Posted in Finanzen / Bilanzen

Aequus Pharmaceuticals und CannaRoyalty kooperieren

Aequus Pharmaceuticals und CannaRoyalty kooperieren Posted on 12. Januar 2018

Die kanadische Biotechnologischmiede Aequus Pharmaceuticals (ISIN: CA0076361033 / OTCQB: AQSZF) gab eine Kooperationsvereinbarung mit den Cannabis-Experten der CannaRoyalty Corp. (CSE: CRZ) bekannt. Durch die Zusammenarbeit soll eine Reihe cannabisbasierter Therapien für neurologische Erkrankungen in Zusammenarbeit mit kanadischen Ärzten entwickelt werden.

Die Zusammenarbeit werde die umfassende Expertise von CannaRoyalty bei der Identifizierung, Finanzierung und Vermarktung von Cannabisprodukten in Kalifornien und die Expertise von Aequus bei der klinischen Entwicklung, Arzneimittelabgabe und Vermarktung differenzierter Therapeutika in Kanada nutzen. CannaRoyalty ist ein aktiver Investor und in der legalen Cannabisindustrie führend. Der Fokus der Gesellschaft liegt auf dem Aufbau eines diversifizierten Portfolios wachstumsfähigen Assets in hochwertigen Segmenten des Cannabis-Sektors, einschließlich Forschung, Verbrauchermarken, Geräte und geistiges Eigentum. Zudem verfügt die Gesellschaft über sehr viel Erfahrung im Finanzbereich sowie über praktisches Verständnis in der Cannabisindustrie und erstellt eine Plattform von Beteiligungen, besicherte Wandelschuldverschreibungen, Lizenzvereinbarungen sowie ein eigenes Markenportfolio.

CannaRoyalty wird seinen 10 %igen Anteil an Bodhi Research & Development Inc. in das Joint Venture einbringen. Bodhi ist ein in Ontario ansässiges Forschungsunternehmen, das Studien zur Erforschung der Verwendung von Cannabis bei der Behandlung von Gehirnerschütterungen und postkonjunktiven Syndromen durchführt. Bodhis Forschung wurde in Zusammenarbeit mit einigen der weltweit führenden Experten für Gehirnerschütterungen und Schmerztherapie durchgeführt. CannaRoyalty investierte 250.000 CAD in Bodhi und erhielt dafür eine 10 %ige Beteiligung an der Gesellschaft.

„Wir sehen eine bedeutende Chance für validierte, forschungsbasierte Daten von Bodhi in Bezug auf cannabinoidbasierte Behandlungen“, sagte Marc Lustig, CEO von CannaRoyalty. Er erwarte, dass Bodhi kurzfristig die Entwicklungsdaten von Medikamenten und sein kommerzielles Know-how zur Verfügung stellen werde, um zusammen die Forschung in Richtung weiterer Validierung und Kommerzialisierung voranzutreiben.

„Gleichzeitig wird unser internes Team unsere führende Plattform in Kalifornien für wertsteigernde Cannabisgeschäfte weiter ausbauen. Ich beabsichtige persönliches Kapital zu investieren und erwarte, dass die CannaRoyalty-Aktionäre in mehrfacher Hinsicht von dem JV profitieren werden.“ Dabei nannte Lustig als Gründe die weiteren Fortschritte bei Bodhi und die Exposition gegenüber einer erweiterten Palette von cannabisbasierten Therapien, die auf neurologische Störungen abzielen. Zudem sei das Potenzial für CannaRoyalty, dem Joint Venture im Laufe der Zeit bewährte In-House- und Investee-Produkte vorzustellen, welche durch CannaRoyaltys wachsendes Vertriebsnetz gut vermarktet werden könnten, nicht zu unterschätzen.

Doug Janzen, CEO von Aequus, fügte hinzu: „Aequus und CannaRoyalty haben komplementäre Geschäftsmodelle und geographische Schwerpunkte. Daher freuen wir uns über das Potenzial dieser Zusammenarbeit, Patienten in Kanada und Kalifornien differenzierte und klinisch validierte cannabisbasierte Therapeutika für eine Reihe neurologischer Erkrankungen anzubieten.“

Man hätte schon sehr viele Gespräche mit kanadischen Kliniken geführt, die über umfangreiche Erfahrung in der Behandlung von Patienten mit cannabisbasierten Therapien für ihre neurologischen und schmerzbasierten Erkrankungen verfügen. Mit ihnen an der Seite erkenne man das Potential, die wirksamsten Formulierungen in klinischen Studien zur Validierung von Sicherheit und Wirksamkeit zu identifizieren und voranzubringen, so der Aequus-Chef – https://www.youtube.com/watch?v=4tOPHB_Otlc -.

Abschließend erklärte er noch, dass man bei einer Umfrage im vergangenen Jahr mit 400 Fach- und Allgemeinärzten in Kanada und den USA die Mängel besprochen habe, welche sie vom Verschreiben der Cannabisprodukte abhielten. Die wenigen klinischen Sicherheits- und Wirksamkeitsdaten sowie Dosierungsdaten zur Verfügung stünden seien maßgeblich verantwortlich für ihre Zurückhaltung.

Durch das Joint Venture mit CannaRoyalty sehen Die Joint Venture-Partner aber eine klare Chance, die Anforderungen der klinischen Gemeinschaft zu erfüllen, indem verbesserte Dosierungsformen sowie klinische Daten zur Sicherheit und Wirksamkeit bereitgestellt würden, und dank der anschließenden engen Zusammenarbeit diese validierten Produkte in Kanada, auch kanadaübergreifend vorstellbar, zu vermarkten.

