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MPG-Präsident warnt vor Aushöhlung des Promotionsrechts

MPG-Präsident warnt vor Aushöhlung des Promotionsrechts Posted on 30. Juni 2021

Der Präsident der Max-Planck-Gesellschaft (MPG), Professor Dr. Martin Stratmann, sieht die Ausweitung des Promotionsrechts auf Fachhochschulen skeptisch. "Wenn wir in Deutschland ein Promotionsproblem haben, dann weil wir das Recht immer weiter ausdünnen, etwa auf Fachhochschulen, bis es letztlich nichts mehr wert ist", betonte Stratmann in einem Interview mit  "Forschung & Lehre", das in der Juli-Ausgabe der Zeitschrift erscheint. Es gebe aber auch universitäre Fakultäten, "die nicht hinreichend forschungsstark sind, um ein Promotionsrecht zu rechtfertigen", so der MPG-Präsident weiter. "Statt uns wegen des grundsätzlichen Rechts zwischen den Organisationen zu bekriegen, müssten wir aber eher qualitative Anforderungen an den Promotionsinhalt stellen. Hier müssten sich alle Organisationen Gedanken zu den geltenden Standards in der Forschung machen, um die Wertigkeit des Doktorgrads zu erhalten." Forschungsstärke allein reiche als Kriterium für ein Promotionsrecht im Übrigen nDer Präsident der Max-Planck-Gesellschaft (MPG), Professor Dr. Martin Stratmann, sieht die Ausweitung des Promotionsrechts auf Fachhochschulen skeptisch. "Wenn wir in Deutschland ein Promotionsproblem haben, dann weil wir das Recht immer weiter ausdünnen, etwa auf Fachhochschulen, bis es letztlich nichts mehr wert ist", betonte Stratmann in einem Interview mit  "Forschung & Lehre", das in der Juli-Ausgabe der Zeitschrift erscheint. Es gebe aber auch universitäre Fakultäten, "die nicht hinreichend forschungsstark sind, um ein Promotionsrecht zu rechtfertigen", so der MPG-Präsident weiter. "Statt uns wegen des grundsätzlichen Rechts zwischen den Organisationen zu bekriegen, müssten wir aber eher qualitative Anforderungen an den Promotionsinhalt stellen. Hier müssten sich alle Organisationen Gedanken zu den geltenden Standards in der Forschung machen, um die Wertigkeit des Doktorgrads zu erhalten." Forschungsstärke allein reiche als Kriterium für ein Promotionsrecht im Übrigen n icht aus. "Meines Erachtens braucht es dafür größere Fakultäten mit einer zusätzlichen strukturellen Forschungsbreite und summierten Forschungsstärke der Angehörigen", betonte Stratmann.

Um selbst das Promotionsrecht zu erhalten, müsste die MPG zu einer Universität werden. "Das streben wir aus regulatorischen Vorgaben und im Sinne der Flexibilität nicht an", bekräftigte der MPG-Präsident. Bei den drei bestehenden Max Planck Schools, in denen in Kooperation mit Universitäten und außeruniversitären Partnereinrichtungen promoviert werden soll, verlaufe die Zusammenarbeit "generell" ohne Probleme. 
https://www.forschung-und-lehre.de/…

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Forschung & Lehre 7/2021 erscheint am 30. Juni 2021. Auszüge der jeweils neuesten Ausgabe können Sie unter http://www.forschung-und-lehre.de lesen.

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