Posted in Ausbildung / Jobs

„Enorme Zusatzbelastung für Kunden und Betriebe“

„Enorme Zusatzbelastung für Kunden und Betriebe“ Posted on 23. April 2021

Die seit Kurzem geltende aktualisierte Coronaverordnung des Landes sorgt bei vielen Friseurbetrieben für große Herausforderungen und Verunsicherung. Das berichten die Handwerkskammer Freiburg und die Friseurinnungen im Kammerbezirk. Seit 19. April müssen Kundinnen und Kunden in Landkreisen mit einer 7-Tage-Inzidenz über 100 beim Friseurbesuch einen Nachweis über einen tagesaktuellen negativen COVID-19-Schnelltests, eine Impfdokumentation oder eine überstandene Infektion im Sinne des § 4a vorlegen. „Dass die Tests laut Sozialministerium in offiziellen Teststellen oder Testzentren vorgenommen werden müssen, bedeutet für Kunden und Betriebe eine enorme Zusatzbelastung“, berichtet Kammerpräsident Johannes Ullrich.

Viele der knapp 1.300 Betriebe im Kammerbezirk melden, dass Kunden ihre Termine deshalb absagen oder diese verstreichen lassen. „Zudem beantworten wir über unsere Corona-Hotline unzählige Fragen zu diesem Themenblock“, berichtet Ullrich. Die Friseurinnungen und die Kammer fordern vor diesem Hintergrund ein klares und einfaches System mit praktikablen Lösungen. „Warum kann ein Betrieb, der bereits eine Testinfrastruktur für seine Beschäftigten vorweisen kann, seinen Kunden beispielsweise keine Tests anbieten?“ fragt Ullrich. „Die Friseure sind ein Gesundheitshandwerk und bringen Erfahrung in medizinischen Fragen mit. Zudem gibt es in den Betrieben mittlerweile – wie in vielen anderen Bereichen des Handwerks auch – oftmals medizinisch geschultes Personal, das Schnelltests durchführen kann.“ Dies sollte man nutzen. Zudem sei mittlerweile seit vielen Monaten klar: In den Friseurbetrieben gelten hohe Hygienestandards, die flächendeckend umgesetzt werden.

Zudem kritisieren die Handwerksvertreterinnen und -vertreter die aus ihrer Sicht zu niedrige Impfpriorisierung der Friseure. Viele Gesundheitshandwerke wie Optiker oder Hörgeräteakustiker würden bereits priorisiert behandelt. Friseure können sich hingegen nur impfen lassen, wenn sie regelmäßig in Kontakt mit Risikogruppen stehen, etwa in Altenheimen. „Das ist nicht nachvollziehbar“, erklären die Innungsobermeisterinnen und -obermeister. „Unsere Friseure haben regelmäßigen engen Kundenkontakt und sollten daher wie andere Gesundheitsberufe behandelt werden.“

Insgesamt sind im Kammerbezirk Freiburg 1.273 Friseurbetriebe gemeldet. Davon entfallen auf den Stadtkreis Freiburg 205 Betriebe, auf den Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald 259, auf den Landkreis Emmendingen 161, auf den Ortenaukreis 406 und auf den Landkreis Lörrach 242 Betriebe. Viele der Betriebe sind in den fünf Friseurinnungen Freiburg – Breisgau-Hochschwarzwald (Obermeisterin Sabine Becker), Emmendingen (Obermeisterin Sabine Reinbold), Markgräflerland (Obermeisterin Silvia Schmeißer), Ortenau (Obermeisterin Heike Hartmann) und Lörrach (Obermeister Peter Hauth) organisiert.

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

Handwerkskammer Freiburg
Bismarckallee 6
79098 Freiburg im Breisgau
Telefon: +49 (761) 21800-0
Telefax: +49 (761) 21800-333
http://www.hwk-freiburg.de

Ansprechpartner:
Jürgen Galle
Telefon: +49 (761) 21800-450
Fax: +49 (761) 21800-333
E-Mail: juergen.galle@hwk-freiburg.de
Daniel Ganser
Stabsstellenleiter
Telefon: 0761 21800 – 535
E-Mail: daniel.ganser@hwk-freiburg.de
Christopher Breaux
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Telefon: +49 (761) 21800-445
Fax: +49 (761) 21800-333
E-Mail: christopher.breaux@hwk-freiburg.de
Gitta Liebig
Telefon: +49 (761) 21800-415
E-Mail: gitta.liebig@hwk-freiburg.de
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel