte damit insbesondere auch auf eine Beschwerde von VDZ und BDZV vom November 2009. Die Verlegerverbände haben seitdem das Verfahren kontinuierlich unterstützt und sich insbesondere gegen einen anfangs geplanten Vergleich mit Google gewandt.

Google kann gegen das heutige Urteil Rechtsmittel zum Europäischen Gerichtshof einlegen und eine finale Entscheidung um weitere Jahre verzögern. Vor diesem Hintergrund fordern VDZ und BDZV, diese Prozesse im DMA zu beschleunigen. „Der Schutz des freien Wettbewerbs darf keine Sisyphos-Aufgabe sein.“

https://www.vdz.de/nachricht/artikel/vdz-und-bdzv-begruessen-historisches-urteil-des-europaeischen-gerichts-zu-google-shopping/

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