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Gesetz zur Arbeitszeiterfassung & Homeoffice: Was geplant ist

Gesetz zur Arbeitszeiterfassung & Homeoffice: Was geplant ist Posted on 22. Februar 2021

Eine Änderung des Arbeitszeitgesetzes ist schon länger in Vorbereitung. Kein Wunder, urteilte der Europäische Gerichtshof bereits im Frühjahr 2019, dass Unternehmen in allen europäischen Mitgliedsstaaten angehalten sind, die vollständigen Arbeitszeiten ihrer Mitarbeiter zu erfassen.

Der deutsche Gesetzgeber muss dieses EuGH-Urteil nun umsetzen. Denn hierzulande gibt es eine solche umfassende Pflicht zur Arbeitszeiterfassung bislang nicht. Zwar sind auch in Deutschland etwa Mehrarbeitsstunden zu erfassen. Künftig wird das aber nicht mehr ausreichen.

Wie wird die Arbeitszeiterfassung aussehen?
„Die erforderliche Gesetzesänderung wird dazu führen, dass die gesamte Arbeitszeit zu dokumentieren ist“, erklärt Nicole Golomb, Rechtsanwältin bei Ecovis in Regensburg. Das bedeutet: Start und Ende sowie Pausenzeiten sind zu dokumentieren. Bis die Details der Gesetzesänderung bekannt sind, rät Golomb zur Zurückhaltung: „Es ist noch unklar, wie eine solche Arbeitszeiterfassung auszusehen hat.“ Werden Stundenzettel reichen, die die Arbeitnehmer selbst ausfüllen? Oder muss der Arbeitgeber die Arbeitszeiterfassung selbst in die Hand nehmen? „Wer jetzt teure Zeiterfassungsterminals anschafft, investiert womöglich an falscher Stelle“, warnt Golomb daher.

Müssen Chefs mobiles Arbeiten ermöglichen?
Derzeit gibt es in Deutschland keinen Anspruch auf Arbeiten im Homeoffice. Bundesarbeitsminister Hubertus Heil wollte diesen gesetzlich festschreiben. Doch der Gesetzesentwurf wurde im Kanzleramt als ungeeignet gestoppt. Wie es weitergeht, ist unklar. „Allerdings lohnt es sich aus unternehmerischer Sicht, sich mit den Vor- und Nachteilen des mobilen Arbeitens auseinanderzusetzen“, gibt Ecovis-Rechtsanwalt Stefan Eglseder in Landshut zu bedenken. „Solange die Koalition noch diskutiert, ob es für Arbeitnehmer einen durchsetzbaren Anspruch auf Homeoffice geben soll, müssen Arbeitgeber nichts tun“, ergänzt er. Alle Unternehmer, die auch ohne gesetzliche Verpflichtung die Chancen des mobilen Arbeitens nutzen wollen und können, müssen jedoch zwingend die aktuelle Gesetzeslage, insbesondere auch beim Arbeits- und Datenschutz, beachten.

Nicole Golomb, Rechtsanwältin bei Ecovis in Regensburg

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