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Goldmining erwirbt zusätzliche Goldschürfrechte neben seinem Goldprojekt Yellowknige

Goldmining erwirbt zusätzliche Goldschürfrechte neben seinem Goldprojekt Yellowknige Posted on 13. Januar 2018

GoldMining Inc. (TSX-V: GOLD, OTCQX: GLDLF) („GoldMining“ oder das „Unternehmen“) http://www.commodity-tv.net/… freut sich bekannt zu geben, dass es mit Viking Gold Exploration Inc. ein Abkommen (das „Abkommen“) hinsichtlich des indirekten Erwerbs des Konzessionsgebiets Maguire Lake (das „Konzessionsgebiet“) unterzeichnet hat. Das Konzessionsgebiet umfasst die Schürfrechte RG1, RG2 und RG3, die eine Größe von insgesamt 1.797,6 Hektar aufweisen und neben der westlichen Grenze des unternehmenseigenen Konzessionsgebiet Nicholas Lake / Ormsby liegen, das eines der vier Konzessionsgebiete des Goldprojekts Yellowknife („GPY“) ist, dass das Unternehmen im Juli 2017 erworben hat. Das GPY war Gegenstand umfassender Bohrungen, Untertageerschließungen und einer historischen Goldproduktion bei der hochgradigen Mine Discovery.

Gemäß dem Abkommen wird GoldMining für das Konzessionsgebiet 60.000 Stammaktien des Unternehmens emittieren. Die Transaktion unterliegt den üblichen Abschlussbedingungen, einschließlich der Erteilung der erforderlichen Genehmigungen. Die Parteien gehen zurzeit davon aus, die Transaktion bis Ende Januar 2018 abzuschließen. Nach dem Abschluss der Transaktion wird das GPY eine erweiterte Fläche von 11.502 Hektar aufweisen.

Das Konzessionsgebiet befindet sich etwa zwei Kilometer westlich der historischen Mine Discovery. Die gesamte historische Produktion zwischen 1949 und 1968 bei dieser hochgradigen Untertage-Goldmine wurde auf etwa eine Million Unzen Gold geschätzt. Der Verweis auf die historische Produktion bei der Mine Discovery dient nur zu Informationszwecken und weist nicht auf potenzielle zukünftige Ergebnisse des Unternehmens beim GPY hin. Die Mineralisierung bei der Mine Discovery umfasst die goldhaltigen „Sattelriff“-artigen Quarzerzgänge in den Falten von isoklinal gefaltetem metasedimentärem Gestein der Formation Burwash, einer von mehreren Einheiten, die die Yellowknife Supergroup aus dem Archaikum umspannen. Zukünftige Explorationsprogramme würden konzipiert werden, um das Potenzial für diese Art von Mineralisierung beim GPY zu untersuchen, einschließlich des Konzessionsgebiets.

Qualifizierter Sachverständiger

Paulo Pereira, President von GoldMining Inc., hat die Fachinformationen in dieser Pressemitteilung überprüft und freigegeben. Herr Pereira hat einen Bachelor-Abschluss in Geologie von der Universidade do Amazonas in Brasilien, ist als qualifizierter Sachverständiger gemäß Vorschrift National Instrument 43-101 tätig und Mitglied der Association of Professional Geoscientists in Ontario.

Über GoldMining Inc.

GoldMining ist ein börsennotiertes Mineralexplorationsunternehmen, dessen Hauptaugenmerk auf den Erwerb und die Erschließung von Goldaktiva in Nord- und Südamerika gerichtet ist. Aufgrund seiner disziplinierten Erwerbstrategie kontrolliert GoldMining nunmehr ein diversifiziertes Portfolio an Gold- und Kupferprojekten im Ressourcenstadium in Kanada, den USA, Brasilien, Kolumbien und Peru. Außerdem besitzt GoldMining eine 75-Prozent-Beteiligung am Uranprojekt Rea im Western Athabasca Basin (Alberta, Kanada).

Nähere Informationen erhalten Sie über:
GoldMining Inc.
Amir Adnani, Chairman
Garnet Dawson, CEO
Telefon: (855) 630-1001
E-Mail: info@goldmining.com

In Europa:
Swiss Resource Capital AG – Jochen Staiger
info@resource-capital.ch – www.resource-capital.ch

Zukunftsgerichtete Aussagen

Dieses Dokument enthält bestimmte zukunftsgerichtete Aussagen, die die aktuellen Ansichten und/oder Erwartungen von GoldMining hinsichtlich seines Geschäfts und zukünftiger Ereignisse widerspiegeln, einschließlich Erwartungen und zukünftiger Pläne hinsichtlich des Abschlusses des Erwerbs des Konzessionsgebiets und seiner Projekte. Zukunftsgerichtete Aussagen basieren auf den zu diesem Zeitpunkt aktuellen Erwartungen, Ansichten, Annahmen, Schätzungen und Prognosen hinsichtlich des Geschäfts und der Märkte, auf denen GoldMining tätig ist, einschließlich der Annahme, dass der Erwerb des Konzessionsgebiets wie geplant abgeschlossen und die Bedingungen des Abkommens erfüllt werden. Investoren werden darauf hingewiesen, dass alle zukunftsgerichteten Aussagen Risiken und Ungewissheiten in sich bergen, einschließlich der Möglichkeit, dass die Parteien nicht alle Bedingungen des Abkommens erfüllen; der Risiken in Zusammenhang mit der Exploration und Erschließung von Mineralkonzessionsgebieten; der Ungewissheiten in Zusammenhang mit der Interpretation von Explorations- oder Erschließungsarbeiten; der Geologie, des Gehalts und der Beständigkeit von Minerallagerstätten; der Möglichkeit, dass zukünftige Explorations-, Erschließungs- oder Abbauergebnisse nicht den Erwartungen von GoldMining entsprechen; Unfälle; Equipment-Ausfälle; besitz- und genehmigungsbezogener Angelegenheiten; Arbeitsstreitigkeiten oder anderer unerwarteter Schwierigkeiten, die zu Unterbrechungen der Betriebe führen; Schwankungen von Metallpreisen; unerwarteter Kosten und Ausgaben; der Ungewissheiten in Zusammenhang mit der Verfügbarkeit und den Kosten von künftig benötigter Finanzierungen, einschließlich der Finanzierung etwaiger Explorationsprogramme; sowie der Unfähigkeit, von GoldMining, historische Explorationsergebnisse zu bestätigen. Diese und andere Risiken, einschließlich jener Risiken, die in den von GoldMining bei den kanadischen Börsenaufsichten eingereichten Unterlagen beschrieben sind, könnten dazu führen, dass die tatsächlichen Ergebnisse und Ereignisse erheblich abweichen. Den Lesern wird empfohlen, sich nicht vorbehaltslos auf zukunftsgerichtete Aussagen und Informationen zu verlassen. Es gibt keine Gewissheit dafür, dass sich zukunftsgerichtete Informationen oder die wesentlichen Faktoren und Annahmen, die zur Erstellung solcher zukunftsgerichteter Informationen verwendet werden, als richtig erweisen werden. GoldMining ist nicht verpflichtet, etwaige Änderungen von freiwillig bereitgestellten zukunftsgerichteten Aussagen öffentlich zu aktualisieren, es sei denn, dies ist in den geltenden Wertpapiergesetzen vorgeschrieben.

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