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Lieferkettengesetz – neue Broschüre Steuerfreie Arbeitgeberleistungen 2021

Lieferkettengesetz – neue Broschüre Steuerfreie Arbeitgeberleistungen 2021 Posted on 4. März 2021

Lieferkettengesetz: Worauf sich deutsche Unternehmen ab 2023 einstellen sollten

Das Bundeskabinett hat sich am 3. März 2021 auf den Entwurf des Sorgfaltspflichtengesetzes – bekannt als Lieferkettengesetz – geeinigt. Unternehmen müssen künftig innerhalb ihrer Lieferkette die Einhaltung der Menschenrechte sicherstellen. Die Regeln sind weniger streng als erwartet. Die Bußgelder für Vergehen sind hoch.

Neue Broschüre: Steuerfreie Arbeitgeberleistungen 2021

Corona-Bonus, virtuelle Feiern oder Tankgutschein: Welche Leistungen können Unternehmer ihren Mitarbeitern steuerfrei oder pauschal versteuert bieten? Als Dankeschön oder dauerhafte Motivation – das ist gar nicht so teuer.

Überbrückungshilfe III: Die Regierung weitet die Corona-Hilfen nochmals aus

Die Bundesregierung hat die Corona-Hilfen noch einmal deutlich ausgeweitet. Ab sofort und bis einschließlich Juni 2021 ist es wesentlich einfacher, Hilfen zu bekommen. Die Fördermaßnahmen sind umfangreicher und betreffen nun mehr Unternehmen. Auch die „Neustarthilfe“ für Solo-Selbstständige wird verbessert.

Ausländische Arbeitgeber brauchen einen Bevollmächtigten für Lohnunterlagen

Seit Januar 2021 brauchen ausländische Arbeitgeber ohne Sitz in Deutschland einen Bevollmächtigten für sämtliche Lohnunterlagen. Falls die Deutsche Rentenversicherung einen Betrieb prüft, muss der Bevollmächtigte alle Lohnunterlagen auf Deutsch vorlegen.

Drittes Corona-Steuerhilfegesetz: Neue Hilfen senken Steuerlast

Der Koalitionsausschuss hat sich am 3. Februar 2021 auf neue Steuererleichterungen geeinigt: Beschlossen hat er den erweiterten Verlustrücktrag, die Mehrwertsteuersenkung für die Gastronomie bis Ende 2022 und mehr Hilfe für Veranstalter und freie Künstler. Der Bundesrat muss allerdings noch zustimmen.

Bauüberwachung: Haften Architekten für einfache Handwerksfehler?

Architekten übernehmen häufig die Bauüberwachung. Doch müssen sie dabei auch einfache Handwerksarbeiten überwachen? Eine wichtige Frage für zukünftige Bauherren, die das Oberlandgericht München nun zu entscheiden hatte.

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