Zudem gab Aequus bekannt, dass sich ein Investor über eine Privatplatzierung am Unternehmen beteiligen will. 300.000 CAD sollen in Aequus investiert werden, da er sowohl die Produkte für verschreibungspflichtige als auch cannabinoide Medikamente für sehr aussichtsreich halte. Dazu wird Aequus in entsprechender Höhe neue Aktien zu 0,30 CAD ausgeben, an der ein Warrant mit einem Wandlungspreis von 0,50 CAD hängt. Durch diese Finanzierung werden die Bestandsaktionäre mit nicht einmal 1,3 % nur kaum spürbar verwässert.

Gemäß §34 WpHG weise ich darauf hin, dass JS Research oder Mitarbeiter des Unternehmens jederzeit eigene Geschäfte in den Aktien der vorgestellten Unternehmen erwerben oder veräußern (z.B. Long- oder Shortpositionen) können. Das gilt ebenso für Optionen und Derivate, die auf diesen Wertpapieren basieren. Die daraus eventuell resultierenden Transaktionen können unter Umständen den jeweiligen Aktienkurs des Unternehmens beeinflussen. Die auf den "Webseiten", dem Newsletter oder den Research-Berichten veröffentlichten Informationen, Empfehlungen, Interviews und Unternehmenspräsentationen werden von den jeweiligen Unternehmen oder Dritten (sogenannte "third parties") bezahlt. Zu den "third parties" zählen z.B. Investor Relations- und Public Relations-Unternehmen, Broker oder Investoren. JS Research oder dessen Mitarbeiter können teilweise direkt oder indirekt für die Vorbereitung, elektronische Verbreitung und andere Dienstleistungen von den besprochenen Unternehmen oder sogenannten "third parties" mit einer Aufwandsentschädigung entlohnt werden. Auch wenn wir jeden Bericht nach bestem Wissen und Gewissen erstellen, raten wir Ihnen bezüglich Ihrer Anlageentscheidungen noch weitere externe Quellen, wie z.B. Ihre Hausbank oder einen Berater Ihres Vertrauens, hinzuzuziehen. Deshalb ist auch die Haftung für Vermögensschäden, die aus der Heranziehung der hier behandelten Ausführungen für die eigenen Anlageentscheidungen möglicherweise resultieren können, kategorisch ausgeschlossen. Die Depotanteile einzelner Aktien sollten gerade bei Rohstoff- und Explorationsaktien und bei gering kapitalisierten Werten nur so viel betragen, dass auch bei einem Totalverlust das Gesamtdepot nur marginal an Wert verlieren kann.

Besonders Aktien mit geringer Marktkapitalisierung (sogenannte "Small Caps") und speziell Explorationswerte sowie generell alle börsennotierten Wertpapiere sind zum Teil erheblichen Schwankungen unterworfen. Die Liquidität in den Wertpapieren kann entsprechend gering sein. Bei Investments im Rohstoffsektor (Explorationsunternehmen, Rohstoffproduzenten, Unternehmen die Rohstoffprojekte entwickeln) sind unbedingt zusätzliche Risiken zu beachten. Nachfolgend einige Beispiele für gesonderte Risiken im Rohstoffsektor: Länderrisiken, Währungsschwankungen, Naturkatastrophen und Unwetter (z.B. Überschwemmungen, Stürme), Veränderungen der rechtlichen Situation (z.B. Ex- und Importverbote, Strafzölle, Verbot von Rohstoffförderung bzw. Rohstoffexploration, Verstaatlichung von Projekten), umweltrechtliche Auflagen (z.B. höhere Kosten für Umweltschutz, Benennung neuer Umweltschutzgebiete, Verbot von diversen Abbaumethoden), Schwankungen der Rohstoffpreise und erhebliche Explorationsrisiken.

Disclaimer: Alle im Bericht veröffentlichten Informationen beruhen auf sorgfältiger Recherche. Die Informationen stellen weder ein Verkaufsangebot für die besprochenen Aktien, noch eine Aufforderung zum Kauf oder Verkauf von Wertpapieren dar. Dieser Bericht gibt nur die persönliche Meinung von Jörg Schulte wider und ist auf keinen Fall mit einer Finanzanalyse gleichzustellen. Bevor Sie irgendwelche Investments tätigen, ist eine professionelle Beratung durch ihre Bank unumgänglich. Den Ausführungen liegen Quellen zugrunde, die der Herausgeber und seine Mitarbeiter für vertrauenswürdig erachten. Für die Richtigkeit des Inhalts kann trotzdem keine Haftung übernommen werden. Für die Richtigkeit der dargestellten Charts und Daten zu den Rohstoff-, Devisen- und Aktienmärkten wird keine Gewähr übernommen. Die Ausgangssprache (in der Regel Englisch), in der der Originaltext veröffentlicht wird, ist die offizielle, autorisierte und rechtsgültige Version. Diese Übersetzung wird zur besseren Verständigung mitgeliefert. Die deutschsprachige Fassung kann gekürzt oder zusammengefasst sein. Es wird keine Verantwortung oder Haftung: für den Inhalt, für die Richtigkeit, der Angemessenheit oder der Genauigkeit dieser Übersetzung übernommen. Aus Sicht des Übersetzers stellt die Meldung keine Kauf- oder Verkaufsempfehlung dar! Bitte beachten Sie die englische Originalmeldung.

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

Global Biotech Network Ltd
35 Buckingham Gate, Suite 39
SW1E 6PA London
Telefon: +49 (151) 55515639
Telefax: +49 (2983) 974040
http://www.global-biotech-network.com/contact

Ansprechpartner:
Jörg Schulte
Telefon: +49 (2983) 974041
E-Mail: info@js-research.de
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.