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Kassennachrüstung mit TSE: Frist läuft am 31.03.2021 ab!

Kassennachrüstung mit TSE: Frist läuft am 31.03.2021 ab! Posted on 19. März 2021

Unternehmer müssen bis 31.03.2021 ihre Kassen mit einer Technischen Sicherheitseinrichtung (TSE) ausstatten. Manche Kassenhersteller können aktuell aber weder normale TSE-Module noch die cloudbasierte TSE für elektronische Kassensysteme liefern. Ecovis-Steuerberaterin Nadine Gerber in Plauen rät allen, die noch keine TSE haben, sich bei ihrem Finanzamt zu melden.

Trotz der Pandemie müssen Unternehmen, die elektronische Registrierkassen verwenden, den 31.03.2021 im Auge behalten: Bis dahin müssen etwa Restaurants oder Einzelhändler ihre Kassen mit einem zertifizierten TSE-Modul ausgestattet haben.

Verzögerungen und ständig neue Fristen
Zur Erinnerung: Grundsätzlich sind Unternehmer schon seit dem 01.01.2020 verpflichtet, ihre elektronischen Kassen mit einer TSE vor Manipulationen zu schützen. Doch die Zertifizierungen verzögerten sich. So kam es zur ersten Fristverlängerung bis 30.09.2020 (in Sachsen bis 31.08.2020). Weil die Hersteller immer noch nicht liefern konnten, wehrten sich die Unternehmen. So gewährten 15 Länderfinanzministerien (außer Bremen) einen weiteren Aufschub bis 31.03.2021. „Auch die Anmeldung eines neuen Kassensystems beim Finanzamt funktioniert nicht, weil es immer noch kein elektronisches Formular dafür gibt“, sagt Ecovis-Steuerberaterin Nadine Gerber in Plauen.

Lieferprobleme der Kassenhersteller
Viele elektronische Kassen haben noch keine TSE oder lassen sich nicht nachrüsten. Unternehmen haben deshalb neue rechtskonforme Kassensysteme bestellt. Doch immer noch gibt es Lieferprobleme. „Sollte jedoch das Finanzamt ab dem 1.04.2021 die Kassen prüfen, drohen Bußgelder oder Steuernachzahlungen aufgrund von Hinzuschätzungen“, warnt Gerber.

Sie empfiehlt betroffenen Unternehmern, dass sie schnell bei ihrem zuständigen Finanzamt einen Antrag auf Fristverlängerung stellen. „Wer das sauber begründet und entsprechende Nachweise liefert, bekommt sicher Fristverlängerung und kann so Sanktionen vermeiden“, sagt Steuerberaterin Gerber. Zudem rät sie, dass Unternehmen dringend bei ihren Herstellern auf Nachrüstung oder Lieferung drängen.

Tipp: Offene Ladenkasse weiterhin nutzbar
Unternehmen, die bisher noch keine elektronische Registrierkasse verwenden, müssen keine neue Kasse kaufen. „Wer bisher eine offene Ladenkasse nutzt, kann dies auch weiterhin tun!“

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