Posted in Finanzen / Bilanzen

BAUER AG schlägt Kapitalerhöhung vor und beruft hierzu eine außerordentliche Hauptversammlung ein

BAUER AG schlägt Kapitalerhöhung vor und beruft hierzu eine außerordentliche Hauptversammlung ein Posted on 17. Februar 2021

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Der Vorstand der BAUER Aktiengesellschaft (ISIN DE0005168108) hat heute mit Zustimmung des Aufsichtsrates beschlossen, kurzfristig eine außerordentliche Hauptversammlung einzuberufen und dieser eine reguläre Kapitalerhöhung zur Beschlussfassung vorzuschlagen.

Im Rahmen der vorgeschlagenen Kapitalerhöhung soll das Grundkapital der Gesellschaft von zurzeit 80.301.417,61 EUR, eingeteilt in 18.844.066 auf den Inhaber lautenden Stückaktien, um bis zu 30.885.149,15 EUR durch Ausgabe von bis zu 7.247.715 neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien in Form von Stammaktien (mit Stimmrecht) durch einheitliche gemischte Bar- und/oder Sachkapitalerhöhung erhöht werden. Den Aktionären soll dabei das gesetzliche Bezugsrecht gewährt werden. Auf Seiten der Altaktionäre haben sowohl die Familie Bauer (die zusammen derzeit 43,81 % der Aktien und Stimmrechte halten) als auch die Doblinger Beteiligung GmbH (die derzeit 19,84 % der Aktien und Stimmrechte hält) ihr Interesse bekundet, sich an der Kapitalerhöhung in wesentlichem Umfang zu beteiligen.

Die außerordentliche Hauptversammlung soll voraussichtlich am 31. März 2021 stattfinden. Die Gesellschaft wird nunmehr unverzüglich eine entsprechende Einberufungsbekanntmachung veröffentlichen. Es ist geplant, diese Hauptversammlung gemäß den Vorgaben der COVID-19-Gesetzgebung virtuell durchzuführen.

Durch die Kapitelerhöhung möchte die BAUER Aktiengesellschaft Ihre Eigenkapitalbasis erhöhen und die Bilanzrelationen weiter verbessern. Aufgrund eines größeren Verlustes im Geschäftsjahr 2019 (-36,6 Mio. EUR) sowie durch das von der Corona-Pandemie geprägte Jahr 2020, das nach heutigem Kenntnisstand entsprechend der letzten Prognose für das Nachsteuerergebnis – deutlich besser als im Vorjahr und besser als -20 Mio. EUR – beendet wurde, ist die Eigenkapitalquote zurückgegangen.

Wichtige Hinweise

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Diese Bekanntmachung ist kein Angebot zum Verkauf von Wertpapieren in den Vereinigten Staaten von Amerika. Wertpapiere dürfen in den Vereinigten Staaten von Amerika nur mit vorheriger Registrierung oder ohne vorherige Registrierung nur aufgrund einer Ausnahmeregelung unter den Vorschriften des U.S. Securities Act von 1933 in der derzeit gültigen Fassung (der ‚Securities Act‘) verkauft oder zum Verkauf angeboten werden. Falls ein öffentliches Angebot von Wertpapieren in den Vereinigten Staaten von Amerika stattfinden sollte, würde dieses Angebot auf Grundlage eines Wertpapierprospekts durchgeführt, den Investoren von der Gesellschaft erhalten könnten. Dieser Wertpapierprospekt würde detaillierte Informationen über die Gesellschaft und ihre Geschäftsführung, sowie die Finanzinformationen der Gesellschaft, enthalten. Es findet kein öffentliches Angebot der in dieser Bekanntmachung genannten Wertpapiere in den Vereinigten Staaten von Amerika statt.

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